Wo Stehst Du
D er Einzug der AfD in den nächsten hessischen Landtag sorgt schon im Vorfeld für gravierende Änderungen im Landesparlament. Einstimmig und ohne Diskussion haben die Abgeordneten während ihrer jüngsten Sitzung die Geschäftsordnung des Landtags geändert und die Möglichkeit geschaffen, Hetze und verletzende Zwischenrufe schneller und schärfer zu ahnden. In Zukunft können Parlamentarier nach groben Verfehlungen von der Sitzung ausgeschlossen werden, ohne dass sie zuvor zur Ordnung gerufen wurden. "Es wird härter werden", ist aus dem Umfeld des Landtags zu hören. Insbesondere die zu erwartenden Debatten zwischen linken und rechten Rednern bereiten einigen Abgeordneten Sorge. "Die Änderung der Geschäftsordnung soll sicherstellen, dass auch in Zukunft noch geordnete Debatten möglich sind", erklärte Pascal Schnitzler, Sprecher des hessischen Landtags, den Sinn der Änderungen. Damit dies möglich ist, wurde etwa das Mittel der Rüge eingeführt. Wer sich verletzend oder ungebührlich äußert, darf in Zukunft vom Präsidium offiziell gerügt werden.
SPD Landtagfraktion Schleswig-Holstein Zum Inhalt springen Unser Land erlebt durch die Coronakrise eine schwierige Phase, die uns alle beansprucht. Was zählt, ist Verantwortung – ein umsichtiges und entschlossenes Krisenmanagement. Deutschland ist darauf gut vorbereitet. Bild: truthseeker08 (Pixabay) Birte Pauls: Ich freue mich sehr, dass die Bundesregierung die notwendige Lücke beim Pflegebonus geschlossen hat und die Pflegenden in den Krankenhäusern ebenfalls einen Bonus bekommen sollen. Bild: Skitterphoto (Pixabay) Kai Vogel: Es ist gut, wenn die Landesregierung nach drei Jahren endlich das Fahrradfahren als Thema erkannt hat. Wer SH zum Fahrradland Nr. 1 entwickeln möchte, sollte sich allerdings nicht mit einer Sanierung ganz weniger Radwege brüsten. Bild: Felix Deutschmann Hier finden Sie alle Antworten, die uns die Landesregierung auf unsere Fragen, zur Entlassung des Innenministers Grote, gegeben hat. Ebenfalls finden Sie das Statement unseres Fraktionsvorsitzenden, Ralf Stegner sowie unsere Auswertung der Antworten Bild: Michael August Ralf Stegner: Wir freuen uns darauf, die Arbeit der Polizeibeauftragten weiter zu begleiten!
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Sachsens Landtag hat den bisherigen Präsidenten Matthias Rößler (CDU) für weitere fünf Jahre ins Amt gewählt. Auf der konstituierenden Sitzung des Parlamentes erhielt Rößler am Dienstag 87 von 116 abgegebenen Stimmen. 21 Abgeordnete votierten gegen den 64-Jährigen, 8 enthielten sich. Die möglichen Koalitionspartner einer künftigen sächsischen Regierung aus Union, Grünen und SPD verfügen im Parlament über 67 Mandate. Für den CDU-Politiker müssen damit auch Abgeordnete anderer Parteien gestimmt haben. Erste Vizepräsidentin bleibt die CDU-Politikerin Andrea Dombois, die sich mit 90 Ja-Stimmen bei 19 Mal "Nein" und acht Enthaltungen genau wie Rößler im ersten Wahlgang durchsetzte. Die beiden anderen Kandidaten für die Vize-Posten, André Wendt (AfD) und Luise Neuhaus-Wartenberg (Linke), brauchten drei Wahlgänge. In den ersten beiden Runden verpassten sie die erforderliche absolute Mehrheit, in Runde 3 reichte die einfache Mehrheit. Wendt bekam 50 Stimmen, Wartenberg 58. Rößler hat das Präsidentenamt seit 2009 inne.
In: Archiv des öffentlichen Rechts 128, 2003, ISSN 0003-8911, S. 608–648. Hermann Meier: Zur Geschäftsordnung 3. Aufl. Wiesbaden 2011 ISBN 3-531-17835-0 Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Archiviert vom Original am 4. Juli 2010. Abgerufen am 18. Dezember 2011. (PDF; 15 kB) Eine Muster-Geschäftsordnung für Vereine (PDF; 25 kB) Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑ Hermann Meier, Zur Geschäftsordnung: Technik und Taktik bei Versammlungen, Sitzungen und Diskussionen, 2003, S. 89 ↑ Hermann Meier, Zur Geschäftsordnung: Technik und Taktik bei Versammlungen, Sitzungen und Diskussionen, 2003, S. 39
Anm. : Die Geheimschutzordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Anlage zu § 78 der Geschäftsordnung ist durch Beschluss des Landtags zur Änderung der Geheimschutzordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Anlage zu § 78 der Geschäftsordnung vom 22. Juli 2016 (GVOBl. Schl. -H. S. 661) geändert worden.
