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So schützen Sie Kinder vor Gewalt Welchen Anteil die erbliche Anlage und welchen die Erziehung am Verhalten eines Menschen hat, ist zwar nach wie vor umstritten. Fest steht allerdings: Wer seinen Kindern ein positives Vorbild vermittelt, kann die kindliche und jugendliche Anfälligkeit für Gewalt deutlich vermindern. Mit den nachfolgenden Tipps tragen Sie also zu einer möglichst gewaltfreien Sozialisation Ihres Kindes bei. Sprechen Sie öfter mit den Lehrern Ihres Kindes und tauschen Sie sich regelmäßig mit anderen Eltern aus. Machen Sie Probleme wie Diebstahl, Raub, Erpressung und Nötigung zum Gesprächsthema auf Elternabenden. Verlieren Sie aber keinesfalls den Mut, wenn Sie dabei auf eine Mauer des Schweigens stoßen, zumal Schulen, Jugendeinrichtungen, Erzieher und Eltern oft um ihren "guten Ruf" fürchten. Hören Sie Ihrem Kind gut zu. Reagieren Sie sensibel, wenn es von gewalttätigen Auseinandersetzungen erzählt. Gehen Sie der Sache auf den Grund, wenn Ihr Kind mit Verletzungen nach Hause kommt oder ihm ein wertvolles Kleidungsstück oder eine Uhr fehlt.
Betroffene haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich an den Staat zu wenden, in dem sie geschädigt wurden. Wenn es sich um einen EU -Mitgliedstaat handelt, greift die Richtlinie 2004/80/EG über die Entschädigung von Opfern von Straftaten in grenzüberschreitenden Fällen. Sie sieht vor, dass nationale Unterstützungsbehörden den Betroffenen behilflich sind, Entschädigungsansprüche gegen den anderen EU -Mitgliedsstaat geltend zu machen. In Deutschland nimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Funktion der Deutschen Unterstützungsbehörde wahr. Es nimmt Kontakt mit der zuständigen Stelle im Ausland auf, übernimmt Übersetzungsdienste und begleitet das Verfahren. Den Antragstellern/Antragstellerinnen entstehen dadurch keine Kosten. Hier finden Sie weitere Details zur Entschädigung im EU -Ausland. Welche Leistungen werden erbracht? Bei Gewalttaten im Inland wird für alle daraus resultierenden physischen und psychischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine Entschädigung erbracht.
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Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Jede dritte Frau in Deutschland hat schon einmal physische Gewalt erlitten, jede siebte in Gestalt sexuellen Missbrauchs. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenen Studie. Die Übergriffe erfolgen überwiegend im häuslichen Umfeld: in der Ehe oder der Zweierbeziehung. Dass es in einer patriarchalischen Gesellschaft auch Gewalt gegen Männer und damit auch männliche Opfer gibt, scheint widersinnig, gelten diese doch gemeinhin als Täter. Im öffentlichen Diskurs wird die Verletzbarkeit von Männern (durch Männer) kaum wahrgenommen; mehr noch bleiben Frauen als Täterinnen weitgehend ausgeblendet. Katharina Belwe Editorial Jede dritte Frau in Deutschland hat schon einmal physische Gewalt erlitten, jede siebte in Gestalt sexuellen Missbrauchs. Prostitution, ist ein Feld mit einem hohen Gewaltpotenzial. Dass es auch Gewalt gegen Männer gibt, wird weitgehend ausgeblendet. Mehr lesen Hans-Joachim Lenz Männer als Opfer von Gewalt Gewalt gegen Männer (durch Männer) ist eine weit verbreitete und eine zugleich weitgehend nicht wahrgenommene Realität.
