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"Amtsveterinäre im Einsatz" Als Vertreter des Staates sorgen Amtsveterinäre dafür, dass keine Tiere gequält werden oder unter schlechten Bedingungen leben müssen. Die Tierärzte wissen bei ihren Einsätzen oft nicht, welche traurigen Tiergeschichten sie diesmal zu sehen bekommen. hundkatzemaus begleitet drei Amtsveterinäre bei ihrer täglichen, spannenden Arbeit... Amtsveterinär Dr. Ralf Lang und seine Helfer holen verwahrloste Katzen aus einer Wohnung © VOX-DOCMA TV Folge 1 - Katzen in Not Amtsveterinär Dr. Ralf Lang geht in Paderborn einem Fall von schlechter Katzenhaltung nach. Da ein Tierhalter schon mehrfach das Tierschutzgesetz verletzte, wurde ihm die Haltung von Katzen untersagt. Doch nun hält der Wiederholungstäter scheinbar wieder Katzen. Dr. Lang versucht, sich Zutritt zur Wohnung zur verschaffen, doch die Halter verschanzen sich im baufälligen Haus. Wird Dr. Lang die Katzen retten können?
Straße Aldegreverstraße 10 – 14 Ort 33102 Paderborn Telefon 05251 308 - 3903 Telefax 05251 308 - 3999... Lageplan Lageplan ansehen Dienstleistungen. Köln. Den Tierarzt oder die Tierklinik in Borchen und Umgebung schnell und einfach mit der Tierarzt-Suche finden.... 76-Jährige in Borchen getötet: TV-Tierarzt unter Verdacht Neue Osnabrücker Zeitung. Nürnberg, Borchen. He was sensitive to my specific needs, as well as respectful and supportive while also being very knowledgeable and experienced. Amtsveterinär Dr. Ralf Lang geht in Paderborn einem Fall von schlechter Katzenhaltung nach. Mit Sitz in Borchen im Kreis Paderborn, unter der Leitung der Fachtierärztin für Kleintiere Dr. med. Ab 1994 erfolgte der Zusammenschluss durch die Teilhaberschaft mit Dr. Christian Schürfeld. Rodolfo Llinás Riascos (Bogotá, Colombia 16 December 1934) is a Colombian-born American is currently the Thomas and Suzanne Murphy Professor of Neuroscience and Chairman Emeritus of the Department of Physiology & Neuroscience at the NYU School of Medicine.
Bald aber will sein Amt, sollten Problempunkte einer übermäßigen Katzen-Vermehrung im Stadtgebiet bekannt werden, "mit den Möglichkeiten des Ordnungsrechtes" tätig werden. Ein Bußgeld werde ganz sicher über den Kosten einer Kastration liegen, kündigte Olschweski an. Für die verlangt ein Tierarzt etwa 50 Euro bei einem Kater und rund 100 Euro bei einer Katzendame. Das Paderborner Vorgehen mit der Kastrationspflicht sei "ein guter und der derzeit einzig gangbare Weg" zum Umgang mit einem Problem, von dem alle Städte und Gemeinden betroffen seien, sagte Dr. Ralf Lang, Amtstierarzt des Kreises. Die Regelung sei im Sinne des inzwischen als Staatssziel im Grundgesetz verankerten Tierschutzes und werde nachdrücklich von Tierschutzvereinen unterstützt. Sie zeigt Wirkung. Heimischen Tierärzte melden nach Langs Angaben steigende Zahlen von Katzen-Kastrationen. John F. Pyka von der "Aktion Tier" für NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz berichtete auf der gestrigen Pressekonferenz der Stadt, dass mittlerweile auf vielen Internetseiten deutscher Tierschutzvereine der Button "Paderborn überzeugt" aufblinkt.
