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Vielfach gibt es in den Autonomías bei nahen Verwandten und Angehörigen hohe Freibeträge oder steuerliche Vergünstigungen, vielfach aber auch nicht. So kann auf den Kanaren bei einer Schenkung zwischen Angehörigen der Steuergruppen I und II (u. a. Eltern/Kinder) eine Bonifikation von 99, 9% in Anspruch genommen werden, so dass lediglich eine Übertragungsteuer von 0, 1% entsteht. Voraussetzung ist die notarielle Beurkundung der Schenkung. Allerdings wird die Bonifikation nicht erneut gewährt, wenn diese bereits während der letzten drei Jahre in Anspruch genommen worden ist, es sei denn, die erneute Übertragung beruht auf einem Erbfall. In jedem Fall trägt der Beschenkte die Schenkungsteuer. Maßgeblich hierfür ist der Verkehrswert der Immobilie. Doch damit sind seine steuerlichen Verpflichtungen noch nicht erfüllt. Die Gemeinde, in der die Immobilie belegen ist, hält bei der Wertzuwachssteuer, der so genannten plusvalía, auch die Hand auf. Besteuert wird der Wertzuwachs des Grund und Bodens, wobei der Katasterwert hierfür maßgeblich ist.
ErbStG). Beschränkte Steuerpflicht der spanischen Schenkungssteuer Beschränkte Steuerpflicht (obligación real) besteht, wenn der Beschenkte keinen gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien hatte. In diesem Fall unterfallen der spanischen Schenkungssteuer gemäß Art. 7 span. ErbStG (nur) alle Vermögenswerte, die sich auf spanischem Hoheitsgebiet befinden bzw. dort ausgeübt werden können oder dort zu erfüllen sind. Ermittlung der Steuerschuld Die Ermittlung der Steuerschuld wird in den folgenden Abschnitten dargestellt. Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs Für die Besteuerung ist der Verkehrswert (valor real) im Zeitpunkt des Anfalls der Steuer maßgeblich. Der Steuerpflichtige hat den tatsächlichen Wert selbst zu ermitteln und in der Steuererklärung anzugeben. Art. 18 Ziff. 2, S. 1 span. ErbStG. Wie der Steuerpflichtige den Wert ermitteln soll, sagt das Gesetz nicht. Allerdings werden keine Sanktionen verhängt, wenn der erklärte Wert den nach den Bewertungsregeln des Vermögensteuergesetzes ( Ley 19/1991, de 6 de junio, del Impuesto sobre el Patrimonio) berechneten Wert nicht unterschreitet, Art.
Schenkungssteuer Spanien – Modell 651 Steuerarten, die mit diesem Modell erklärt werden Schenkungssteuer Gesetze: 29/1987 vom 18. 12. 1987 über Erbschafts- und Schenkungssteuer, Königliches Dekret 1629/1991, Verordnung 2488/2014 vom 29. 12 über die Steuermodelle 650, 651, 655. Grund der Abgabe Vermögensübertragung aufgrund einer Schenkung Hinweis Wenn ein Erbe oder Vermächtnisnehmer auf eine Erbschaft freiwillig verzichtet, zugunsten einer anderen Person, wird dies als Schenkung bewertet. Der Begünstigte ist demnach verpflichtet, eine Schenkungssteuer abzuführen, während der Erbe, der auf Erbschaft verzichtet, die Erbschaftssteuer abführen muss. Pflicht zur Abgabe Spanische Steuerresidenten, die eine Schenkung aus dem Ausland bekommen haben Nichtsteuerresidenten, die eine Schenkung in Spanien angenommen haben. Die Steuerpflichtige Person muss einen Fiskalvertreter mit Wohnsitz in Spanien benennen. Abgabedatum Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung beträgt 30 Arbeitstage, gerechnet ab dem folgenden Tag der Schenkung.
993, 46 7, 65 7. 993, 46 611, 50 7. 987, 45 8, 50 15. 980, 91 1. 290, 43 7. 987, 45 9, 35 23. 968, 36 2. 037, 26 7. 987, 45 10, 20 31. 955, 81 2. 851, 98 7. 987, 45 11, 05 39. 943, 26 3. 734, 59 7. 987, 46 11, 90 47. 930, 72 4. 685, 10 7. 987, 45 12, 75 55. 918, 17 5. 703, 50 7. 987, 45 13, 60 63. 905, 62 6. 789, 79 7. 987, 45 14, 45 71. 893, 07 7. 943, 98 7. 987, 45 15, 30 79. 880, 52 9. 166, 06 39. 877, 15 16, 15 119. 757, 67 15. 606, 22 39. 877, 16 18, 70 159. 634, 83 23. 063, 25 79. 754, 30 21, 25 239. 389, 13 40. 011, 04 159. 388, 41 25, 50 398. 777, 54 80. 655, 08 398. 767, 54 29, 75 797. 555, 08 199. 291, 40 u. s. w. 34, 00 Anwendung der Mulitplikations-Koeffizienten Zur Ermittlung der Steuerschuld ist die Zwischensumme mit einem von der Steuerklasse und dem Vorvermögen (patrimonio preexistente) des Erwerbers abhängigen Koeffizienten (coeficientes multiplicadores), welcher folgender Tabelle zu entnehmen ist, zu multiplizieren, Art. 22 span. Wert des Vorvermögens Steuerklasse I und II Steuerklasse III Steuerklasse IV Bis 402.
