Wo Stehst Du
Ich sehe mich dazu gezwungen, diesen Schritt zu gehen, weil ein weiterbestehendes Arbeitsverhältnis nicht mehr tragbar für mich wäre. Wird eine außerordentliche Kündigung wider Erwarten als nicht gerechtfertigt gewertet, kündige ich ersatzweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dem [Datum bei Einhaltung der Kündigungsfrist]. Zur Begründung: Ich möchte meine Kündigung wie folgt begründen: [Hier die genauen Zustände und Vorkommnisse des Mobbings erläutern]. Dieses Verhalten hat dazu geführt, dass ein Arbeiten in diesem Unternehmen für mich unmöglich geworden ist und ich sowohl in meine Arbeitskollegen als auch in Sie als Arbeitgeber kein Vertrauen mehr haben kann. Da somit keine Grundlage mehr für eine angemessene Zusammenarbeit gegeben ist, soll das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung hiermit beendet werden. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung und um eine schnellstmögliche Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift des Arbeitnehmers] [Name des Arbeitnehmers] Nachfolgend finden Sie das Musterschreiben für die fristlose Kündigung wegen Mobbing auch als Word-Dokument und PDF-Datei: Jetzt das passende Muster herunterladen!
werden Sie jetzt vielleicht verwundert fragen. Nein, das soll tatsächlich kein Witz sein. Natürlich ist es wohl in kaum einer Situation am Arbeitsplatz schwieriger, die Nerven zu bewahren, als im Falle von Mobbing. Denn das Mobbing zielt ja oft gerade darauf ab, die Nerven zu ruinieren. Trotz alledem sollten Sie unbedingt versuchen, so weit wie möglich cool und entspannt zu bleiben oder jedenfalls nach außen so zu wirken. Denn das ist definitiv der erste und wichtige Schritt auf dem Weg zu einer Abfindung. Auch wenn es sicherlich nicht immer völlig gelingt, cool zu bleiben, sollten Sie sich auf jeden Fall vor großen Gefühlsausbrüchen hüten. Eine tatsächliche oder zumindest gut gespielte "Coolness" kann nämlich eine starke Waffe werden im späteren "Abfindungspoker". Schritt 2: Die Beschwerde – warum Sie zunächst einmal das mildeste Mittel gegen Mobbing wählen sollten Dass Sie möglichst cool bleiben sollen, heißt nicht, dass Sie das Mobbing der Kollegen oder Vorgesetzten einfach ignorieren sollten.
Pflichten des Arbeitgebers Der Arbeitgeber hat gemäß § 241 BGB gegenüber seinen Arbeitnehmern Fürsorgepflichten. Im Rahmen dieser Fürsorgepflichten gilt Folgendes: hat er einzuschreiten, wenn: Der Arbeitgeber hat einzuschreiten, wenn überwiegende Interessen des Arbeitnehmers gefährdet sind, wie sein Persönlichkeitsrecht oder seine Gesundheit. der Arbeitgeber muss in der Lage sein, die gefährdeten Interessen des Arbeitnehmers vor Eingriffen zu schützen. Die Möglichkeiten des Arbeitgebers zum Schutz der Interessen des Arbeitnehmers müssen dem Arbeitgeber auch zumutbar sein. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird über lange Zeit hinweg von seinem Vorgesetzten vor anderen Arbeitnehmern gedemütigt, öffentlich kritisiert und von Teambesprechungen ausgegrenzt. Dadurch ist der Arbeitnehmer psychisch derart belastet, dass er deswegen Schlafstörungen hat. Der Arbeitgeber erfährt von den Verhaltensweisen des Vorgesetzten. In diesem Fall ist das Interesse des Arbeitnehmers an seiner Gesundheit gefährdet.
Frage vom 30. 9. 2006 | 10:41 Von Status: Frischling (2 Beiträge, 34x hilfreich) Möchte wegen Mobbing kündigen, kann ich die Sperrfrist umgehen? Ich werde am Arbeitsplatz (von meiner Chefin) gemobbt und möchte deswegen den Arbeitsplatz wechseln. Manchmal halte ich es nicht mehr aus und möchte einfach so kündigen. Ich weiß das ich dann eine Sperre von 3 Monaten beim Arbeitsamt bekomme. Jetzt habe ich von Fällen gehört, bei denen die Sperre aufgehoben wurde, weil sie beweisen konnten das sie gemobbt wurden. Weiß jemand wie? Meine Beispiele (die ich aber nicht beweisen kann): Die Chefin sagt zu mir ich solle den nächsten Tag zur Spätschicht kommen und mache es. Am anderen Tag schimpft der Chef mich aus, wo ich bleiben würde, er könnte sich nicht mehr auf mich verlassen, ich sollte doch früh kommen. Ich versuche die Sache zu klären und meine Chefin steht da und grinst nur und meint, das hätte sie nicht gesagt. Sie hält mir Information zurück, die wichtig sind für den Kundenkontakt, nur damit ich vor dem Kunden als "Blödmann" dastehe.
