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"Ich kann ja gar nicht anders", sagte der rebellische Katholik damals. Der Kirchenrechtler beruft sich in seiner Argumentation auf die Gesetze des Vatikans, die von den deutschen Bischöfen bisher nicht umgesetzt worden seien: "Papst Benedikt XVI. hat im März 2006 verbindliche Vorgaben erlassen, die eine freiwillige Zahlung vorsehen, nicht aber den zwangsläufigen Einzug der Gelder", sagte Zapp nach der Entscheidung von 2010. "Die Kirche soll sich also durch Spendengelder finanzieren und nicht durch eine gesetzlich festgelegte und vom Staat für die Kirche eingezogene Kirchensteuer. " Die Steuer sichert den Kirchen jedes Jahr Milliardeneinnahmen. So nahm die katholische Kirche im Jahr 2010 beispielsweise 4, 8 Milliarden Euro ein, die evangelische im Jahr zuvor 4, 4 Milliarden. Die Kirchensteuer beträgt für jeden Steuerpflichtigen neun Prozent der jeweiligen Einkommensteuer, in Bayern und Baden-Württemberg gilt ein Steuersatz von acht Prozent. Im vergangenen Jahr lebten in Deutschland etwa 34, 5 Millionen Katholiken.
In der Regel wird eine Gebühr fällig. Einen Grund muss niemand angeben, der austreten möchte. Besonderes Kirchgeld bei manchen Ehepaaren Wer aus der Kirche austritt, zahlt anschließend keine Kirchensteuer mehr. Dennoch kann ein Teil des Einkommens an die Glaubensgemeinschaft fließen, wenn der Ehepartner weiter Mitglied ist. In manchen Teilen Deutschlands muss er das besondere Kirchgeld zahlen, wenn das sogenannte glaubensverschiedene Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung abgibt. Steuererklärung selber machen: Diese Tipps sollten Sie beachten Das Finanzamt berechnet diesen Beitrag auf der Grundlage des gemeinsam zu versteuernden Einkommens. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht mehrmals bestätigt (Az. : 2 BvR 816/10). Gestaffelt nach Einkommen werden nach Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz jährlich zwischen 96 und 3. 600 Euro fällig, die das Kirchenmitglied anstelle der Kirchensteuer zahlt. Einer zahlt für zwei Das besondere Kirchgeld wird nur dann erhoben, wenn es die Kircheneinkommensteuer übersteigt.
Der Kirchenaustritt muss persönlich vor dem zuständigen Standesamt bzw. Amtsgericht erklärt werden. Nur in Bremen kann er direkt bei Kirche erfolgen. Tipp: Alternativ ist auch die Abgabe einer schriftliche Erklärung ausreichend. Bitte beachten Sie jedoch: Da diese notariell beglaubigt sein muss, entstehen Ihnen hier zusätzliche Kosten. Um den Kirchenaustritt erfolgreich zu vollziehen, müssen Sie Folgendes beachten: Vorlage des Personalausweises/Reisepasses mit letzter Meldebescheinigung Vorlage des Familienbuches für Verheiratet/Geschiedene Kosten der Verwaltungsgebühren zwischen 5, 50 € und 60€ (je nach Bundesland und Amt, nur in Brandenburg kostenlos) Kinder unter 12 Jahren sind in ihrer Religionszugehörigkeit an ihre Eltern gebunden. Erst ab 14 Jahren gelten sie als religionsmündig und dürfen den Schritt vollziehen. Dazwischen kann dieser nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgen. Haben Sie Ihren Austritt aus Kirche vollzogen, werden die Religionsgemeinschaft, das Einwohnermeldeamt, sowie das Finanzamt darüber informiert.
Was wird beim Kirchenaustritt benötigt und was soll ich mitbringen? Nehmen Sie einen gültigen Ausweis mit: Personalausweises oder Reisepass Familienbuch, wenn Sie Verheiratet und Geschieden sind. Kirchenaustritt Formular Wenn Sie das amtliche Formular verwenden und persönlich beim Amt ausfüllen, ist der Kirchenaustritt mit der Zahlung der Gebühren abgeschlossen. Sie können auch einen formlosen Antrag verwenden, müssen dann aber Ihre Unterschrift beglaubigen lassen und natürlich dafür auch die Kosten übernehmen. Hier können Sie ein formloses Formular (nicht amtlich) zum Kirchenaustritt kostenlos herunterladen: Formular für den Kirchenaustritt -> Was spart man mit dem Austritt aus der Kirche? Durch einen Kirchenaustritt können Sie die Kirchensteuer vermeiden. Damit verringern sich in den meisten Fällen ihre Lohnabzüge je nach Bundesland um 8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer (bzw. Einkommensteuer bei Selbständigen). Glaubensverschiedene Ehepartner mit Zusammenveranlagung können durch den Kirchenaustritt das besondere Kirchgeld sparen, das je nach der Einkommenshöhe zwischen 96 und 3.