Forschen Sie nach, wenn in Ihrem Geldbeutel oder sonst in der Wohnung etwas abhandengekommen ist. Gehen Sie dabei aber behutsam vor; denn: Sollte Ihr Kind erpresst werden, hat es große Angst. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind keine größeren Geldbeträge oder wertvolle Gegenstände mit in die Schule nimmt. Nehmen Sie sich Zeit für Ihr Kind! Sprechen Sie mit ihm über seine Wünsche und Nöte, aber auch über seine Freunde und Bekannten. Nur so bringen Sie in Erfahrung, mit wem Ihr Kind (in der Schule bzw. in der Freizeit) Umgang pflegt. Setzen Sie klare Wertmaßstäbe! Zeigen Sie Grenzen auf, aber lassen Sie trotzdem immer einen Spielraum offen, der es Ihrem Kind erlaubt, sich auch in schwierigen Situationen an Sie zu wenden, ohne vor Strafen Angst haben zu müssen. Weiteren Rat und zusätzliche Hilfe erhalten Sie bei den örtlichen Erziehungsberatungsstellen und beim Jugendamt. Kompetente Ansprechpartner sind die Jugendsachbearbeiter bzw. Jugendbeauftragten Ihrer Polizei. Sie wurden Opfer von Gewalt?
PDF-Version (741 KB) Frauen werden unter patriarchalischen Strukturen auch über ihre sexuelle Attraktivität, ihre Anziehungskraft und ihre Verfügbarkeit für Männer definiert. Der weibliche Körper wird auf legale wie illegale Weise vermarktet: in der Werbung, in den Medien, in der Pornografie und in der Prostitution. Schätzungen zufolge suchen täglich mehr als eine Million Männer in der Deutschland eine Prostituierte auf, 40 Prozent der Freier haben das Abitur oder einen Hochschulabschluss. Die Nachfrage - insbesondere nach ausländischen Prostituierten - ist groß. Viele der Frauen kommen aus den Ländern Mittel- und Osteuropas; viele sind das Opfer von Menschenhandel. Deutschland ist eines der Hauptziel- und Durchgangsländer für den internationalen Handel mit Frauen. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist nach Paragraf 232 Strafgesetzbuch strafbar. Dessen ungeachtet floriert das (Milliarden-) Geschäft, dessen Profiteure auch vor der Anwendung psychischer und physischer Gewalt nicht zurückschrecken.
Gewalt hat viele Gesichter Als Opfer von Kindesmisshandlung sind Jungen und Mädchen gleichermaßen betroffen. Wobei die Misshandlung sowohl in körperlicher als auch seelischer Gewalt oder auch in Vernachlässigung bestehen kann. Da Misshandlung von Kindern vor allem zuhause innerhalb der Familie verübt wird, muss von einer hohen Dunkelziffer nicht angezeigter Fälle ausgegangen werden. Misshandlungen bis hin zur Tötung erleiden Kinder hauptsächlich im sozialen Nahraum: in der Familie, bei Pflegeeltern oder Verwandten. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist das Phänomen, dass sich die Gewalterfahrung "weitervererbt". Menschen, die in ihrer Kindheit Gewalt erfahren haben, neigen dazu, als Erwachsene ihrerseits Jüngeren und Schwächeren Gewalt anzutun. So setzt sich die Erfahrung gewalttätiger Erziehung in einem Kreislauf der Gewalt fort. Aber nicht nur Erwachsene misshandeln Kinder, sondern viele vergessen, dass Kinder und Jugendliche häufig auch Opfer Gleichaltriger werden - auf der Straße ebenso wie in der Schule oder in Sozialen Netzwerken.
Eine Liste dazu finden Sie hier:
Die nachfolgend dargestellten Hinweise und Vorschläge dienen dem Zweck, sich einen schnellen ersten Überblick zu verschaffen, wo und wie Hilfe in den einzelnen Verfahrensabschnitten gefunden werden kann. Entsprechend kann der Leitfaden nicht vollständig oder umfassend sein. Die Beratung durch die privaten Opferhilfsorganisationen sowie die Opferberatung der Polizei ist für Sie kostenlos. Sofern Ihnen weitere Hilfe (z. B. durch Rechtsanwälte) vermittelt wird, können Kosten für Sie anfallen. Von Fall zu Fall übernehmen die privaten Opferhilfeorganisationen jedoch die Kosten für eine Erstberatung durch Rechtsanwälte. Diese müssen Sie auch darüber aufklären, ob im konkreten Fall die Anwaltskosten von der Landeskasse übernommen werden können (z. bei einer Beiordnung durch das Gericht). Dennoch empfiehlt sich grundsätzlich schon wegen der Vielzahl der Fallgestaltungen und der unterschiedlichen Einrichtungen, sofort nach möglichen Kosten zu fragen. Die Ermittlungen können je nach Fall längere Zeit andauern.
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