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• Verlängerung durch den Arzt festgestellt am Donnerstag, 23. April für die Zeit bis Freitag, 24. Ergebnis: Es liegt eine lückenlose Arbeitsunfähigkeit vor. • Annahme: Krankmeldung durch den Arzt festgestellt am Montag, 20. April bis Freitag, 24. • Verlängerung durch den Arzt festgestellt am Dienstag, 28. April für die Zeit bis Freitag, 01. Mai. Ergebnis: Es liegt keine lückenlose Arbeitsunfähigkeit vor. Krankenhausaufenthalt Sie befinden sich stationär im Krankenhaus: Der Aufnahme- und Entlassungstag wird der hkk elektronisch vom Krankenhaus gemeldet. Das Krankenhaus stellt Ihnen eine Bescheinigung mit der Bezeichnung " Liegebescheinigung " aus. Diese können Sie Ihrem Arbeitgeber bzw. der Arbeitsagentur geben. Der hkk senden Sie für den Bezug von Krankengeld eine Kopie zu. Wenn Sie nach der Entlassung noch nicht arbeiten können, kann das Krankenhaus eine Krankmeldung ausstellen. Sollte dies nicht erfolgen, gehen Sie am nächsten Werktag nach Ihrer Entlassung zu einem Arzt und lassen sich von ihm eine Krankmeldung ausstellen.
Krankschreibung an die Krankenkasse schicken: Sichere Versandform wählen Der Versand kann per Post geschehen, schneller und sicherer sind jedoch E-Mail oder Fax, da bei diesen Verfahren der Versand auch gleich dokumentiert ist. Viele Krankenkassen haben spezielle Vorlagen, mit denen sich die Krankmeldung schnell und unkompliziert per E-Mail verschicken lässt. Diese finden sich auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse. Der Versand per Fax ist ebenfalls schnell und sicher. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass die richtige Faxnummer gewählt wird. Auch diese findet sich auf der Homepage der Krankenkasse. Bei Unklarheiten empfiehlt sich ein kurzer Anruf bei der Service-Hotline der Krankenkasse. Krankschreibung per Post nur als Einschreiben verschicken Wer sich trotzdem für den Postweg entscheidet, sollte den Brief auf jeden Fall als Einschreiben auf den Weg schicken. Nur dann hat der Versender auch einen Beleg darüber, dass die Post auf jeden Fall auf den Weg gebracht wurde. Die Beweispflicht liegt nämlich beim Absender und ohne Einschreibebeleg ist dies kaum nachzuweisen.
Wenn ich den Vertrag aufhebe, habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil mein alter Anspruch mittlerweile ausgelaufen ist und Anspruch auf Krankengeld oder sonstige Leistungen bestehen dann auch nicht bis frühestens 8 Wochen vor Entbindung. Ich will die Ausbildung sehr gern beenden, allerdings weiß ich auch dass es wahrscheinlich nichtmehr möglich ist sie im geplanten Zeitraum fertig zu stellen, auf Nachfragen ob man sie dann aber ein Jahr nach hinten verlängern könnte geht er nicht darauf ein. Moralisch nimmt mich die ganze Sache sehr mit, da ich auch niemanden ausnutzen will, als er mir dann am Telefon gesagt hat, das es einfach 0 Sinn für ihn macht und ich mich nur an den vertrag klammere habe ich kurz nachgefragt was ich denn sonst machen solle. Ich würde ja dann nirgendwoher mehr Leistungen erhalten. Darauf hat er mir dann vorgeworfen, dass es mir nur um das Geld ginge und ich mich doch nicht ohne einen Tag zu Arbeiten an das Geld klammern könnte, wenn keine Aussicht auf Beendigung der Ausbildung bestünde.
Oder kommunizieren Sie sicher mit der hkk über das Kundenportal Meine hkk. Achtung: Per E-Mail gesendete Krankmeldungen reichen leider nicht aus. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als Krankmeldung in digitaler Form wird voraussichtlich 2021 eingeführt. Dann wird Ihre Krankmeldung über eine technische Schnittstelle von Ihrem Arzt direkt zur hkk geschickt. Was muss ich tun, wenn ich wieder gesund bin? Sie fühlen sich gut und können wieder in Ihren Alltag starten. Das freut uns natürlich sehr! Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine Krankmeldung mit dem Kreuz "Endbescheinigung" ausstellen. Leiten Sie diese bitte an die hkk weiter. Alternativ können Sie unser Formular nutzen. Bitte informieren Sie auch Ihren Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur. Hatten Sie einen Unfall während der Arbeit oder auf dem Hin- bzw. Rückweg? Sollten Sie einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit, auf der Arbeit oder auf dem Weg nach Hause gehabt haben, wenden Sie sich bitte an einen Durchgangsarzt, da es sich um einen sogenannten " Arbeitsunfall " handelt.