4. -Veräusserungsgewinn: Dieser Punkt könnte sich als problematisch erweisen. Bitte beachten Sie, dass Sie als Spender Gewinnsteuer bezahlen müssen, obwohl Sie kein Entgelt für das übertragene Eigentum erhalten. Die Differenz zwischen dem Anschaffungswert (Kaufpreis + Anschaffungskosten) und dem Übertragungswert (Wert des geschenkten Eigentums) bestimmt die Höhe der Gewinnsteuer. Wobei auch hier Ausnahmen bestehen, zBsp. wenn der Spender über 65 Jahre alt ist und es sich beim Schenkungsobjekt um seinen/ihren bisherigen gewöhnlichen Wohnsitz handelt. In Ihrem Fall wäre eine Schenkung das beste Mittel für die Übertragung Ihres Eigentums an Ihre Kinder. Sie sollten dennoch alle damit verbundenen Schritte und die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen prüfen, bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen. Für Rückfragen zum Thema stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen. Carlos Baos (Rechstanwalt) Spanische Anwaltskanzlei Alicante, Denia, Marina Alta, Costa Blanca.
4. span. Gemäß Art. 10 des Vermögensteuergesetzes ist der höchsten folgender Werte maßgeblich: Der Steuerwert, Der Preis, die Gegenleistung oder der Wert bei Erwerb oder Der durch die Verwaltung für andere Steuerzwecke festgestellte Wert. Vertiefende Informationen finden Sie in dem Beitrag Bewertung von Spanien-Immobilien für Zwecke der spanischen Erbschaftsteuer, dessen Ausführungen für die Schenkungssteuer entsprechend gelten. Wurde bei der Schenkung ein Nießbrauch (usufructo) oder Wohnrecht (Derecho de habitación) vorbehalten, kann der Wert des Nießbrauchs in Abzug bringen. Vertiefende Informationen zur Bewertung des Nießbrauchs und den Folgen bei Konsolidierung des Nießbrauchs finden Sie in dem Beitrag Der Nießbrauch im spanischen Zivil- und Steuerrecht. Hinzurechnung der Schenkungen der letzten 3 Jahre Um Steuerumgehungen zu verhindern gelten Schenkungen und andere unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden, die durch den gleichen Schenkenden an den gleichen Beschenkten innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren gemacht wurden, als eine einzige Übertragung (Art.
Schenkungsteuer Die Schenkung in Spanien kann zur Steuerfalle werden, wenn man sich nicht ordentlich beraten lässt und eine Schenkung beim Notar beurkundet, ohne vorher die steuerlichen Konsequenzen zu kennen. Die Schenkungsteuer wird in den einzelnen spanischen Regionen begünstigt, so ist beispielsweise die Schenkung auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, La Palma) begünstigt, wenn zwischen Ehegatten und an Kinder geschenkt wird. Siehe weiter unten Informationen zu der Schenkungsteuer in den einzelnen spanischen Regionen. Weitere Steuer bei Schenkung – Wertzuwachssteuer (gemeindlich), Gewinnsteuer Doch die Schenkungsteuer ist nicht die einzige Steuer, neben der gemeindlichen Wertzuwachssteuer fällt auch die Gewinnsteuer an, die für Nichtsteuerresidenten mit Steuerwohnsitz in Deutschland 19% auf die Differenz zwischen Erwerbspreis und Veräusserungspreis beträgt. Wie hoch ist der Veräusserungspreis bei einer Schenkung? Der Veräusserungspreis ist höchtstens der Marktwert, wobei die zu zahlende gemeindliche Wertzuwachssteuer abgezogen werden kann.
Die sogenannte plusvalia ist zwar Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen, die die Verfassungsmäßigkeit einzelner Bestimmungen des Gesetzes feststellten. Dies in solchen Fällen, in denen der Katasterwert den objektiven Verkehrswert überstieg. Hierauf sollte bei einer schenkweisen Übertragung geachtet werden. Auch der Schenker kann besteuert werden Die dritte Steuer trifft den Schenker selbst, und zwar im Rahmen der Einkommensteuer. Der Fiskus geht davon aus, dass die Differenz zwischen dem früheren Erwerbswert der Immobilie und dessen Verkehrswert zum Zeitpunkt der Schenkung dem Schenker zuzurechnen und deshalb bei ihm zu besteuern ist. Der entsprechende Steuersatz beläuft sich auf ca. 19% des Differenzwertes. Dieses Phänomen, dass auch der Schenker für seine gute Tat vom spanischen Fiskus zur Kasse gebeten werden kann, hält viele potentielle Schenker von einer Schenkung zu Lebzeiten ab. Vererben kann die günstigere Alternative darstellen In diesen Fällen kommt dann die eingangs erwähnte zweite Alternative zum Zuge, die Vererbung der Immobilie von Todes wegen.
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