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04. 09. 2020 Gesetz vom 6. Mai 2015 über die Geschäftsordnung des Tiroler Landtages 2015 LGBl. Nr. 63/2015 Änderung STF: LGBl. 63/2015 - Landtagsmaterialien: 129/15 Präambel/Promulgationsklausel Inhaltsverzeichnis Art / Paragraf Gegenstand / Bezeichnung 1. Abschnitt Eröffnung und Bildung des Landtages § 1 Sitz des Landtages § 2 Legitimation der Abgeordneten § 3 Verhandlungs- und Geschäftssprache § 4 Erste Sitzung § 5 Gelöbnis der Abgeordneten § 6 Wahl der Präsidentin/des Präsidenten und der Vizepräsidentinnen/der Vizepräsidenten, Abberufung § 7 Wahl der Landesregierung § 8 Neuwahl, Nachwahl und Ergänzungswahl der Landesregierung § 9 Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates § 10 Klubs § 11 Obleuterat § 12 Mandatsverzicht, Aberkennung des Mandats § 13 Ersatzmitglieder 2. Abschnitt Allgemeine Rechte und Pflichten der Abgeordneten, Teilnahme der Mitglieder der Landesregierung und des Bundesrates § 14 Teilnahmepflicht § 15 Beurlaubung § 16 Teilnahme der Mitglieder der Landesregierung und der Landesamtsdirektorin/des Landesamtsdirektors § 17 Teilnahme der Mitglieder des Bundesrates 3.
Dazu gehören beispielsweise die Teilbereiche innere Verwaltung und Polizei, Gerichtswesen und Strafvollzug, Fernsehen und Rundfunk oder das Landespresserecht. mehr... Finanzausschuss Foto: Rolf/ Der Finanzausschuss hat zwei zentrale Aufgaben: Zum einen die Beratung des Landeshaushalts, der auch als Doppelhaushalt für zwei Jahre aufgestellt werden kann, und zum anderen die Kontrolle der Regierung beim Haushaltsvollzug. Nach der Landeshaushaltsordnung, der Geschäftsordnung des Landtags und dem Haushaltsgesetz muss die Landesregierung (das Finanzministerium) den Finanzausschuss in einer Reihe von Fällen unterrichten und darf erst mit seiner Zustimmung Haushaltsmittel ausgeben. Bildungsausschuss Der Bildungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags befasst sich mit allen die Bildung betreffenden Fragen, insbesondere ist er zuständig für alle allgemeinbildenden Schulen, die Förderzentren, die berufliche Bildung, die Lehreraus- und -fortbildung sowie die Weiterbildung die frühkindliche Bildung und die Kindertageseinrichtungen die Hochschulen, Forschung und Wissenschaft sowie das Universitätsklinikum die Kultur (Denkmalpflege, Museen, Kunst, Volkshochschulen, Religion u. a.
Der Landtagspräsident beruft die Sitzungen während des Jahres ein; er leitet die Sitzungen und vertritt den Landtag nach aussen. Die Landtagsvizepräsidentin vertritt ihn im Verhinderungsfall. Landtagspräsidium Das Landtagspräsidium besteht aus dem Landtagspräsidenten, dem Landtagsvizepräsident und den Fraktionssprechern. Der Landtagssekretär gehört ihm mit beratender Stimme an. Das Landtagspräsidium berät den Präsidenten insbesondere bei der Erstellung der Tagesordnung für die Landtagssitzungen, erstellt das Budget des Landtags und entscheidet über die Anstellung von Personal für den Parlamentsdienst. Stimmenzähler In der Eröffnungssitzung eines jeden Jahres wählt der Landtag traditionsgemäss zwei Stimmenzähler, welche für die Auszählung der geheimen Wahlgeschäfte verantwortlich sind. Fraktionen Zur Bildung einer Fraktion bedarf es mindestens dreier Abgeordneter, ansonsten es sich um eine Wählergruppe handelt. Die Fraktionen bilden die Brücke zwischen den Parteien und den Abgeordneten.
Beim Schleswig-Holsteinischen Landtag sind vier Landesbeauftragte angesiedelt, die Beratung zu bestimmten Themen anbieten und dem Parlament regelmäßig über ihre Arbeit berichten. Ihre Aufgaben und Tätigkeitsfelder sind vielfältig. Sie reichen von sozialen Angelegenheiten über Belange vom Menschen mit Behinderung oder Migrationshintergrund bis zu politischer Bildungsarbeit. Die Beauftragten werden für sechs Jahre vom Landtag gewählt. Sie arbeiten unabhängig und sind nur dem Gesetz unterworfen. Sie unterstehen der Dienstaufsicht des Landtagspräsidenten.
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