Wo Stehst Du
Es ist hier wichtig, bereits im Vorfeld die diversen Bauleistungen genau abzuklären. In jedem Fall vermieden werden sollte es, sich auf Schwarzarbeit einzulassen, d. h., ohne Rechnung arbeiten zu lassen. Viele Bauherren glauben, dass sie mit Schwarzarbeit billiger bauen können. Nicht selten ist genau das Gegenteil der Fall. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Gerade im Falle von Mängeln sind Rechtsprobleme vorprogrammiert. Was tun, wenn Baumängel bei der Bauabnahme an das Tageslicht kommen? Ist das Bauvorhaben abgeschlossen, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der innere Bereich des Hauses als auch der Außenbereich. Bestehen Mängel am Bau, dann kommen diese nun ans Tageslicht. Werden Mängel am Bau festgestellt, dann ist nun spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich dringend an einen Rechtsanwalt wenden sollte. Denn, dass sich Handwerker weigern, Mängel zu beseitigen, das ist keine Seltenheit. In Freiburg im Breisgau sind einige Rechtsanwälte im Baurecht mit einer Anwaltskanzlei ansässig.
Wir beraten: Bauunternehmer und Bauträger, Handwerker, Architekten und Ingenieure, Investoren, Städte und Kommunen; Bauherren, Käufer von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter Es berät und vertritt Sie: Öffentliches Baurecht: Prof. Dr. Helmut Gropengießer, Rechtsanwalt Siegfried Kaspar Privates Baurecht: Rechtsanwalt und Mediator Michael Plener, Rechtsanwalt Siegfried Kaspar Architektenrecht: Rechtsanwalt und Mediator Michael Plener
Gerne übernehmen wir für Sie auch die Vertretung gegenüber den Baubehörden oder Gemeinden, zum Beispiel in den Verfahren der Angrenzerbenachrichtigung der Baugenehmigung bei Beseitigungsanordnungen bei Nutzungskonflikten mit Nachbarn im Bebauungsplanverfahren Sofern eine gerichtliche Klärung nicht zu vermeiden ist, übernehmen wir auch die Vertretung Ihrer Interessen bei den Verwaltungsgerichten.
Dies gilt sowohl in Zusammenarbeit mit dem beurkundenden Notar für Grundstückskaufverträge, Immobilienkaufverträge und Bauträgerverträge aber auch für Architektenverträge, Ingenieurverträge und Werkverträge nach VOB/B oder BGB. Selbstverständlich unterstützen wir sie hier bei Ihren Verhandlungen mit den jeweiligen Partnern. Wenn es bei der Bauausführung zu Problemen kommt, unterstützen unsere Anwälte Sie bei der Suche nach Lösungen ob und wie ein Projekt fortgeführt werden kann. Bei einer vorzeitigen Kündigung oder Vertragsauflösung eines Planungs- oder Werkvertrages unterstützen wir Sie bei der Durchführung einer ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung. Aufgrund der langjährigen Erfahrung unserer Rechtsanwälte in baurechtlichen Verfahren, zeichnen wir uns durch unser umfassendes Verständnis für die teilweise technisch schwierigen Sachverhalte der einzelnen Gewerke aus. Dies ist vor allem im Zusammenhang mit Fragen der Gewährleistung und Mängelhaftung von Planungs- und Werkleistungen erforderlich.
100% Bau- und Immobilienrecht JURISTISCHE PROJEKTSTEUERUNG ARCHITEKTEN- S³ Schilli Schmidt Sozien Für uns sind Immobilien mehr als nur Gebäude. Sie sind für Menschen und Unternehmen das Zuhause. Gleichzeitig sind sie am Markt eine der stärksten Wertanlagen und Handelsobjekte. Die Immobilienbranche ist von Professionalität und Perfektion gekennzeichnet. Bau, Handel, Vermietung und Management von Immobilien brauchen daher auch Immobilienanwälte mit Kompetenz und Netzwerk. Weil Kompetenz Konzentration verlangt, machen wir nicht alles. Wir konzentrieren uns auf das, was wir am liebsten machen und am besten können: 100% Bau- und Immobilienrecht. Unsere Anwälte begleiten Immobilienprojekte, Projektentwicklungen und Transaktionen. Wir sind Partner für Bauherren, Investoren, Kommunen, Bauunternehmer, Projektentwickler, Architekten und Ingenieure bei Bauprojekten jeder Größenordnung – von der Planung bis zur Fertigstellung. Bei rechtlichen Fragen zum Mietrecht für Gewerbeflächen und Wohnraum stehen wir Vermietern, Mietern, Genossenschaften und Hausverwaltungen Rede und Antwort.
Es wird als kein großes Problem darstellen, einen fachkundigen Rechtsanwalt für Baurecht in Freiburg im Breisgau zu finden. Der Anwalt für Baurecht in Freiburg im Breisgau kann nicht nur dabei helfen, langdauernde Prozesse zu verhindern, wie sie gerade auch bei Mängeln am Bau keine Ausnahme darstellen. Der Anwalt im Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor dem Abschluss von Verträgen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Der Rechtsanwalt im Baurecht wird außerdem auch Behördenschreiben auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf dagegen vorgehen. Der Jurist kennt sich zudem mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend optimal aus wie dem Bauordnungsrecht oder auch dem Bauvertragsrecht oder dem Erbbaurecht. Außerdem ist der Rechtsanwalt zum Baurecht der optimale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist. Ist ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht notwendig? Allerdings ist es nicht bloß als Bauherr sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt zum Baurecht in Freiburg im Breisgau rechtlich helfen zu lassen.
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
Ebenso, wenn ein Hausverkauf oder ein Hauskauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt eine große Unterstützung. Er wird etwaige Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine komplexe Fallgestaltung handelt, es stets angebracht ist, sich sofort an einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu halten. Warum? Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes Fachwissen, und dies sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er besondere Voraussetzungen erfüllt, das schreibt die Fachanwaltsordnung vor. Zumindest achtzig Fälle, die auf das Baurecht / Architektenrecht bezogen waren, müssen so in den letzten 3 Jahren bearbeitet worden sein. Ferner ist gefordert, dass der Anwalt einen besonderen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Er muss überdies hinaus entweder jährlich auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an zumindest einer fachbezogenen Fortbildung teilnehmen.
Bauen Sie auf unseren Sachverstand Die erfolgreiche Durchführung eines Bauvorhabens ist nur dann möglich, wenn ein Projekt auch juristisch auf einem soliden Fundament steht. Ob Investor, Bauunternehmer, Bauherr, Architekt, Ingenieur oder ausführender Handwerker – für alle Beteiligten birgt jedes Projekt eine Vielzahl rechtlicher Fragen und Problemstellungen, die spezifisches baurechtliches Know-How erfordern. Gemeinsam mit den Partnern unserer Mandanten erarbeiten unsere Rechtsanwälte während der gesamten Planungs- und Bauphase wirtschaftlich sinnvolle Lösungen und setzen Ihre Ansprüche im Streitfall gegebenenfalls gerichtlich durch. Selbstverständlich unterstützen wir Sie als Ihre Anwälte auch nach Fertigstellung des Bauvorhabens bei allen anfallenden rechtlichen Fragen.
Wo Stehst Du, 2024