Wo Stehst Du
Netzentgelte Netzentgelte ab 01. 01. 2020 Netzentgelte ab 01. 2019 Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte Preise für Netzanschlüsse der Stadtwerke Cham GmbH Preise ab 01. 03. 2017 In den Bruttopreisen ist der von Juli bis Dezember 2020 reduzierte Umsatzsteuersatz aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung berücksichtigt. Informationen für unsere Marktpartner Kontaktdatenblatt Netzbetreiber ab 01. 08. 2016 Kontaktdatenblatt Netznutzer ab 01. 2016 Zertifikate für Datenaustausch (gültig ab 01. 04. 2017) Vereinbarung zu Geschäftsprozessen und Datenformaten Die Stadtwerke Cham GmbH bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11. 07. 2006 (BK6-06-009 - GPKE) - Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems - an.
Kompromisslos. Wir geben die Mehrwertsteuersenkung weiter! Unsere ausgewiesenen Bruttopreise auf der Internetseite beinhalten in der Regel weiterhin die Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. Abrechnungen im Leistungszeitraum vom 01. 07. - 31. 12. 2020 werden mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz in Höhe von 16% abgerechnet. Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Für ein persönliches Gespräch stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im Kundenzentrum zur Verfügung. Service-Telefon 03332 449 449 Sie erreichen uns über unser Service-Telefon während der Geschäftszeiten: Montag - Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Kundenzentrum im Centrum Kaufhaus Schwedt Platz der Befreiung 1 16303 Schwedt/Oder Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag, Donnerstag 12:00 - 18:00 Uhr An folgenden Tagen geschlossen: 28. 08. 2020 und 31. 2020 Bankverbindungen Sparkasse Schwedt/Oder IBAN DE53 1705 2302 0012 0048 54 BIC WELADED1UMX Commerzbank Frankfurt (Oder) IBAN DE72 1704 0000 0402 5250 00 BIC COBADEFFXXX Bei allen Überweisungen bitte immer Kunden- und/oder Verbrauchstellennummer mit angeben.
Anschlusskosten Angaben zu den Kosten für die Erstellung von Stromnetzanschlüssen sind in den jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie der Anlage zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV enthalten. Beliefert der Lieferant Tarifkunden im Sinne der Konzessionsabgabenverordnung im Rahmen eines Schwachlasttarifs oder der dem Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs (Schwachlaststrom), wird der Netzbetreiber mit dem Netzentgelt für Entnahmen im Rahmen eines Schwachlasttarifs bzw. zeitvariablen Tarifs nur den nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) maximal zulässigen Höchstbetrag an Konzessionsabgabe vom Lieferanten fordern. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Lieferanten vorab einen entsprechenden Nachweis über die Kunden, die mit einem Schwachlasttarif abgerechnet werden, zu erhalten. Weiterhin ist das Vorhandensein eines Schwachlasttarifs Voraussetzung, der in der Preisspreitzung größer ist als die Differenz zwischen der hohen gemeindegrößenabhängigen Konzessionsabgabe (KAV § 2 Satz 2 Nr. 1b) und der Konzessionsabgabe für Lieferungen in der Schwachlastzeit (KAV § 2 Satz 2 Nr. 1a).
02. 2010 Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschlusss an das Mittelspannungsnetz, gültig ab 01. 2008 Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen Rahmenverträge Messwesen Die Stadtwerke Cham GmbH verwendet die bundeseinheitlichen Verträge. Übersenden Sie uns die einschlägigen Daten, wir erstellen die Verträge und übersenden Sie Ihnen zur Gegenzeichnung. Dokumente zum Netzanschluss/ zur Netzanschlussnutzung 01 Netzanschlussvertrag NS 02 Bestätigungsschreiben Anschlussnutzung NS 03 Ergänzende Bedingungen zur NAV 04 Netzanschlussvertrag MS 05 Anschlussnutzungsvertrag MS 06 Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss sowie Netznutzung in MS (ABANN-MS) 07 Zustimmungserklärung Grundstückseigentümer Gemäß unserer Veröffentlichungspflichten verweisen wir auf die Stromgrundversorgungsverordnung sowie auf die Niederspannungsanschlussverordnung. Lieferantenrahmenvertrag/ Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher Die Bundesnetzagentur gibt gem. BK6-G-/17-168 ein einheitlich zu verwendendes Vertragsmuster vor.
