Wo Stehst Du
Ich will mich trennen, mein Mann droht mir, dass er seine Arbeitsstunden reduziert, damit er mir weniger Unterhalt zahlen muss. Ich mach mir sorgen wegen der Kinder, bin noch in Elternzeit, will aber wieder in mein Beruf einsteigen. Allerdings verdiene ich nicht so viel. Muss ich angst haben, dass die Kinder aus ihrer gewohnten Umgebung raus müssen, oder ist mein Mann verpflichtet den lebensstandard zu halten? Was wenn er die Stundenzahl reduziert bevor wir uns offiziell trennen? Ist es nur eine ernst zu nehmende Drohung? Wie ich informiert bin, kommt es bei dem Unterhalt auf die ehelichen Lebensverhältnisse an. Ich würde an deiner Stelle die Trennung nicht nur ankündigen, sondern sie, wenn sie für dich notwendig ist, vollziehen. Dann kann dein Mann nicht mit der Arbeit zurückfahren, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen. Ansonsten wird ihm das fehlende oder vormalige Einkommen automatisch zugerechnet. Der Trennungszeitpunkt ist der wesentliche Zeitpunkt, zu dem eine Momentaufnahme von Einkommens- und Vermögensverhältnissen erstellt wird.
Nimmt Dein Noch-Ehemann also beispielsweise ärztliche Hilfe in Anspruch, da ihn die bevorstehende Scheidung ach so belastet, dann könnte er vielleicht auf dieser Basis eine "unfreiwillige" Erwerbsminderung verargumentieren. Da wird Dir jedoch Dein Anwalt/Deine Anwältin mehr sagen können. Wichtig ist jetzt mal die Festlegung (und das muss nicht einvernehmlich erfolgen) des Trennungszeitpunkts. Du kannst also einen Anwalt aufsuchen und dort erklären, daß die Trennung stattgefunden hat. Sollte aus irgendeinem Grund im Verlauf des Trennungsjahres der Scheidungswille verschwinden, so kannst Du einvernehmlich mit Deinem Ehemann die Trennung wieder aufheben. Bedenke auch, daß wenn nach einiger Zeit Dein Dann-Ex-Ehemann wieder mehr verdienen sollte, Unterhalt entsprechend anzupassen ist. Suche unmittelbar anwaltliche Hilfe. Werde Dir klar darüber, was DU möchtest. Das ist ein Thema mit vielen Details, die in einem Internetforum nicht abschließend geklärt werden können.
"Da kann es helfen, auch der Situation des Vaters mit Wertschätzung gegenüberzutreten. " Vielleicht zahle er keinen Unterhalt, weil er das Kind zu wenig sehen dürfe… bei Differenzen wegen des Umgangsrechts rät der Experte dazu, sich an einer Beratungsstelle (Jugendamt, Awo, Diakonie, Caritas, o. ä. ) zu wenden: "Je besser es mit dem Umgang klappt, desto höher ist die Zahlungsmoral". Eine Mediation könne auch in Fällen helfen, wo der Vater sich ausgebeutet vorkäme ("Ich hab doch schon das Haus abbezahlt und die Möbel") – oder vielleicht sogar tatsächlich an seine finanziellen Grenzen stoße. Für manche Frau mag der Weg zu einem Mediator allerdings schwer sein: Sie muss allein jeden Morgen die Vollkornschnitten schmieren, den Sohn zum Fußballtraining fahren und die Tochter zum Flötenunterricht. Sie muss mit sehr wenig Geld einen Haushalt managen, vielleicht zur Arbeit gehen, pünktlich vor dem Hort stehen, mit den Kindern spielen … und sich jetzt auch noch um eine friedliche finanzielle Lösung kümmern.
Hauß schätzt das Risiko, dass Kinder mit ihrem eigenen Vermögen für den Unterhalt einstehen müssen, insgesamt als "sehr, sehr gering" ein. Deshalb sei es auch nicht nötig, für den Fall der Fälle Rücklagen zu bilden. Der Fachanwalt rät: Jeder - Eltern wie auch Kinder - sollte aber für das eigene Alter vorsorgen.
Er will nicht und benutzt es als Rache gegen seine Ex-Frau oder als Druckmittel, um mehr von den Kindern zu haben. Aber bei dieser Rechnung kommen die Kinder eindeutig zu kurz. Viele Unterhaltsunwillige rechnen sich mit einigen Tricks ihr Nettoeinkommen herunter, um auf die 1080 Euro zu kommen. Oder sie entziehen sich durch Umzug ins Ausland. Er weiß es nicht, weil es ein One-Night-Stand im Urlaub war und Name sowie Adresse nicht bekannt sind. So viel müsste der Unterhaltsverpflichtete mindestens zahlen Für alle minderjährigen Kinder gibt es eine Summe, die mindestens gezahlt werden sollte. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle gilt als bundesweit anerkannte Richtlinie. Grundlage für die Berechnung der Unterhaltszahlungen ist das Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten und das Alter der Kinder. • bis 6-jährige Kinder: 348 Euro monatlich • 7- bis 12-jährige Kinder: 399 Euro monatlich • 12- bis 17-jährige Kinder: 467 Euro monatlich Gleich klagen, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird? Wenn der Vater nicht zahlt, muss man nicht sofort klagen, denn es gibt kostengünstigere Möglichkeiten wie den Gang zum Jugendamt, um dort die Höhe des Unterhalts festlegen zu lassen.
Wo Stehst Du, 2024