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Anzeige Während des Zeitraums 2011 bis 2012 wurden vom statistischen Bundesamt in Deutschland über 2. 500 Insolvenzverfahren gezählt. In der Mehrzahl dieser Insolvenzfälle sind Arbeitnehmer direkt von den Folgen der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens betroffen. Die nachfolgenden Tipps sollen Arbeitnehmern zeigen, worauf Sie im Fall der Fälle besonders achten sollten. Der Ablauf einer Unternehmensinsolvenz Sowohl Gläubiger als auch der Unternehmer selbst können einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Das heißt eine Insolvenz kann durch: Vorstand oder Geschäftsführer Lieferanten Sozialversicherungsträger oder Angestellte beantragt werden. Nach diesem Antrag wird in der Regel vorläufig ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der das Antragsanliegen genauestens prüft und je nach gerichtlicher Anordnung das Recht hat, komplett oder teilweise in die wirtschaftlichen Entscheidungen des betroffenen Unternehmens einzugreifen. Anzeige Sobald der sogenannte Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht erlassen wird, ist das Insolvenzverfahren eröffnet.
Ein Insolvenzverfahren kann auch eingeleitet werden, wenn abzusehen ist, dass das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und die Zahlungsunfähigkeit somit noch nicht eingetreten ist. Auch Gläubiger können einen Insolvenzantrag einreichen. Unabhängig davon, wer die Insolvenz gemeldet hat, gibt das zuständige Gericht nun die weiteren Schritte vor. Es entscheidet darüber, ob ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird oder nicht. In diesem Fall bestellt es einen Insolvenzverwalter. Dieser verwaltet die Insolvenzmasse – also die verbleibenden Vermögensgegenstände des Unternehmens – und ist dafür zuständig, diese unter den Gläubigern aufzuteilen. Er sondiert außerdem, was nötig wäre, um das Unternehmen zu retten. Gegenüber den Mitarbeitern des Unternehmens tritt er in einer Arbeitgeberfunktion auf. Der Insolvenzverwalter hat die Befugnis, über das Vermögen des Schuldners zu verfügen. Er schlägt auch vor, was mit dem Unternehmen geschieht. Soll es saniert oder liquidiert werden?
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Der Ablauf bei drohender und aktueller Nonvalenz Es gibt viele Fälle, in denen einem Verein die Insolvenz droht. Der Vorstand oder Rechnungsführer hat z. B. falsch gerechnet und der Verein droht, ins Minus zu geraten, weil die Mitgliederbeiträge oder Spenden nicht ausreichen. Oder der Verein bekommt einen Schuldenberg, weil er gegenüber Gläubigern haftet und seiner Zahlungspflicht nicht mehr nachkommen kann. Wie das Insolvenzverfahren abläuft, verraten wir Ihnen hier. Der Insolvenzantrag – Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Oft liegt offensichtlich auch nach Prüfung der Bücher und dem Erstellen einer Bilanz eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vor. Liegt ein Insolvenzgrund vor, hat der Vereinsvorstand die Pflicht, unverzüglich das Insolvenzverfahren einzuleiten. Er muss also einen Antrag auf Einleitung des Insolvenzverfahrens stellen (§ 42 Abs. 2, 1. Satz BGB). Wer Schwierigkeiten mit dem Ausfüllen des Insolvenzantrags erwartet, sollte am besten einen Experten zurate ziehen.
Der Sozialplan hat den Zweck, die Nachteile der Angestellten durch die Insolvenz zu mindern. Das kann etwa in Form von Abfindungen geschehen. Abfindungen sind jedoch nach oben gedeckelt. Sie dürfen nach der Insolvenzordnung maximal zweieinhalb Brutto-Monatsgehälter ausmachen. Diese Zahlung darf außerdem höchstens ein Drittel der gesamten Insolvenzmasse betragen. Insolvenz: Was ist mit meinem Lohn? Eine der drängendsten Fragen für Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber sich in einem Insolvenzverfahren befindet, betrifft den Lohn. Hier muss unterschieden werden, auf welchen Zeitraum sich die Lohnansprüche beziehen: vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Ein insolventer Arbeitgeber konnte dir gegebenenfalls schon länger deinen Lohn nicht mehr zahlen. Damit wirst auch du zu einem Gläubiger des Arbeitgebers. Du musst deine Lohnforderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Eine genaue Aufstellung ist sinnvoll. Grundsätzlich hast du zwar einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass deine Forderungen ausgezahlt werden.
Dann stellt sich die Frage, ob du dir einen neuen Job suchen solltest, nicht mehr. Aber auch, wenn dir dein Lohn gezahlt wird, kann es sinnvoll sein, eine neue Beschäftigung zu suchen, falls du keine Zukunft mehr beim bisherigen Arbeitgeber siehst. Du hast generell nichts zu verlieren, wenn du dich bei einer Insolvenz deines Arbeitgebers anderweitig umsiehst und Bewerbungen verschickst. Falls ein anderer Arbeitgeber Interesse hat, kannst du immer noch überlegen, wie du dich entscheidest. Oft ist es auch möglich, während der Insolvenz Urlaub zu nehmen. Das muss der Insolvenzverwalter genehmigen. Du kannst die Zeit nutzen, um abzuwägen, welche Schritte du gehen möchtest – und gegebenenfalls auch direkt Bewerbungen verschicken. Beachte jedoch die Kündigungsfrist, denn außerordentlich kündigen darfst du in der Regel nicht, sofern du noch deinen Lohn erhältst.
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