Dieser kann darauf vertrauen, dass sich die Produkte und Dienstleistungen in der Praxis vielfach bewährt haben. Dafür steht das große Plus der Thüga, das den größten kommunalwirtschaftlichen Verbund in Deutschland repräsentiert. Die Pressemitteilung herunterladen (PDF, 138 KB) Das Pressebild herunterladen (JPG, 3 MB) Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung und Sockeleffekt können die Existenz der Netzbetreiber gefährden und sich negativ auf die Kassen der Kommunen auswirken. weiterlesen Wie rüsten sich die Wasserversorger in Deutschland für die Herausforderungen der Zukunft? Thüga im Interview mit Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser im Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW). weiterlesen Seit gut zwei Jahren bietet die Thüga ihren Partnerunternehmen das Projekt Integrierte Netzstrategie Wasser an. Ziel: das Ergebnis der Sparte Wasser verbessern und die Versorgung langfristig sichern. weiterlesen
S. d. P. Dirk Wapki ( Bereichsleiter Vertrieb und Energieeinkauf) Design Jessica Sommer Technische Umsetzung Tritum GmbH Ansprechpartner für Datenschutz Patric Rudtke datenschutz(at) EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen sollen über eine Online-Plattform der Europäischen Union beigelegt werden. Diese Plattform ist hier für Sie erreichbar. Schlichtungsstelle Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden (§ 111b EnWG). Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Schlichtungsstelle Energie e. V. Friedrichstraße 133 10117 Berlin 030 / 2757240-0 info(at) Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Strom und Erdgas, Postfach 8001, 53105 Bonn 030/22480-500 030/22480-323 verbraucherservice-energie(at) Haftungshinweise Die Inhalte dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt und werden nach bestem Wissen ständig überprüft.
Zusammen mit dem in der Preisstufe 0 (Osnabrück/Belm) geplanten Kurzstreckenticket, das Busfahrten über vier Stationen zum Preis von 1, 50 Euro erlaubt, stellen sie die wesentlichen Neuerungen in dem ab 1. Januar geltenden Fahrscheinangebot dar. (Weiterlesen: Erhöhung der Busfahrpreise in Osnabrück vom Tisch) Schluss mit dem Tarif-Wirrwarr Alle drei Produkte, über deren Genehmigung die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) in den nächsten Wochen entscheiden wird, sind Bestandteil einer umfassenden Tarifstrategie der Osnabrücker Stadtwerke. Im Detail vorgestellt wurde diese jetzt bei den Nahverkehrstagen 2016 in Hamm durch Werner Linnenbrink, Bereichsleiter Mobilitätsangebot. Seinem Vortrag mit dem Titel "Praxisbeispiel Osnabrück – Strategien und Bausteine einer innovativen Mobilitätswende" zufolge nimmt der kommunale Verkehrsbetrieb eine "bewusste Preisreduktion in einzelnen Ticketangeboten" vor, um "Neukunden in Kernsegmenten" anzusprechen und Gelegenheitsnutzer in Vielfahrer zu verwandeln.
Zum anderen – und das ist der unternehmerische Vorteil: um zeitraubende Bezahlvorgänge beim Busfahrer zu reduzieren. "Jede Sekunde, die ein Bus rollt anstatt zu stehen, bringt uns wirtschaftlich enorm viel. Da geht es unterm Strich um Millionenbeträge. " (Weiterlesen: Warum BOB gegen Busspuren in Osnabrück ist) So werde es bereits 2017 in Osnabrück ausgewählte Tarife als Handyticket geben, kündigt der Stadtwerke-Chef an. 2018 soll eine optionale Bestpreis-Abrechnung auf Tages- und Wochenbasis folgen. Dabei fährt der Kunde zunächst ganz ohne Fahrschein, aber immer zum niedrigsten Kurs. Denn alle Strecken, die er in einem bestimmten Zeitraum mit dem Stadtbus zurückgelegt, werden nach erfolgter Registrierung automatisch erfasst, addiert und erst zum Schluss so in Rechnung gestellt, als hätte der Fahrgast von vornherein das für seine Zwecke günstigste Ticket gewählt. Fahrschein aus Papier bleibt Beide neuen Dienste – Handyticket und Bestpreis-Abrechnung – sollen über die hauseigene Smartphone-App "VOS Pilot" laufen, sagt Linnenbrink.
Dort können Sie beispielsweise die Öffnungszeiten unseres KundenCenters vor Ort nachlesen oder ganz bequem unsere Online-Services nutzen - von der Zählerstandsmitteilung bis zur Ummeldung. Zum Kundenservice Rückrufservice Sie haben Fragen oder ein sonstiges Anliegen und möchten gerne von uns zurückgerufen werden? Dann vereinbaren Sie doch einen Rückruf-Termin - schnell und unkompliziert über unser Online-Formular. Sie haben Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik hinsichtlich des Bereichs Nahverkehr? Wenn Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an die Schlichtungsstelle Nahverkehr, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf Tel: 0211-3809 380, Fax: 0211-3809 678 per Post oder via Internet unter. Wir erklären uns bereit, an Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Nahverkehr teilzunehmen. Die Anrufung der Schlichtungsstelle ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Weitere Infos, etwa zu den Öffnungszeiten unseres KundenCenter vor Ort, haben wir im Bereich Kundenservice für Sie zusammengestellt.
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