Wo Stehst Du
Das kannst du halten wie ein Dachdecker. Bei online gekauften Dingen geht man im Fall des Falles nervigen Diskussionen aus dem Weg. Auch für Dinge, die man u. U. regelmäßig zum Service schickt (z. B. Kameras und Objektive) ist die Originalverpackung von Vorteil. Die Geschichte mit dem Wiederverkauf wurde schon erwähnt, da kann sich so was sogar erheblich im Preis niederschlagen. Ok, wobei mich interessiert, da der Käufer der PS4 einfach die Originalverpackung in den Papiercontainer entsorgt hat, wie andere Käufer von Geräten (sei es PC, Blurayplayer, Flachbild-TV ect. ) damit halten Früher habe ich auch alle Verpackungen aufbewahrt, um bei einem späteren Verkauf (Ebay) einen höheren Preis zu erzielen (komplett kommt bei Kaufinteressenten halt besser an). Doch im Lauf der Zeit haben sich die Verpackungen gestapelt. Mittlerweile mache ich das nur noch bei den ganz teuren Sachen, bei denen ich weiß, dass sie eines Tages in die Bucht gehen. Verpackungen kann man mit anderen Sachen befüllen.
14. April 2020 - 16:21 Uhr Reklamation, Umtausch, Garantie und Co. In vielen deutschen Kellern stapeln sich Kartons über Kartons. Schließlich wollen wir gewappnet sein für den Fall, das mal was kaputt geht und wir das Gerät beim Händler reklamieren müssen. Doch muss man den Originalkarton dafür wirklich aufbewahren? Wir haben einen Experten gefragt! Karton aufheben oder nicht? Viele befürchten, dass eine Reklamation ohne Originalverpackung nicht möglich sei. Müssen wir diese also wirklich aufheben? Schließlich haben elektronische Geräte beispielsweise eine Garantie von zwei Jahren. Da kommen über die Jahre gerne mal ein paar Verpackungen im Haushalt zusammen. Wer ein Produkt im Internet oder über einen Katalog bestellt, darf den Kauf der Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Für Geschäfte ist dieses Umtauschrecht gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, doch die meisten sind kulant und bieten ihren Kunden freiwillig an, die gekaufte Ware innerhalb einer bestimmten Frist zurückgeben zu können.
Eine billige Glotze für die Kinder kauf ich bei Aldi, da geht es auch ohne Verpackung. Dorfdepp Wenn ich die Verpackungen aller Geräte, die ich in den letzten zwei Jahren gekauft habe, aufbewahrt hätte, hätte ich nur dafür einen Raum reservieren müssen. Das kann es nicht sein. Die Rechte an der Rücknahme kann der Verkäufer nicht dadurch abwehren, dass er die Beseitigung des Mangels von der Herausgabe der Originalverpackung abhängig macht. Der Verkäufer muss den Mangel beseitigen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann sich etwas anderes ergeben, wenn nämlich die Sache nur wenige Tage alt ist und ohne die Verpackung nur schwer wieder verkauft werden kann. siehe Wenn die Sache nur wenige Tage alt und trotzdem defekt ist, sollte der Verkäufer sie nicht in die Originalverpackung stecken und weiterverkaufen. Es geht hier um Garantie, nicht um Umtausch bei Nichtgefallen. rayer - ich nix Kunde von "ich bin doch nicht blöd -Markt" aber der Pozeß wurde gegen den "ich bin doch nicht blöd -Markt" geführt.
Aber ich, als kleiner Händler, mußte daraufhin für die gängigsten Geräte entsprechende Verpackungen vorhalten. Diese für Plotter und 24"-Monitore waren nicht gerade klein. Einmal habe ich ein Handy bei Aldi gekauft. Für Garantieabwicklung einschicken an Medion - ging, trotz o. a. Gerichtsurteil, nur verpackt über den örtlichen Aldi. Einigen wir uns darauf. Garantieanspruch ohne Verpackung, Umtausch oder Rückgabe mit Verpackung? Es geht nicht darum, worauf wir uns hier einigen, sondern was die Gesetzeslage ist. Ich würde zumindest solange, wie ich nicht sicher bin, ob ich das Gerät behalte, und ich ein Rücktrittsrecht habe, die Originalverpackung aufbewahren. Das ist bei Onlinekäufen mindestens 14 Tage. Danach ist es mir wurscht, und das Gesetz ist auf meiner Seite.
