Wo Stehst Du
Sie, die Lehrerinnen und Lehrer in NRW, haben die verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe, den Ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern vielfältige Inhalte, Methoden und Werte nahe zu bringen und ihnen auf dieser Basis Handlungsorientierungen zu geben. Die ebenso anspruchsvolle wie erfüllende berufliche Herausforderung liegt also darin, jedes einzelne Kind zur Entdeckung und Entfaltung seiner individuellen Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen zu bringen und es dadurch zugleich zu praktischer Lebensbewältigung zu befähigen. Nützliche und hilfreiche Informationen für Ihren Berufsalltag – von Arbeits- und Gesundheitsschutz, über Gleichstellung, bis hin zu Versetzung – haben wir auf diesen Seiten des Bildungsportals für Sie zusammen gestellt. Unterricht Lernmittel dürfen an Schulen nur eingeführt werden, wenn sie zugelassen sind. Was heißt das in der Praxis? Welche Lernbereiche gibt es an den Schulen in NRW? Antworten auf solche und ähnliche Fragen zum Unterricht – darunter auch zu den rechtlichen Rahmenbedingungen – lassen sich hier finden.
Nähere Informationen dazu sind unter unten stehendem Link zu finden. Bildungsportal NRW – Themenschwerpunkt Versetzung und Lehreraustauschverfahren (externer Link öffnet sich in neuem Fenster) Verwandte Themen Einstellung und Vertretungsunterricht Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung Gleichstellung Personalvertretungen Schulbereich Schwerbehindertenvertretung im Schulbereich
Quelle: © / Jens Ickler Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen Bundesweite Online-Datenbank mit komfortablen Suchmöglichkeiten Online-Datenbank mit durch die Justizverwaltung des Landes allgemein beeidigten Dolmetscherinnen und Dolmetschern und ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern. In diesem Datenbanksystem finden Sie allgemein beeidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher, ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer sowie die vorübergehend registrierten Dienstleister aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. * Hinweise und Antragsformulare Falls Sie sich für eine allgemeine Beeidigung als Dolmetscher und/oder eine Ermächtigung als Übersetzer oder die Registrierung als Dienstleister (Sprachmittler) aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum interessieren, entnehmen Sie die erforderlichen Informationen bitte den folgenden Hinweisen und Formularen: Antragsformular (Neuantrag) 522 kB für die allgemeine Beeidigung als Dolmetscherin und Dolmetscher sowie Ermächtigung als Übersetzerin und Übersetzer.
Nähere Informationen finden Sie hier. Versetzung Mit OLIVER - Online-Versetzung-NRW können Personen, die unbefristet im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW beschäftigt sind, eine Versetzung beantragen. Fortbildung Die staatliche Lehrerfortbildung erfolgt in NRW durch Moderatorinnen und Moderatoren der 53 Kompetenzteams und der fünf Bezirksregierungen. Informationen zu den Inhalten und Kontakte finden Sie hier. Schulleitung übernehmen Lehrerinnen und Lehrer, die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben, werden für diese Aufgabe qualifiziert. Wie das konkret aussieht, erfahren Sie hier. In einem Eignungsfeststellungsverfahren wird die Eignung als Schulleiterin oder Schulleiter in Bezug auf die Leitungskompetenzen Kommunikation, Rollenklarheit, Innovation und Management überprüft. Was das bedeutet, lässt sich hier nachlesen. Gleichstellung Gleichstellungsarbeit in Schulen hat viele Handlungsfelder – nicht nur die Frauenförderung. Was darüber hinaus zu der Aufgabe gehört, erfahren Sie hier.
In beiden Verfahren ist die Anerkennung der Lehramtsbefähigung für den nordrhein-westfälischen Schuldienst erforderlich.
