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Ein Urteil mit Folgen für Zehntausende Rentner: Wer Beiträge zu einer betrieblichen Pensionskasse selbst geleistet hat, muss darauf laut BGH keine Krankenversicherungsbeiträge leisten. Das sollten Betroffene wissen. Wer eine Rente von einer Pensionskasse bezieht, muss nicht in jedem Fall Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Zehntausende Rentner, die früher Beiträge aus eigener Tasche in eine Pensionskasse eingezahlt haben, werden nun mit Beziehern einer privaten Lebensversicherung gleich gestellt und können Geld zurückverlangen. Altersvorsorge für Arbeitnehmer: Auf den richtigen Mix kommt es an Besteuerung der Altersbezüge: Steuerpflichtiger Anteil der Rente steigt 1. Worum geht es im Urteil zu den Pensionskassen? Rentner müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Das umfasst auch rentenähnliche Versorgungsbezüge aus einer betrieblichen Altersversorgung, deren Einzahlungen aus dem Arbeitsentgelt geleistet wurden und die in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei waren.
Was sind die Leistungen bei Invalidität oder Tod? Die Pensionskasse ist auch eine Versicherung und zahlt, sollte man vor der Pensionierung invalid werden oder sterben. Die Höhe der Renten wird im Abschnitt über die Leistungen bei Tod und Invalidität ausgewiesen. Es wird unterschieden zwischen Partnerrente für den Ehe- oder Lebenspartner und Kinderrenten für minderjährige oder noch in Ausbildung stehende Kinder. Bei der privaten Versicherungsübersicht sollten diese Beträge mitberücksichtigt werden, um eine Überversicherung zu vermeiden. Wichtige Begriffe rund um die Pensionskasse Rentenumwandlungssatz: Der BVG-Umwandlungssatz gibt an, zu welchem Prozentsatz das in der Pensionskasse angesparte Altersguthaben in eine Rente umgerechnet wird. Beispiel: Bei einem Altersguthaben von 100'000 Franken ergibt sich bei einem Umwandlungssatz von 6 Prozent eine jährliche Rente von 6000 Franken. Die Höhe des Umwandlungssatzes steht in engem Zusammenhang mit der Lebenserwartung der jeweiligen Rentnergeneration.
- pro Monat aus. Dies ist leider oft nicht der Fall. Zudem erhalten Ehepaare nicht mehr als CHF 3'525. - zusammen pro Monat. Berechnen Sie jetzt bei uns kostenlos Ihre voraussichtliche Altersrente. Gerne geben wir Ihnen Infos wie die Altersrente verbessert bzw. erhöht... werden kann. Tages Anzeiger - 8. Januar 2018 - melden Sie sich bei uns um den interessanten Artikel kostenlos zu lesen. /nicht-einmal-…/story/11295814 See More Vor allem Beitragslücken und ein zu geringer Lohn schmälern die AHV-Altersrente. Viele Versicherte sind sich dessen zu wenig bewusst. Sich rechtzeitig kundig zu machen, ist Sache jedes Einzelnen. «Die Einkommen sind in den letzten Jahren nicht in derselben Grössenordnung gestiegen wie die Immobilienpreise, die Schere klafft hier immer weiter auseinander» 20min, 13. 11. 2017 Krankenkasse Haben Sie Zusatzversicherungen bei Sanitas? Wenn ja, könnte Ihnen diese Informationen sehr nützlich sein:... Ab dem 1. Januar 2018 können Sie kostenlos ins "Sorglos-Paket" von Sanitas wechseln.
Dort finden Sie auch Informationen dazu, ob Sie die Möglichkeit haben, freiwillige Einkäufe in Ihre Pensionskasse zu leisten. Dies kann der Fall sein, wenn Sie eine Beitragslücke haben und nicht immer der maximal mögliche Beitrag in Ihre Pensionskasse einbezahlt wurde. Die Möglichkeiten von freiwilligen Einkäufen hängt von Ihrem individuell angesparten Guthaben und den Bestimmungen Ihrer Pensionsasse ab. Ein Einkauf erhöht entsprechend Ihr Vorsorgekapital, was wiederum höhere Leistungen im Alter, bei Invalidität oder Tod bedeutet. Ein Einkauf kann sich auch aus Steuergründen lohnen: Einkäufe in die Pensionskasse können Sie in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Es gibt viele Möglichkeiten, vorzusorgen. Die Leistungen der ersten und zweiten Säule sind gesetzlich geregelt und richten sich grundsätzlich nach Ihrem Einkommen während der Erwerbstätigkeit. Mit Einzahlungen in die private Vorsorge im Rahmen der dritten Säule können die Leistungen der ersten und zweiten Säule aufgrund der individuellen Bedürfnisse ergänzt werden, um so allfällige Vorsorgelücken bei Alter, Tod oder Invalidität zu schliessen.
Deshalb ist sie obligatorisch. Die zweite Säule (berufliche Vorsorge) hat zum Ziel, dass Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter beibehalten können. Sie besteht aus der beruflichen Vorsorge (BVG) sowie der Unfallversicherung (UVG) und ist für berufstätige Personen obligatorisch. Die dritte Säule (private Vorsorge) betrifft das freiwillige Sparen. Die Einzahlungen, die Sie hier tätigen, dienen dazu, die Leistungen der ersten und zweiten Säule zu ergänzen, um sich auch im Alter Wünsche zu erfüllen oder einen Ihren Bedürfnissen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Mit Einzahlungen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) können Steuern gespart oder optimiert werden. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Artikel «Vorsorge 3a: Noch dieses Jahr Steuern sparen». Mit dem PostFinance-Vorsorgerechner können Sie zudem Ihre mögliche Steuerersparnis berechnen. Schauen wir uns die Pensionskasse im Rahmen der zweiten Säule genauer an – denn sie ist ein wesentlicher Bestandteil Ihrer persönlichen Vorsorge.