So läuft es oft: Die Verpackung vom online bestellten Smartphone, Spielzeug oder Shirt wird aufgerissen - und direkt entsorgt. Problematisch ist das rechtlich nicht - denn auch ohne Originalverpackung, so das Gesetz, darf der Händler die Rücknahme nicht verweigern. Das Wichtigste in Kürze: Auch ohne Originalverpackung darf der Händler die Rücknahme nicht verweigern. Anders lautende Bedingungen z. B. in den AGB des Herstellers sind unwirksam. Bei manchen Warengruppen kann das Widerrufsrecht erlöschen. Off Mit dem Recht zum Widerruf soll Verbrauchern grundsätzlich die Möglichkeit geboten werden, das Gekaufte zu prüfen und sich bei Nichtgefallen vom Vertrag zu lösen. Ein solches Widerrufsrecht hängt von einem fristgerechten Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ab und darf darüber hinaus an keine weiteren als die gesetzlichen Bedingungen geknüpft oder eingeschränkt werden. Anders lautende Bedingungen eines Herstellers wie eben das Beharren auf die Originalverpackung, die mitunter z. in dessen AGB zu finden sein können, schränken die gesetzlichen Rechte der Kunden beim Widerruf eines Onlinekaufs ein und sind damit unwirksam.
Da hilft die Originalverpackung mit den ganzen Schutzummantelungen drinnen natürlich sehr. Wenn man weiß, das man etwas irgendwann weiterverkaufen möchte, z. B. auf eBay, dann kann es eventuell den Verkaufspreis etwas anheben. Es gibt einige Leute, die eine OVP bevorzugen. Oder wenn man weiß, dass man oft umzieht, dann ist es durchaus sinnvoll die Verpackung von Großgeräten wie Fernsehern als Transportbox aufzubewahren Oder ihr seid Sammler? Dann möchtet ihr die Originalverpackung vielleicht auch aufbewahren Meine Meinung: Leere Pappkartons verstopfen das Leben. Denn wenn ihr Kartonaufheber seid, dann handelt es sich ja meist nicht nur um einen, sondern um eine ganze Menge. Und kann man mit leeren Boxen gut Ordnung halten? Also: Weg damit! Ich kenne noch einen Trick, um den beunruhigten Mann zu besänftigen, wenn ihr nun kartonweise das Altpapier füllt: Den Teil von der Box ausschneiden, auf dem eine Seriennummer, Barcode, etc., die für Garantiezwecke benötigt werden könnte, steht!
Home Noch Fragen? Aufbewahrungsfrist? Gast Wie lange muss man Verpackungskatons z. B. von Fernseher aufbewahren? Damit die Geräte noch zurück gegeben werden können im Garantiefall Antworten (13) Amos Bei mir steht das Gelumpe im Keller herum. Erst einmal für ein altes Laptop gebraucht, aber von Müssen kann keine Rede sein. Schmeiß die Kartons in die Tonne. Die Dinger nehmen nur Platz weg. rayer Was für ein Quatsch. Hast Du Garantie auf die Verpackung? rayer - es gab mal Zeiten da hat auch der "ich bin doch nicht blöd -Markt" Geräte, auch im Garantiefall nur zurück - bzw. angenommen wenn sie original verpackt waren. Auch hier mußte, mit Unterstützung eines Verbraucherverbandes, erst einer Klagen. bh_roth Um es abzukürzen: Gar nicht. wohl! Huddelduddel Auch wenn es blöd klingt, hochwertige Geräte kaufe ich beim Fachhandel. Da hast Du Service ohne Ende und bezahlst einen 50er mehr im Einkauf. Das ist mir der Fachmarkt wert. Von der Qualität der Beratung fang ich gar nicht mal an. Die kommen, stellen das Teil hin, schließen an, stellen ein, erklären mir lang und breit wie es funktioniert und im Garantiefall holen die das Teil ohne Wenn und Aber ab.