Wer ihn anklicke, lande bei der Paderborner Kastrationsverordnung. Jens Reinhardt, Pressesprecher der Stadt, nahm diesen Hinweis auch mit einer Prise Humor zur Kenntnis: "Wir überzeugen eben auf vielfältige Art und Weise... " realisiert durch
HOME Lokal Kreis Paderborn Paderborn Der einzig gangbare Weg 0 Paderborner Kastrationspflicht für Katzen dient vielen anderen Kommunen als Vorbild VON WOLFGANG STÜKEN 15. 04. 2010 | Stand 14. 2010, 19:17 Uhr John F. Pyka, Udo Olschewski, Dr. Ralf Lang und Dr. Christoph Sudendey (v. l. ) als Vorsitzender der Kreisstelle der Paderborner Tierärzte stellen das neue aufgelegte Faltblatt zur Kastrationspflicht vor. | © FOTO: REINHARD ROHLF Paderborn. Kleine Orte machen es Paderborn nach, größere ebenso. Sogar die Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich das Paderborner Modell zum Vorbild genommen und eine Kastrationspflicht für frei laufende Katzen eingeführt. "Wir haben damit bundesweit für Aufsehen gesorgt", sagt Ordnungsamtsleiter Udo Olschewski. Er ist mittlerweile ein gefragter Experte, wenn es um diesen Weg zur Eindämmung einer weiter ausufernden Katzenpopulation geht. Eigentlich, so sagt er, könne gar nicht von einem Paderborner Modell gesprochen werden. "Wir nutzen nur die Möglichkeiten des Ordnungsrechtes aus. "
Nun bestätigte der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Münster das Urteil. "Sie verbreiten Schauermärchen" Bei der mündlichen Gerichtsverhandlung versicherte der Kläger, dass nach anfänglichen Schwierigkeiten 95% der Buchten jetzt trocken seien, die Kälber seien sauber und fühlten sich wohl. Das aber wollten die Mitarbeiter des Kreises nicht glauben, sie hätten andere Erkenntnisse. Deshalb warf Heinrich Loritz, der Anwalt des Klägers, dem Kreistierarzt Dr. Lang ideologisches Denken vor. "Sie verbreiten Schauermärchen über die Haltungsbedingung von Nutztieren. " Die Bauämter der Kreise in NRW, Deutschland und andere EU-Staaten würden Bongossi-Spalten in Kälberställen bis heute genehmigen, führte Loriz vor Gericht aus und fragte: Will der Kreis Paderborn an einem einzelnen Bauern ein Exempel statuieren? Das vom Kreis geforderte Verlegen von Gummimatten auf Bongossispalten sei schwierig und teuer. Der Mäster bezifferte die Umrüstkosten für beide Ställe auf bis zu 150. 000 €. Die Interessen aller Seiten abwägen Richter Dirk Lechtermann folgte den Argumenten des Klägers.
Heinrich S., Landwirt in Delbrück, mästet in zwei Ställen 600 Kälber für die Firma Denkavit. In beiden Ställen sind Bongossi-Spalten (Spaltenbreite 2, 5 cm) verlegt. In jeder Bucht stehen etwa sechs bis acht Kälber. Nach Ansicht von Kreistierarzt Dr. Ralf Lang verstoßen die oben leicht gewölbten Spalten aus Hartholz gegen das Tierschutzgesetz. Sie seien nicht rutschfest und trittsicher. Auf den feuchten Spalten würden die Klauen der Kälber permanent in die Spalten rutschen. Das verursache den Tieren Schmerzen und sei daher rechtswidrig. Unter Androhung eines Zwangsgeldes hatte der Kreis Paderborn Heinrich S. Ende 2010 aufgefordert, einen rutschfesten Boden einzubauen. Eine Gummimatte auf den Spalten und getrennte Bereiche in den Buchten fürs Laufen und Liegen würden den Anforderungen des Tierschutzes genügen. Heinrich S. klagte daraufhin gegen den Kreis Paderborn. Das Verwaltungsgerichtes Minden hatte dem Landwirt bereits 2012 Recht gegeben und die Ordnungsverfügung des Kreises aufgehoben.
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