Wo Stehst Du
Als Strom- bzw. Gaskunde im Grundversorgungstarif hatte man bisher eine Kündigungsfrist von vier Wochen zu respektieren. Dies wird sich mit der heutigen Entscheidung der Bundesregierung ändern. Nach Angaben aus Kabinettskreisen soll mit der Herabsetzung der Kündigungsfrist für die Grundversorgung auf zwei Wochen der Wettbewerb am Energiemarkt gestärkt und die Preistreiberei vermieden werden. Besonders häufig sind die Grundversorgungstarife teurer als die Angebote anderer Energieversorger. Bei einem Anbieterwechsel kann ein Haushalt mehr als 200 Euro pro Jahr sparen. Kündigungsfrist in der Grundversorgung verkürzt Die Verkürzung der Kündigungsfrist bezieht sich nach Angaben des Bundesverbands Neuer Energieanbieter (BNE) ausschließlich auf die Grundversorgung. Eine weitere Neuerung ist, dass der neue Energieanbieter die Versorgung des Kunden an jedem beliebigen Werktag aufnehmen kann. Bisher durfte man erst zum 1. des nächsten Monats wechseln. Diese Neuregelungen müssen noch vom Bundesrat beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet werden und gelten voraussichtlich ab dem Frühjahr.
Ersatzversorgung: Was bedeutet das? Stromversorger sind auf Leitungsnetze angewiesen um ihre Kunden zu beliefern. Wenn ein Netzbetreiber einem Unternehmen das Recht auf die Nutzung der Netze entzieht, fallen die Haushaltskunden in die sogenannte Ersatzversorgung. Das kann beispielsweise geschehen, wenn das Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat. Was bedeutet das und was sollten Verbraucher beachten? Ersatzversorgung ist Notfallhilfe Mit der Ersatzversorgung wird gesetzlich sichergestellt, dass niemand im Dunkeln sitzen muss. Das regelt Paragraph 38 des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Ersatzbelieferung für Haushaltskunden greift, wenn ein Energieversorger das Netznutzungsrecht verliert oder es zu ungeplanten Verzögerungen beim Anbieterwechsel kommt. Dann springt der örtliche Grundversorger ein. Die Ersatzversorgung kann bis zu drei Monate dauern, sie hat keine Kündigungsfrist und darf nicht teurer sein als der örtliche Grundversorgungstarif. Was sollten Kunden in der Ersatzversorgung beachten?
00 bis 20. 00 Uhr und samstags von 9. 00 bis 14. 00 Uhr Autor: Elena Petznik
Dir steht demnach ein Sonderkündigungsrecht zu im Falle: Einer Bedingungsänderung In den AGB versichert, dass die Mitteilung über eine solche Änderung sechs Wochen im Voraus bei dir eingehen wird. Du hast dann einerseits die Möglichkeit, in Textform zu widersprechen oder aber gleich fristlos zu kündigen. Beides muss zum in der Mitteilung genannten Zeitpunkt geschehen sein, damit Widerspruch beziehungsweise Kündigung wirksam werden. Einer Preisänderung Auch hier informiert dich sechs Wochen, bevor der neue Preis gültig wäre. Du kannst dann fristlos zum in der Mitteilung genannten Zeitpunkt kündigen. behält sich die Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen vor. Achte also unbedingt darauf, immer einen Überblick über deine Rechnungen zu behalten und sie pünktlich zu zahlen. Ist dir dies auf Dauer nicht möglich, wäre es eventuell eine Überlegung wert, in einen passenderen Tarif oder sogar zu einem anderen Anbieter zu wechseln, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. widerrufen: Dein Widerrufsrecht Du darfst deinen Vertrag bei ohne Angabe deiner Beweggründe innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufen.
Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen möchten, hängt das Vertragsende ganz individuell von der Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrages ab. Diese Vertragslaufzeit und die dazu gehörige Kündigungsfrist finden Sie zum Beispiel in Ihrer letzten Jahresrechnung oder in unserem Serviceportal " Mein ". Aber möchten Sie uns wirklich verlassen? Das wäre sehr schade - und ist meistens gar nicht nötig. Bei einem Umzug nehmen Sie uns zum Beispiel einfach mit in Ihr neues Zuhause. Vielleicht haben Sie noch nicht das Produkt, das am besten zu Ihnen passt? Dann finden Sie hier unser Angebot mit Treuebonus. Haben Sie schon von Plus gehört? Sehen Sie sich doch einfach einmal unser Video dazu an, vielleicht ist das etwas für Sie - bündeln lohnt sich! Sie sind unser Geschäftskunde? Gerne rufen wir Sie an und beraten Sie zu Kündigungsfragen. Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie über die Ansprechpartnersuche.
Ihr Anspruch auf Ersatzversorgung ist gesetzlich garantiert, sodass es nicht zu Versorgungsunterbrechungen kommen kann – Sie müssen also nicht mit einem Blackout rechnen. Ihr Ersatzversorger teilt Ihnen schriftlich den Zeitraum der Ersatzversorgung mit. Für die Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist – Sie können jederzeit einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen. Wann befinde ich mich in der Ersatzversorgung? Wenn Sie zum Beispiel Ihren Energieanbieter wechseln und es zu Verzögerungen bei der Vertragsumstellung kommt, springt im Zeitraum zwischen beiden Verträgen der Ersatzversorger ein. Damit es nicht dazu kommt ist es wichtig, beim Gas- oder Stromanbieterwechsel fristgerecht zu kündigen. Infos dazu finden Sie unter Stromanbieter fristgerecht kündigen. Zu einem günstigen Energieanbieter wechseln Um aus der teuren Grundversorgung zu einem günstigeren Tarif zu wechseln, müssen Sie nur Ihre Postleitzahl und Ihren Gas- oder Stromverbrauch im Jahr in den Vergleichsrechner eingeben.
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