Wenn der Hersteller sagt, ohne Karton gibts nix... dann gibts nix. Viele verstehen den Unterschied von Gewährleistung und Garantie nicht. Gewähr gegen Mängel muss der Händler 6 Monate lang geben. Nach der Zeit gibt es zwar noch weitere 18 Monate Gewähr, die kann man aber in die Tonne treten, weil der Kunde beweisen muss, das der Mangel schon von Anfang an bestand. Chancenlos. Garantie gibt aber der Hersteller auf rein freiwilliger Basis. Der Hersteller ist so überzeugt von seinem Gerät, das er sagt " das Teil hält locker 3 Jahre". Aber er kann auch diktieren, falls das Gegenteil eintritt, wie Garantieansprüche geltend gemacht werden dürfen/müssen/können. Man muss sie nicht wirklich aufheben, die Kartons - es erleichtert halt die Sache, wenn etwas defekt wird oder ist, dass man es dann im gleichen Karton wieder zurückschicken kann. Es sei denn - es geht um einen Umtausch - wenn die Ware nicht gefällt - dann sollte man schon im originalen Karton verschicken.
Ich kann mich auch hier an einen Fall im Forum erinnern, da hatte jemand seine Mainboardverpackung weggeworfen, mitsamt Antistatik-Folie. Das Mainboard stellte sich als Defekt heraus - er musste neue Antistatikfolie bestellen für gute 5 Euro extra, konnte das Mainboard aber zurückschicken. Die 5 Euro sind trotzdem bitter. Es gibt Ausnahmen. Bei sperrigen Verpackungen, die in der Regel beim Auspacken oft beschädigt werden muss, braucht man nicht aufzuheben, weil die Geräte im Garantiefall auch vom Service abgeholt und dabei sicher verstaut werden. Ich hebe alles bis mindestens zum Ablauf der Garantie auf. Sofern Platz ist, meistens auch noch länger (und Dank Kellerabteil, Dachbodenabteil und großem Wandschrank ist davon reichlich vorhanden). So nach ca. 10 Jahren fliegt das Meiste dann aber weg oder wenn die Hardware verkauft wurde (was bei mir zu 99% in der Originalverpackung passiert - da bekam ich auch schon mal die Rückmeldung, dass der zufriedene Käufer beim Auspacken dachte, es handelt sich um unbenutzte, nicht ausgepackte Neuware).
Muß ich den riesen Karton echt aufbewahren? | DIGITAL FERNSEHEN Forum Seite 1 von 2 1 2 Weiter > Malibu Neuling Registriert seit: 5. August 2006 Beiträge: Zustimmungen: 0 Punkte für Erfolge: Hallo! Ich habe seit heute einen Panasonic TH42 PV60E an der Wand! Leider habe ich nicht die richtige Rubrik gefunden: Bin ich eigentlich dazu verpflichtet, während der Garantiezeit diese riesengroße Verpackung des Gerätes aufzubewahren??? Ich weiss nämlich nicht wohin mit dem Teil! Würde mich über Tipps freuen! geWAPpnet Senior Member 12. Juli 2006 372 26 AW: Muß ich den riesen Karton echt aufbewahren? Ist hier wirklich völlig falsch, aber kurze Info: Die Garantie hat überhaupt nichts mit der Originalverpackung zu tun. Bei einem Garantiefall musst Du das Gerät nur in einer sicheren Verpackung zurückschicken, damit beim Transport keine zusätzlichen Schäden auftreten. Ich habe gerade erst einen defekten Ergometer im Karton des neuen Fernsehers zurückgeschickt. Also: Die Originalverpackung kannst Du immer sofort wegschmeißen und hast trotzdem keinerlei Probleme bei der Garantie.
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