Verordnung zur Umsetzung des Bildungssicherungsgesetzes Nachdem der Landtag Nordrhein-Westfalen das Bildungssicherungsgesetz beschlossen hat, sorgt das Ministerium für Schule und Bildung mit verschiedenen Ausnahmeregelungen dafür, dass die Schullaufbahnen der Kinder und Jugendlichen auch in diesem Schuljahr zu einem geordneten Abschluss geführt werden können. Nachdem der Landtag Nordrhein-Westfalen das Bildungssicherungsgesetz beschlossen hat, sorgt das Ministerium für Schule und Bildung mit verschiedenen Ausnahmeregelungen dafür, dass die Schullaufbahnen der Kinder und Jugendlichen auch in diesem Schuljahr zu einem geordneten Abschluss geführt werden können. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: "Im Interesse der Schülerinnen und Schüler setzen wir für das Schuljahr 2019/20 weitreichende Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen um. Wir sichern damit Bildungsverläufe und schaffen Ausgleichsmöglichkeiten. Unseren Schülerinnen und Schülern sollen durch die Corona-Pandemie keine Nachteile entstehen. "
Wo ist die zweite Fremdsprache? Wie sieht es mit der aus? Mit dem Schnitt 4 kannst und wirst du voraussichtlich versetzt werden. Sorgen machen mir allerdings deine angebliche 3 in Deutsch und deine hier in deiner Fragestellung gezeigten Fähigkeiten. Noch mehr Sorgen macht mir deine 5 in Mathe in Bezug gesetzt zur 3 in Deutsch! Der Begriff "Einmaleins" ist dir vielleicht noch nicht so geläufig, sollte aber dringend (auch in NRW) nachgeschlagen und die Inhalte dessen geübt werden;) Viele liebe Grüße und viel Glück (normalerweise wünsche ich viel Erfolg! ), Alexander
Lehrerinnen und Lehrer können im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens (LTV) eine Versetzung nach Nordrhein-Westfalen beantragen: Dafür müssen sie einen Antrag bei ihrer im anderen Bundesland für sie zuständigen Schulaufsichtsbehörde stellen. Antragsfristen für das LTV sind der 31. Juli zum 1. Februar eines Jahres und der 31. Januar zum 1. August eines Jahres. Eine Versetzung im Rahmen des Lehreraustausches dient vor allem dem Zweck der Familienzusammenführung. Die Freigabeentscheidung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde des anderen Bundeslandes und die Aufnahmeentscheidung durch die Schulaufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen sind notwendig. Lehrerinnen und Lehrer können weiterhin im Rahmen des Lehrereinstellungsverfahrens eine Versetzung in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen: Bewerbung im Rahmen des Lehrereinstellungsverfahrens unter, über das Ausschreibungsverfahren oder das Listenverfahren. Die Freigabeentscheidung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde des anderen Bundeslandes oder der Nachweis, dass das bestehende Beschäftigungsverhältnis zeitnah zum Einstellungstermin beendet werden kann, ist notwendig.
2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Sehr geehrter Fragesteller, hier 3 Leitsätze des VGH Kassel aus dem Urteil vom 31. 03. 2010 1 B 272/10... "3. Die Verpflichtung der Länder in dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. 5. 2001, die Freigabeerklärung für die Übernahme in ein anderes Bundesland so großzügig wie möglich zu erteilen, steht unter dem Vorbehalt der Beachtung dienstlicher Interessen. Der einzelnen Lehrkraft steht kein Anspruch auf Abgabe der Freigabeerklärung zu. 4. Es ist nicht ermessenswidrig, einer Lehrkraft die Freigabe zu verweigern, die die Lehrbefähigung in einem sog. Mangelfach hat, sofern dieser Fachbedarf in absehbarer Zeit nicht durch neu ausgebildete Lehrer gedeckt werden kann. 5. Bei der Beurteilung, ob ein Mangelfach vorliegt, ist nicht auf die Situation der Schule, an der die betreffende Lehrkraft unterrichtet, oder des betreffenden Schulamtsbezirks, sondern auf die landesweite Bedarfssituation abzustellen. "
Wo Stehst Du, 2024