Wo Stehst Du
(Anfragen bitte an) Ausführliche Informationen sowie mögliche Befreiungsregelungen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt. Welche Unterrichtungstermine werden angeboten? (vorbehaltlich möglicher Änderungen) für Arbeitnehmer (5-tägige Unterrichtung 40 Stunden à 45 Minuten) Alle früheren Unterrichtungtermine sind ausgebucht. Dort gibt es keine freien Plätze mehr! Bitte melden Sie sich rechtzeit für nachfolgende Termine an. Anmeldeschluss: 14 Tage vor der Veranstaltung, sofern die Unterrichtung nicht bereits vorher ausgebucht ist! Termin: Beginn/Ende: freie Restplätze 2020 16. 11. – 20. 08:00–16:00 Uhr 13 07. 12 – 11. 12. 08:00–16:00 Uhr 20 Termine für die Unterrichtungen nach $34a GewO Da die Unterrichtungstermine sehr unterschiedlich gefragt sind, können wir Ihnen keine Garantie für die Teilnahme an dem von Ihnen gewünschten Termin geben. Bitte melden Sie sich rechtzeitig in unserem Service Center für die Unterrichtungsteilnahme an. Eine telefonische Reservierung ist nicht möglich! Die Termine 2020 als PDF.
Zielgruppe und Zweck der Unterrichtung Die Unterrichtung nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO) richtet sich an Beschäftigte in Bewachungsunternehmen. Zweck der Unterrichtung ist es, die Wachpersonen mit den erforderlichen Rechten und Pflichten im Bewachungsbereich sowie deren praktischer Anwendung vertraut zu machen, so dass sie die Bewachungsaufgaben entsprechend ausüben können. Tätigkeitsbereiche Die Unterrichtung gilt als Mindestanforderung, ohne die keine Bewachungstätigkeit ausgeübt werden kann. Personen mit erfolgreich absolvierter Unterrichtung können beispielsweise im Objektschutz, Streifendienst oder bei der Eventsicherheit eingesetzt werden. Für bestimmte Tätigkeiten wird jedoch eine über die Unterrichtung hinausgehende Sachkundeprüfung gefordert; die Unterrichtung allein genügt dann nicht. Diese Tätigkeiten sind in § 34 a Abs. 1 a S. 2 GewO wie folgt festgelegt: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder im Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr Schutz vor Ladendieben Bewachungen im Einlass von gastgewerblichen Diskotheken Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl.
Erfolg Das innovative Lehrkonzept bringt Ihnen Erfolg: Nutzen Sie die bewährte Kombination aus Lerntexten, Kontrollfragen (Multiple-Choice) und Prüfungstipps! Kompetenz wurde von erfahrenen Prüfern und Dozenten entwickelt, die selbst Meister für Schutz und Sicherheit sind oder ein Hochschulstudium absolviert haben.
Nachweis der Sprachkompetenz Die IHK Stade sieht die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau der selbstständigen Sprachverwendung. Nach den Maßstäben des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachkompetenz ist der Nachweis des Kompetenzniveaus B1 oder höher erforderlich. Wie wird der Nachweis der Sprachkompetenz erbracht? In der Regel zielen die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration auf die Vermittlung dieses Niveaus ab. Der Besuch wird mit dem entsprechenden Nachweis abgeschlossen. Liegt das Kompetenzniveau unterhalb B1, kann bei z. B. Kursen der Volkshochschulen dieses Sprachniveau aufgebaut werden. Wer ist von der Unterrichtung befreit?
1. 2 - Bearbeitungsgebühr bei Fernbleiben und Rücktritt nach Beginn der Unterrichtung ohne unverzüglichen Nachweis eines wichtigen Grundes 100% Punkt 10. 3 - Bearbeitungsgebühr bei Rücktritt nach Beginn der Unterrichtung unter unverzüglichem Nachweis eines wichtigen Grundes 50% Punkt 10. 2 - Bearbeitungsgebühr bei Rücktritt nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Prüfung, Unterrichtung oder Veranstaltung 50% Punkt 10. 3 - Bearbeitungsgebühr bei Rücktritt von Prüfungen, Unterrichtungen und sonstigen Veranstaltungen vor Anmeldeschluss 65, 00 €
Soweit der Senat von Berlin keine anderen Bestimmungen erlässt, führt die IHK Berlin unter Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienevorschriften die Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungen zu den veröffentlichten Terminen durch. Diese werden durch weitere Schutzmaßnahmen beim Einlass und während der Prüfung/Unterrichtung begleitet, um Kontakte zu reduzieren und Infektionen zu vermeiden. Die Einzelheiten dazu werden mit der Einladung zur jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben. Wozu benötigt man die Unterrichtung? Für alle Tätigkeiten, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO unterliegen, ist der Unterrichtungsnachweis Voraussetzung für die Ausübung. Durchführungsbestimmungen und weitere Details sind in der Bewachungsverordnung geregelt (gesetzliche Grundlage ist § 34a). Die Unterrichtung muss jeder nachweisen der nicht selbstständiger Gewerbetreibender (also Angestellter) ist und gleichzeitig eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernimmt.
Neue Mitarbeiter von gewerblichen Wach- und Sicherheitsunternehmen, die Bewachungsaufgaben wahrnehmen, müssen zum Nachweis ihrer fachlichen Eignung mindestens an einer Unterrichtung bei einer IHK teilnehmen. Gleiches gilt auch für Existenzgründer im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Tätigkeiten (Kaufhausdetektive, Türsteher an gastgewerblichen Diskotheken und Citystreifen, Bewachungen im öffentlichen Raum u. a. m. ) Arbeitnehmern und Selbstständigen eine Sachkundeprüfung vorgeschrieben ist. Die Unterrichtung hat nicht die Aufgabe eines Prüfungsvorbereitungslehrgangs und reicht dafür in der Regel auch nicht aus. Zahlreiche Interessenten an einer prüfungspflichtigen Tätigkeit im Bewachungsgewerbe nehmen jedoch zunächst an der 40-stündigen Unterrichtung teil, lernen anschließend eigenständig weiter und gehen dann in die Sachkundeprüfung. Das Wichtigste in Kürze Die Unterrichtung umfasst 40 Stunden. Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer ca. 400 EUR.
400, - EUR je Teilnehmer erhoben.
Wo Stehst Du, 2024