Die meisten dieser Strategien setzen ein aktives Mitwirken voraus. Sollten Sie sich hierzu gesundheitlich nicht mehr in der Lage sehen, lassen Sie sich aber nicht entmutigen. Auch in einer solchen Situation ist mir bislang noch (fast immer) etwas eingefallen. Vielleicht haben die vorstehenden Ausführungen Sie zu der Erkenntnis gebracht, dass es am besten ist, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden. Wie geht es nun aber weiter? Wie schaffen Sie es, das Arbeitsverhältnis zu optimalen Bedingungen (bezahlte Freistellung, Abfindung, gutes Zeugnis etc. ) zu beenden? Zuletzt aktualisiert März 2020
Oder handelt es sich vielleicht nur um Wunschdenken? Vielleicht sind Sie sich darüber im Klaren, dass Ihr Gegner oder Ihre Gegner niemals freiwillig einlenken werden. Sie glauben aber, dass Sie Ihr Ziel erreichen können, wenn Sie gegen Ihre(n) Widersacher rechtlich vorgehen, beispielsweise mit einer "Mobbingklage". Nach meiner Erfahrung haben Arbeitnehmer, wenn sie sich von mir beraten lassen, entweder schon alle Möglichkeiten einer Konfliktbereinigung ausgeschöpft, oder sie halten den Versuch einer außergerichtlichen Bereinigung des Konflikts von vornherein für nicht Erfolg versprechend. Sie glauben nicht - oder nicht mehr - daran, dass sich im Guten noch etwas regeln lässt. Stattdessen suchen sie die Auseinandersetzung mit ihrem Arbeitgeber. Sie wollen ihre Rechte mit juristischen Mitteln durchsetzen und suchen dazu meine Unterstützung. Es geht Ihnen - ganz einfach ausgedrückt - um Gerechtigkeit. Wenn Sie meinen bisherigen Ausführungen aufmerksam gefolgt sind, wird Ihnen klar geworden sein, dass Sie mit einer "Mobbingklage", also einer auf Wiedergutmachung (Unterlassung, Schadensersatz etc. ) gerichteten Klage, im Zweifel kaum etwas erreichen werden.
Sollten Sie diese Symptome auch bei sich feststellen, ist es nach meiner Erfahrung sehr illusorisch, anzunehmen, dass Sie den gegenwärtigen Zustand noch sehr viel länger durchhalten werden. Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass Sie, sollte sich an der Situation an Ihrem Arbeitsplatz nichts verändern, in - sagen wir einmal - einem halben oder vielleicht einem Jahr noch gesund sind und dass nicht irgendwann der psychische Zusammenbruch kommt? Diese Frage sollten Sie sich ehrlich beantworten. Vielleicht müssen Sie sich dann eingestehen, dass die Aussicht, bei unverändertem Fortbestehen der Situation an Ihrem Arbeitsplatz auf Dauer gesund zu bleiben, vielleicht doch nicht so hoch ist. Wollen Sie das Arbeitsverhältnis unter allen Umständen fortsetzen, auch auf die Gefahr hin, ernsthaft zu erkranken? Sie können einwenden, dass Ihr Arbeitsplatz von existenzieller Bedeutung ist. Das mag zwar so sein. Was nützt Ihnen aber ein Arbeitsplatz, wenn Sie am Ende auf der Strecke bleiben, weil Sie krank werden?
Für eine Schadensersatzklage wegen Mobbings ist allerdings zu beachten, dass die Gerichte hohe Anforderungen stellen. Der betroffene Arbeitnehmer muss, um Erfolg zu haben, umfassend beweisen können, dass seine Schäden durch das Mobbing hervorgerufen wurden. Vor Gericht muss der Arbeitnehmer (am besten mit Hilfe eines Anwalts) konkret darlegen, dass: einzelne Handlungen von genau benannten Personen ausgeführt wurden und unter welchen Umständen das geschah und diese Handlungen zumindest im Zusammenhang rechts- und/oder vertragswidrig waren und die Bezeichnung Mobbing rechtfertigen und diese Handlungen zu konkreten Schäden geführt haben (psychischer oder physischer Natur) und das Mobbing und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber zuzurechnen sind und ihm Verschulden nachgewiesen werden kann. Diese Nachweise ausreichend darzulegen, ist sehr schwierig. Vor allem gelingt es häufig nicht, den direkten Zusammenhang zwischen den Mobbing-Handlungen und den Schäden des betroffenen Arbeitnehmers nachzuweisen.
Wo Stehst Du, 2024