Krankschreibung beim Arbeitgeber einreichen Sind Sie krankheitsbedingt nicht in der Lage, zur Arbeit zu gehen, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Das kann zum Beispiel per Mail oder Telefon geschehen. Sind Sie länger als drei Tage nicht arbeitsfähig, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – auch Krankschreibung genannt – vorlegen. Dies muss spätestens am vierten Tag geschehen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber sogar befugt, ein entsprechendes Attest bereits vor Ablauf dieser Frist anzufordern. Einzelheiten können arbeitsvertraglich vereinbart sein. Die Ansprüche von Arbeitnehmern gegenüber ihrem Arbeitgeber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Warum muss die Krankschreibung auch bei der Krankenkasse eingereicht werden? Die Vorlage der Krankschreibung beim Arbeitgeber ist für Arbeitnehmer in der Regel selbstverständlich.
Dies ist – ebenso wie das Einhalten der Frist - von besonderem Interesse, wenn es um die Zahlung von Krankengeld geht. Wichtig ist – ähnlich wie beim Fax – dass auch hier die korrekte Anschrift der Krankenkasse gewählt wird. Diese findet sich in der Regel auf der Homepage der Krankenkasse. Krankschreibung möglichst sofort an die Krankenkasse schicken Innerhalb von einer Woche nach Ausstellung sollte die Krankschreibung bei der Krankenkasse sein. Diese Frist ist besonders wichtig für längerdauernd Erkrankte. Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, hat nämlich einen Anspruch auf Krankengeld. Kommt die Krankschreibung nicht innerhalb von einer Woche bei der Krankenkasse an, ist der Anspruch auf dieses Krankengeld verwirkt. Deshalb sollte diese Frist im eigenen Interesse unbedingt eingehalten werden. Diese Frist ist sogar im Sozialgesetzbuch V festgelegt. Dort heißt es unter § 49, Abs. 1 Nr. 5: "[Der Anspruch auf Krankengeld ruht, ] solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt. "
Grippe, Fieber, Magenverstimmung – wer ernsthaft krank ist, sollte nicht zur Arbeit gehen. Um keinen Streit mit dem Arbeitgeber zu bekommen, sollten Sie aber die Meldepflicht einhalten. Es ist gesetzlich vorgeschrieben eine Krankmeldung sowohl bei Ihrem Arbeitgeber als auch bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Sofern es aber Ärger gibt, kann Ihnen ein Berufs-Rechtsschutz helfen. Hier erfahren Sie mehr zum richtigen Vorgehen im Krankheitsfall. Krankmeldung: Meldefrist beachten Wenn Sie krank sind und nicht zur Arbeit gehen können, müssen Sie so schnell wie möglich Ihren Arbeitgeber informieren. Sollten Sie für einen längeren Zeitraum krank sein, d. h. länger als 3 Tage, dann sind Sie dazu verpflichtet eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen. Diese müssen Sie spätestens am vierten Tag einreichen. Ihr Arbeitsvertrag kann diese Regelung entkräften. Grundsätzlich steht es Arbeitgebern zu, ein ärztliches Attest auch schon vor der Frist von drei Tagen einzufordern, wie ein Urteil (5AZR 886/11) des Bundesarbeitsgerichtes bestätigt.
Wen muss ich informieren? Bitte informieren Sie, beispielsweise telefonisch, umgehend Ihren Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur. In der Regel muss Ihre Krankmeldung dort vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt Ihrer Erkrankung vorliegen. Ihr Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur dürfen aber auch eine kürzere Frist bestimmen. Bitte informieren Sie sich darüber. Informieren Sie die hkk innerhalb einer Woche Bitte informieren Sie die hkk innerhalb von einer Woche nach Beginn Ihrer Krankmeldung und bei weiterer Arbeitsunfähigkeit innerhalb von einer Woche nach dem zuvor bescheinigten letzten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Sie vermeiden dadurch finanzielle Nachteile beim Krankengeld. Sie können außerdem sicher mit der hkk über das Kundenportal Meine hkk kommunizieren. Wie kommt meine Krankmeldung zur Krankenkasse? Bitte reichen Sie Ihre Krankmeldung im Original bei der hkk ein. Senden Sie diese per Post an folgende Anschrift: hkk Krankenkasse 28185 Bremen Sie dürfen Ihre Krankmeldung auch gerne persönlich in einer unserer Geschäftsstellen oder bei einem hkk-Servicepunkt von unserem bundesweiten Kooperationspartner, der LVM Versicherung, abgeben.
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