Wo Stehst Du
Bei eBay können Sie sowohl privat als auch gewerblich verkaufen. Die Übergänge sind fließend. Wir erläutern Ihnen, wie Sie sich bei der Anmeldung richtig einstufen. Bei eBay privat und gewerblich zu verkaufen ist nicht immer eindeutig Ein gewerblicher Handel ist als eine "auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht" definiert. Viele eBay-Verkäufer fühlen sich davon nicht angesprochen, obwohl sie sich bereits auf der Schwelle zum gewerblichen eBay-Verkäuferstatus befinden. Häufige Fehlannahmen: Sie sind fest angestellt und allein deshalb kein Gewerbetreibender: Diese Annahme ist falsch. Auch wenn Sie einem Hauptberuf nachgehen und nur einen eBay-Nebenverdienst haben, spricht das nicht gegen eine Einstufung als gewerblicher Verkäufer. Auch für das Auflösen und Verkaufen einer privaten Sammlung können Sie als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden. Selbst das Verkaufen geschenkter Artikel kann eine gewerbliche Aktivität darstellen. Wer nur gelegentlich einige Artikel einstellt oder einmalig einen Schwung gebrauchter Produkte verkauft, sollte nichts zu befürchten haben.
Diese Anzeige dient ausschließlich als Basis für spätere Vertragsverhandlungen. Sie stellt weder ein verbindliches Angebot noch eine Einladung zur Abgabe eines solchen dar. Sollte das Produkt Ihr Interesse geweckt haben, bitten wir um eine unverbindliche Nachricht per [Mail], [Telefon], [Fax], [Brief] an die unter "Rechtliche Angaben" angegebenen Kontaktdaten oder [über die Funktion "Nachricht schreiben"], jeweils unter Angabe Ihrer [Mailadresse], [Faxnummer] oder [Postanschrift]. Wir werden Ihnen daraufhin ein verbindliches Angebot unterbreiten und Ihnen unsere AGB mit Kundeninformationen sowie die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular übersenden. Anmerkung: Das jeweils nicht gewünschte Kommunikationsmedium in eckigen Klammern ist zu streichen. Für jede gewählte Kommunikationsform muss in Ihrem Impressum der Anzeige die entsprechende Kontaktinformation hinterlegt werden. 5. Rechtlich korrekte Angaben zu Preisen, Versandkosten, Zahlungsarten und Lieferzeiten Achten Sie dabei auf eine korrekte Preisangabe (insbesondere auch auf den Hinweis zur Beinhaltung der MwSt.
Wer etwas verspricht, muss sich auch daran halten. Und wenn nicht, kann es teuer werden. Mit dem häufig verwendeten Zusatz "keine Gewährleistung" versuchen viele Privat-Verkäufer auf eBay ihren Kopf aus der Haftungs-Schlinge zu ziehen. Doch nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass dies so einfach nicht geht. Grund des Streits war ein "schönes Wanderboot", dass sich jedoch bei genauerem Hinsehen als vermodertes Wrack entpuppte. "Verkauf von privat an privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. " Sätze wie diese finden sich zu Hauf in vielen eBay-Auktionen von privaten Verkäufern. Doch trotz solcher Formulierungen muss auch ein privater Verkäufer dafür haften, dass die von ihm verkaufte Ware hält, was er in seiner Angebotsbeschreibung verspricht. Das hat am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden ( Aktenzeichen: VIII ZR 96/12). Vermodertes Motorboot Anlass für diese Entscheidung war ein Streit um ein Motorboot. Eine Frau hatte auf eBay ein älteres Motorkajütboot mit Bootsanhänger für 2510 Euro ersteigert.
Wo Stehst Du, 2024