Wo Stehst Du
Teilen Sie ihm per Fax, Mail oder Telefon mit, warum Sie nicht kommen können. Der Gerichtsvollzieher wird Ihnen dann einen neuen Termin nennen. Aber Achtung: Verschieben Sie Termine nur, wenn Sie wirklich triftige Gründe dafür haben und diese im Zweifel auch belegen können. Eine Terminverschiebung, weil Sie gerade "etwas Besseres" zu tun haben, muss der Gerichtsvollzieher bzw. der Gläubiger nicht akzeptieren. Folgen der Vermögensauskunft Dass Sie eine Vermögensauskunft abgegeben haben, wird elektronisch im zentralen Schuldnerverzeichnis gespeichert. Das Schuldnerverzeichnis wird in jedem Bundesland von einem zentralen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) geführt. Die Daten werden von Amts wegen nach Ablauf von 3 Jahren gelöscht - gerechnet ab dem Tag der Eintragung. Die Löschung erfolgt unabhängig davon, ob die Forderung beglichen ist. Wichtig: Durch die Vermögensauskunft kennt der Gläubiger Ihren Arbeitgeber und Ihre Kontoverbindung. Sie müssen mit einer Lohn- oder Kontopfändung rechnen.
Ein vorheriger erfolgloser Vollstreckungsversuch ist nicht erforderlich. Wird die Forderung nicht in einer vom Gerichtsvollzieher gesetzten Zahlungsfrist von zwei Wochen vollständig beglichen, wird ein Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft bestimmt ( § 802f Abs. 1 ZPO). Falls die Vermögensauskunft unmittelbar nach einer versuchten Zwangsvollstreckung angefordert wird, kann der Schuldner dieser sofortigen Erteilung widersprechen, sofern ihm nicht die zustehende Vorbereitungszeit eingeräumt wird. [1] Inhalt der Vermögensauskunft und Verfahren [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] In der Vermögensauskunft hat der Schuldner alle ihm gehörenden Vermögensgegenstände anzugeben sowie weitere in § 802c Abs. 2 ZPO genannte Angaben zu machen. Aus den Angaben des Schuldners erstellt der Gerichtsvollzieher nach 802f Abs. 5 Satz 1 ZPO das Vermögensverzeichnis. Sodann hat der Schuldner zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass er die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe ( § 802f Abs. 5 Satz 2, § 802c Abs. 3 ZPO).
Dieser lässt sich durch eine Bezahlung nicht vorzeitig löschen. Der Eintrag wird nach 3 Jahren ab Bezahlung gelöscht – übrig bleibt jedoch ein Erledigungsvermerk. Ein künftiger Gläubiger kann dann aus dem Eintrag erkennen, dass es bei der Bezahlung der Forderung einmal Schwierigkeiten gab. Ist der Gläubiger kein Vertragspartner der Schufa, sieht es anders aus. Stammte die Forderung z. B. von einem Vermieter, Arzt oder Heilpraktiker, dann hat dieser keinen Eintrag bei der Schufa setzen können. Erst durch die Abgabe der Vermögensauskunft und deren Übernahme durch die Schufa kam es zur negativen Bewertung. Die vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis führt in diesen Fällen zur vorzeitigen Löschung auch bei der Schufa.
Die falsche Vermögensauskunft ist strafbar. Das Vermögensverzeichnis wird vom Gerichtsvollzieher beim Vollstreckungsgericht hinterlegt. Ein Abdruck des Verzeichnisses wird an den Gläubiger weitergeleitet. Und was passiert bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft trotz Aufforderung durch den Gerichtsvollzieher? Bei einer Verweigerung der Vermögensauskunft droht ein Haftbefehl. Dies gilt auch, wenn der Schuldner zum Termin für die Abgabe nicht erscheint. Verweigern Sie die Vermögensauskunft, wird ein Haftbefehl erlassen. Die Haft soll lediglich die Abgabe der Auskunft erzwingen. Sobald der Betroffene dieser Pflicht nachgekommen ist, wird der Haftbefehl sofort aufgehoben und der Schuldner aus der Haft entlassen. Für die Erzwingung der Auskunftserteilung kann der Betroffene bis zu sechs Monate in Haft genommen werden. Es handelt sich bei diesem Haftbefehl nicht um einen strafrechtlichen Haftbefehl, sondern vielmehr um ein Druckmittel gegen den Schuldner. Es wird beispielsweise nicht etwa nach dem Schuldner gefahndet.
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