Ein Vorbezug – also eine vorzeitige Auszahlung vor dem Erreichen des Pensionsalters – ist in gesetzlich geregelten Fällen ebenfalls möglich. Zum Beispiel, wenn Sie auswandern, ein selbst genutztes Wohneigentum kaufen oder sich mit einem eigenen Unternehmen selbstständig machen. Renten für Hinterlassene oder bei Invalidität Witwen, Witwer, eingetragene Partner und Waisen – und bei einigen Vorsorgeeinrichtungen auch Konkubinatspartner – bekommen beim Tod einer versicherten Person ebenfalls Leistungen aus der zweiten Säule. Die Höhe dieser Leistungen hängt vom bisher angesparten Kapital und den Bestimmungen des Reglements der Pensionskasse ab. Im Falle einer Invalidität richtet die Pensionskasse zudem eine Invalidenrente aus. Die Höhe sämtlicher versicherten Leistungen finden Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis. Einkauf in die Pensionskasse kann sich lohnen In Ihrem Vorsorgeausweis können Sie nachschauen, wie viel Vorsorgeguthaben Sie bisher angespart haben und wie hoch Ihre Rente im Alter prognostiziert wird.
Die Dokumente listen etliche Beispiele auf für die Verletzung der Offenlegungspflichten, Verdacht auf Strafbarkeit nach Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), Verantwortlichkeiten, die vertieft zu prüfen seien, und anderes mehr. Ein umstrittenes Geschäft war zum Beispiel der Kauf von zwei neuen Liegenschaften in Lütisburg SG. In der Jahresrechnung 2015 hat die Phoenix diese Immobilien mit über 16 Millionen Franken bewertet. Schon ein Jahr später wurde eine Wertminderung von 2 Millionen Franken verbucht. Hat die Phoenix zu viel bezahlt? Die Totalunternehmerin Prof-ex, die Serge Aerne gemeinsam mit einer ihm nahestehenden Person gegründet hatte, war in diesem Geschäft massgeblich involviert. In den Sitzungsprotokollen finden sich gemäss Berichten keine Hinweise, dass der Stiftungsrat geprüft hat, ob der Kauf zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen worden ist. Es habe keine Konkurrenzofferten gegeben. Gemäss ordentlichen Protokollen habe der Stiftungsrat nicht einmal dazu Stellungbezogen.
Von einer Veränderung des Umwandlungssatzes sind jeweils nur die neuen Renten betroffen. Freizügigkeitsleistung: Die Freizügigkeitsleistung entspricht dem im Zeitpunkt des Firmenaustritts vorhandenen Sparguthabens. Dieses setzt sich zusammen aus den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen, allfälligen persönlichen Einkäufen und eingebrachten Freizügigkeitsleistungen sowie den Zinsen. Mindestzins: Der Mindestzins ist der minimale Zinssatz, mit dem das Sparguthaben der Versicherten zu verzinsen ist. Er wird vom Bundesrat jährlich neu festgelegt. Beitragsprimat: Der Grossteil der Versicherten ist heute in einer Beitragsprimat-Kasse. Die Leistungen werden im Versicherungsfall aufgrund der Beiträge und der Zinsen des Versicherten berechnet. Deshalb sind die Verzinsung und die Beitragshöhe für die Berechnung der zukünftigen Leistungen entscheidend. Leistungsprimat: Die Leistungen werden im Versicherungsfall zum Voraus aufgrund des versicherten Lohnes (Bruttolohn abzüglich Koordinationsabzug) festgelegt.
Achtung! Einkäufe in die Pensionskasse sind nicht mehr so attraktiv wie früher. Zu den absolut tiefen Zinsen kommen noch hohe versteckte Kosten hinzu. In der gebundenen Vorsorge können Sie genau so Steuern sparen und Ihre Altersrente verbessern, dazu entscheiden Sie Ihre Anlagestrategie selber. Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um Ihre Vorsorgeplanung. Beobachter - 18. Januar 2018 Die Verwaltungskosten der PK-Vermögen sind in den letzten Jahren überproportional stark angestiegen. Wie soll man in jungen Jahren investieren? Quelle: fintool Über 50? Mit einem Trick sparen Baufirmen auf dem Buckel älterer Mitarbeiter. Diese erleiden finanzielle Einbussen... Testen Sie jetzt Ihr AHV-Wissen! Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Schweizer Sozialwerk Nummer eins. Viele Mythen umranken sie – wir lösen die 14 wichtigsten auf: Ab wann zahlt die AHV? Mit 64/65 kommt die AHV automatisch, denn die Ausgleichskasse hat ja meine Angaben.... Continue Reading «Ich wusste bis zu diesem Zeitpunkt nicht, dass die AHV-Rente auch einkommensabhängig ist» Viele Arbeitnehmer, die seit der Lehre in der Schweiz gearbeitet haben, gehen von einer maximalen AHV-Rente von CHF 2'350.
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