Wo Stehst Du
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Gültigkeit: bis 24 Jahre sechs Jahre ab 24 Jahre zehn Jahre Voraussetzungen Deutsche Staatsangehörigkeit Persönliches Erscheinen Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen. Das können nur Sie persönlich machen. Wohnsitz in Berlin (Ausnahmen möglich) Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus. In diesem Fall kostet der Reisepass jedoch mehr, weil die Gemeinde Ihres Haupt-Wohnsitzes zustimmen muss; siehe Abschnitt "Gebühren". Wenn Sie in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben, können Sie den Reisepass dennoch bekommen; mehr zum Thema: Reisepass für in Berlin nicht gemeldete Personen, Touristen und Deutsche mit Wohnsitz im Ausland Reisepass für Kinder und Jugendliche Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren beachten Sie bitte die Hinweise zu der Dienstleistung "Kinderreisepass beantragen". Erforderliche Unterlagen Aktuelles, biometrisches Passfoto Das Foto muss aktuell sein.
Von (besonders zu begründenden) Ausnahmen abgesehen, wird eine Kur von den Kassen nur vier Jahre nach der letzten Kur bewilligt. Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke bekommen jedoch oft Schwierigkeiten, eine Kur bewilligt zu bekommen. Studie belegt Langzeitnutzen Mittlerweile werden Kuren in Deutschland nur noch sehr zögerlich bewilligt. Die Therapie gilt vielen Krankenkassen als zu aufwändig und kostspielig, außerdem sei der Nutzen nicht wirklich bewiesen. Eine Studie der Universität Zürich widerlegt diese Ansicht nun eindeutig. Dies berichtete die Münchener Medizinische Wochenschrift im September 2005. Der Sozialmediziner Professor Kurt Biener untersuchte fast 500 Patienten ein Jahr nach ihrem Kuraufenthalt. Vor der Kur trieben beispielsweise nur 40 Prozent der Frauen regelmäßig Sport, ein Jahr später war der Anteil auf 75 Prozent gestiegen. Ein ähnlich positives Bild ergab sich bei den Rauchern: Vorher rauchten 23 Prozent mehr als 30 Zigaretten pro Tag, nach der Kur schmolz das Heer der Unvernünftigen auf 2 Prozent zusammen.
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Unter einer Kur versteht man eine Vielzahl an Rehabilitationsmaßnahmen, welche sämtliche Therapieverfahren, stationär sowie ambulant, umfasst. Je nach Schweregrad der Erkrankung kann eine Kur vom Arzt empfohlen werden – sei es zur Prävention, zur Rehabilitation oder zur Verminderung der Symptome bei einer bereits bestehenden chronischen Erkrankung. Die Kur soll den Erfolg der Behandlung durch einen Arzt unterstützen und langfristig festigen. Sie ergänzt die ambulante medizinische Behandlung durch ihr spezielles Therapieprogramm, was letztendlich auf die Stärkung der Selbstheilungskräfte ausgelegt ist. Sie gibt psychologische Unterstützung zur Krankheitsbewältigung und schafft dem Patienten ein ideales Umfeld zur Genesung. Wichtig ist, dass die Kur mit ihren Einzeltherapien zur richtigen Zeit mit der ambulanten Behandlung kombiniert wird. Nur wenn sie während der richtigen Phase des Krankheitsprozesses begonnen wird, kann sie erfolgsversprechend den Behandlungsablauf unterstützen. So werden einige Kuren auch als Präventivmaßnahme angeordnet, um durch eine Schärfung des gesundheitlichen Bewusstseins über akute Gesundheitsrisiken eine langfristige Erkrankung zu verhindern.
Durch die einzelnen Therapien werden Anleitungen zur positiven Veränderung der Lebensweise vermittelt, welche sich neben dem körperlichen auch mit dem geistigen Umgang mit der Beeinträchtigung auseinandersetzen. Die ärztliche Empfehlung Nur der behandelnde Arzt (auch Betriebs- oder Vertrauensarzt) besitzt die Kompetenz die Dringlichkeit einer Kur zu attestieren. Er kennt den bisherigen Krankheitsverlauf und die Symptome der Erkrankung und kann durch diese Kenntnisse eine erfolgsversprechende Kur bzw. einen bestimmten Kurort empfehlen. Er kann die Kur empfehlen und daraufhin eine stationäre oder ambulante Rehabilitationsmaßnahme in die Wege leiten, welche grundsätzlich auf eine Dauer von drei Wochen ausgelegt sind. Der Arzt ist ebenfalls Ansprechpartner für die weitere ambulante Fortsetzung der Kur-Erfolge. Die Kosten einer Kur Insofern der Patient auf eigene Wünsche und ohne ärztliche Empfehlung eine Kur in Anspruch nehmen möchte, stehen ihm grundsätzlich alle gängigen Kurmaßnahmen auf eigene Kosten zur Verfügung.
Weiterlesen: Kostenübernahme
Therapien zur Vorsorge, zur Behandlung bestehender sowie chronischer Beschwerden bieten sich als umfassende Grundprogramme zu kurortabhängigen Preisen an. Über die gesetzliche Sozialversicherung abgesicherte Patienten haben jedoch ein speziell geregeltes Recht auf eine Kur- bzw. Rehabilisationsmaßnahme, welchen sie in mehrjährigen Abständen in Anspruch nehmen können. Dieses ist über die Kranken- und Rentenversicherung sowie der staatlichen Beihilfe genau geregelt und betrifft den Anspruch auf eine Kur bzw. Rehabilitation und ihren medizinischen Leistungen der einzelnen Einrichtungen wie z. B. Kurorte und Heilbäder. Die Patienten haben hier nur noch einen von der Kurart abhängigen Selbstbeteiligungsanteil zu tragen. Allgemein gelten folgende Regelungen Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen erfordern eine Zuzahlung von täglich 10 €, wobei die übrigen Kurleistungen hierbei zuzahlungsfrei sind. Maßnahmen zur ambulanten Vorsorge in den einzelnen Kurorten erfordern 10 € für die Beratung durch den Kurarzt, sowie weitere 10 € als Verordnungsblattgebühr für verordnete Kurmittelanwendungen.
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