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Wenn das der Fall ist, dann greift die Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie. Das ergibt sich ausdrücklich aus den Erwägungsgründen der Richtlinie und auch aus Artikel eins der Richtlinie. Denn danach ist es so, dass die Richtlinie die Vorschriften festlegt, nach denen der Zielstaat die in einem anderen Mitgliedsstaat erworbene Berufsqualifikation anerkennt, um eben transnationale Tätigkeiten, zum Beispiel wie hier als Arzt, zu erleichtern. In diesem Fall liegt der Fall aber genau umgekehrt. Die Voraussetzungen im Zielstaat hier in Deutschland sind weniger streng als in Polen. Deshalb passt die Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie nicht. Und stattdessen muss man auf andere Rechtsgrundlagen abstellen, insbesondere die sogenannten Grundfreiheiten, aus denen sich dann ein allgemeiner Anerkennungsgrundsatz ableiten lässt, wenn die Berufsqualifikationen gleichwertig sind. Nun entsteht ja der Eindruck, dass diese Mediziner-Ausbildung in Polen von deutschen Behörden nicht als gleichwertig betrachtet wird.
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3-jährige Ausbildung an ergänzenden Technika (poln. technikum uzupełeniające) mit den Abschlüssen S wiadectwo ukończenia technikum uzupełniającego (Abschlusszeugnis der Schule), Dyplom potwierdzający kwalifikacje zawodowe; der Bildungsgang richtet sich an Absolventen der Berufsgrundschulen. Diese können in einem verwandten Berufsfeld eine Qualifikation auf Niveau eines polnischen Technikerabschlusses erlangen und zudem die allgemeine Hochschulreife erwerben. 1 bis 2, 5-jährige Ausbildung an post-lyzealen Schulen (poln. szkoła policealna) mit den Abschlüssen S wiadectwo ukończenia szkoły policealnej (Abschlusszeugnis der Schule), Dyplom potwierdzający kwalifikacje zawodowe; diese Schulen ermöglichen Absolventen der Sekundarstufe II (Ausnahme: Berufsgrundschule) den Erwerb einer Berufsqualifikation auf dem Niveau eines Facharbeiters/Fachangestellten (einjährig) oder des polnischen Technikers (zwei- bis zweieinhalbjährig). Diejenigen, die einen Berufsabschluss erworben haben, können sich - entsprechende Berufserfahrung vorausgesetzt - für die Meisterprüfung anmelden und erhalten bei Bestehen das Dyplom Mistrzowski.
Landesspezifische Besonderheiten Ab dem Jahr 2004 wurden schrittweise zentrale Berufsprüfungen eingeführt, für dessen Durchführung eine zentrale Prüfungskommission (poln. Centralna Komisja Egzaminacyjna) verantwortlich ist. Bei Bestehen dieser Prüfung erhalten die Absolventen ein "Diplom zur Bestätigung der beruflichen Qualifikationen" ( Dyplom potwiedrzający kwalifikacje zawodowe). Dieses kann sowohl auf Niveau eines Facharbeiters/Fachangestellten als auch eines polnischen Technikers erlangt werden. Im Jahr 2001 wurde das polnische Bildungssystem grundlegend reformiert. Schüler der auslaufenden beruflichen Bildungsgänge erhielten in einer Übergangszeit von 2001-2009 ein "Diplom über die Erlangung des Berufstitels" ( Dyplom uzyskania tytułu zawodowego), welches dem "Diplom zur Bestätigung der beruflichen Qualifikation" gleichgestellt war. Aktuelle Reformprozesse Seit dem 1. September 2012 wurden im polnischen Berufsbildungssystem folgende Veränderungen vorgenommen: schrittweises Auslaufen der Lyzeen mit spezifischen Fachrichtungen, schrittweises Auslaufen der ergänzenden allgemeinbildenden Lyzeen und ergänzenden Technika, alle Ausbildungsgänge in den Berufsgrundschulen werden auf 3 Jahre angehoben (bisher existierten auch 2-jährige Ausbildungsgänge), Reform der Ausbildungsregelungen (poln.
Was ist duale Ausbildung? Das duale Ausbildungssystem vereint das Lernen und die Arbeit und wird weltweit hochgeschätzt. Ein Rezept für den Erfolg dieser Bildungsmethode? Von Anfang an basiert das Lernen auf dem Prinzip "Learning by Doing". Die duale Berufsausbildung basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen zwei Partnern: dem Unternehmen und der Berufsschule. Das Unternehmen und die Schule teilen die Verantwortung für die Ausbildung der Schüler. Das theoretische Wissen wird in der Schule vermittelt und das Unternehmen übernimmt die Verantwortung für die praktische Ausbildung. Die Schüler verbringen ein paar Tage im Unternehmen. Sie lernen und erfüllen Aufgaben, die ihren zukünftigen Aufgaben ähnlich sind, wenn sie schon die vollwertigen Mitarbeiter des Unternehmens werden. Der Schüler, der im Unternehmen eine Ausbildung macht, wird von Anfang an als Teil des Teams betrachtet. Er erhält eine Vergütung für seine Arbeit, die in den nächsten Ausbildungsjahren erhöht wird. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass der Schüler in jedem folgenden Jahr immer mehr Erfahrung erwirbt und das Unternehmen daher mit seiner Arbeit wirklich unterstützt und für sein Ergebnis arbeitet.
Audio: Antenne Brandenburg | 12. 02. 2020 | Interview Stefan Korte | Bild: rbb|Paul Welke Interview | EU-Rechtler zu Ärzteausbildung in Polen - "Die nationalen Zulassungsbehörden sind in der Pflicht" 12. 20 | 16:01 Uhr Etliche an polnischen Universitäten gut ausgebildete junge Mediziner dürfen derzeit nicht in Brandenburg Arzt sein. Die Hintergründe erläutert Stefan Korte, Professor für öffentliches Wirtschaftsrecht an der TU Chemnitz und EU-Rechts-Experte. rbb: Herr Korte, das Brandenburger Gesundheitsministerium und seine nachgeordneten Zulassungsbehörden berufen sich auf eine EU-Richtlinie, die einer Zulassung als Arzt hier in Deutschland - nach einem Medizin-Studium in Polen - im Wege stehen würde. Ist diese EU-Richtlinie nun wirklich das Hindernis zur Arzt-Zulassung in Brandenburg bzw. ganz Deutschland? Stefan Korte: Es ist so, dass Polen zusätzliche Voraussetzungen geschaffen hat für die Zulassung zum Arzt in Polen. Dabei handelt es sich einerseits um das sogenannte "Stasz", das dem früher auch in Deutschland geforderten "Arzt im Praktikum" zumindest ähnelt.
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