Dass die Kirchensteuer Austrittsgrund Nummer eins ist, wissen natürlich auch die Kirchenfunktionäre. Diese haben sicher sehr gründlich durchgerechnet, dass ein Verzicht auf den Kirchensteuereinzug schmerzlicher wäre als der Verzicht auf die Mitglieder, die wegen der Kirchensteuer austreten. Weil die Kirchensteuer von der guten Konjunktur profitiert, nimmt der Klerus trotz sinkender Mitgliederzahlen mehr ein denn je, solange es wirtschaftlich bergauf geht. Ohne selbst zu diesem Aufschwung beizutragen. Austreten ist jederzeit möglich. Rein finanziell betrachtet ist der November (bzw. der Dezember) Kirchenaustrittsmonat. Warum das so ist, verrät Matthias in diesem Ketzerpodcast-Segment, unlängst aktualisiert in diesem Beitrag. Austrittsgrund Nr. 2: Die Institution Kirche Auch für den zweitgrößten Austrittsgrund liegen die Ursachen bei der Kirche selbst. Zuletzt hatte der Fall Tebartz-van Elst für einen drastischen Anstieg des Ausstiegs 2013/14 gesorgt. Und dabei war es damals nur um Geld gegangen.
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Wenn Sie von der Kirche genervt sind oder die Kirchensteuer für unnötig halten, ist der Austritt aus der Kirche vielleicht der richtige Weg. Wie man aus der Kirche aus tritt erfahren Sie hier - und auch, was Sie bedenken sollen. Ist die Kirche noch zeitgemäß? © Katharina Wieland Müller / Pixelio Wie man aus der Kirche aus tritt: Anleitung Die meisten Menschen in Deutschland sind irgendwie in der Kirche, auch wenn dem ein oder anderen nicht klar ist, warum das überhaupt so ist. Wie man aus der Kirche austritt erfahren Sie hier Schritt für Schritt: Der Kirchenaustritt muss persönlich erklärt werden. Dafür sind je nach Bundesland unterschiedliche Absprechpartner aufzusuchen. In der Regel handelt es sich dabei entweder um das Amtsgericht oder um das Standesamt. Generell immer ist es notwendig, dass Sie Ihren Ausweis dabei haben und vorlegen können. In Berlin, Brandenburg und Bremen ist der Austritt aus der Kirche kostenfrei, in den restlichen Bundesländern müssen Sie Kosten zwischen 10 Euro und 50 Euro einplanen.
Erforderliche Unterlagen für einen Kirchenwiedereintritt Wenn Sie wieder in die Kirche eintreten möchten, müssen Sie die Austrittsbescheinigung und die Taufurkunde vorlegen. Der Wiedereintritt ist kostenlos. Die Kirche teilt den Wiedereintritt dem zuständigen Meldeamt mit. Infolge der Wiederaufnahme in die Kirche besteht Kirchensteuerpflicht. Foto: © Kunertus - Alle Angaben ohne Gewähr. Letzter Aktualisierungsstand: 26. 09. 2016
(3) Hat ein Kind das 12. Lebensjahr vollendet, so kann sein Austritt nur mit seiner Zustimmung erklärt werden. § 3 (1) Die Austrittserklärung kann mündlich oder schriftlich abgegeben werden. (2) Die Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der der Erklärende austreten will, muß eindeutig bezeichnet sein. Der Nachweis der Zugehörigkeit ist nicht erforderlich. (3) In der Austrittserklärung sind der Familienname, die Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnung und Familienstand anzugeben. (4) Die Austrittserklärung darf keine Vorbehalte, Bedingungen oder Zusätze enthalten. (5) Die mündliche Erklärung muß zur Niederschrift des Urkundsbeamten des zuständigen Amtsgerichts erfolgen. Die schriftliche Erklärung muß als Einzelerklärung in öffentlich beglaubigter Form eingereicht werden. (6) Eine Austrittserklärung durch einen bevollmächtigten Vertreter ist nicht zulässig. § 4 (1) Mit der Wirksamkeit der Austrittserklärung entfallen für den Bereich des staatlichen Rechts sämtliche Rechte und Pflichten, die auf der persönlichen Zugehörigkeit zu der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beruhen.
Der Kirchensteuerabzug ist jedoch von den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte abhängig. Um keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, muss dementsprechend die Lohnsteuerkarte berichtigt werden. Das Ende der Kirchensteuerpflicht ist dabei je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. So entfällt die Kirchensteuerpflicht entweder mit Ablauf des Monats, in dem der Kirchenaustritt erfolgt, oder einen Monat später. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Kirchensteuer für die Kalendermonate, in denen Kirchensteuerpflicht bestanden hat, mit je einem Zwölftel des Betrages erhoben wird, der sich bei ganzjähriger Steuerpflicht als Jahressteuer ergeben hätte. Kirchenwiedereintritt Für den Kirchenwiedereintritt ist die betreffende Kirchengemeinde zuständig. Nach einem Gespräch mit dem Pastor wird ein Antrag beim örtlichen Kirchenvorstand gestellt. Die Wiederaufnahme erfolgt anschließend in einem Gottesdienst. Alternativ besteht bei der evangelischen Kirche die Möglichkeit, bei einer sogenannten Kircheneintrittsstelle wieder in die Kirche einzutreten.
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