Wo Stehst Du
Schritt 9: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt beantragen Rufen Sie beim zuständigen Finanzamt an, und beantragen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mit dieser bestätigt das Finanzamt, dass alle Steuervorschreibungen vollständig entrichtet wurden. Schritt 10: Firmenbucheintrag Der Notar verfasst für Sie alle notwendigen Eingaben für den Firmenbucheintrag (konstitutive Eintragung). Auch die Änderung des Firmenbucheintrags bei zukünftige Veränderungen übernimmt der Notar für Sie. Durch die Eintragung ins Firmenbuch ist die Gründung der GmbH abgeschlossen. Für das Firmenbuchgesuch sind folgende Daten bereitzuhalten: Gesellschaftsvertrag Namen der Gesellschafter Name des Geschäftsführers (der entweder im Gesellschaftsvertrag oder im gerichtlichen Bestellungsbeschluss genannt wird) Bankbestätigung über die Einzahlung der Bareinlage von EUR 17. 500, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts Gutachten der Wirtschaftskammer über den Firmenwortlaut (optional) Ihr Firmenbuchgesuch wird vom Firmenbuchgericht geprüft.
€ 500, - bis 1. 000, - GmbH mit zwei oder mehreren Gesellschaftern mind. € 2. 000, - 2. Gewerbeanmeldung Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos. Buchhalter-, Bilanzbuchhaltergewerbe 3. Firmenbucheintragung Firmenbucheintragung einer GmbH ca. € 400, - GmbH & Co KG Da die Gründung von zwei Gesellschaften (GmbH und KG) erforderlich ist, ergeben sich entsprechend höhere Kosten. Feststellung der individuellen Befähigung Fehlt die für die Gewerbeausübung formal erforderliche Befähigung (z. Meisterprüfung), so kann bei der Gewerbe-Behörde um Feststellung der individuellen Befähigung angesucht werden. Voraussetzung: Die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen müssen durch die beigebrachten Beweismittel (z. Arbeitszeugnisse, Ausbildungen) nachgewiesen werden. Das Ansuchen um Feststellung der individuellen Befähigung bei der Gewerbebehörde ist kostenlos.
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