Wo Stehst Du
Mit freundlichen Grüßen Gerhard Raab Rechtsanwalt
Ehrlich gesagt fühle ich mich mittlerweile auch nicht mehr Mindestens um 80%, wenn nicht sogar um 100%;) Post by Thorsten Kleinweber ganz wohl hier bei dem Gedanken, dass eventuell sogar vielleicht irgendwas einstürzen können; ist wahrscheinlich aber wohl ein wenig übertrieben. Das ist lebensgefährlich. Du solltest so schnell wie möglich ausziehen! Post by Thorsten Kleinweber Es wäre nett wenn mir jemand mitteilen könnte, wie ich in so einem Fall vorgehen kann. Wann ist denn eine Schönheitspflege für die Wohnung notwendig? Irgendwie habe ich das Gefühl es wäre an der Zeit (wegen den 8 bzw. 10 Jahren ->je nach Zustand in Küchen, Bädern und Duschen alle ca. 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren und Toiletten alle ca. 5 Jahre). In dem Rahmen kann man die kleinen Schönheitsfehler beheben. Die Risse, die ich auf den Bildern gesehen habe, die halte ich nicht für ungewöhnlich oder dramatisch. Als Vermieter würde ich keine Mietsenkung akzeptieren. Und schon garnicht würde ich die Wohnung einer Schönheitspflege unterziehen wenn das Aufgabe des Mieters ist;) Hans-Jürgen
Thorsten Kleinweber
Die Gründe für eine Mietminderung sind gesetzlich geregelt. Gemäß § 536 BGB sind dies entweder das "Vorliegen eines Mangels", oder das "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft". Leider sind das wenig konkrete Begriffe. Was für den einen bereits einen Mangel darstellt, ist für den anderen durchaus noch im Bereich des Normalen und Hinnehmbaren. Es bedarf hier also der genaueren Erklärung. Gründe für eine Mietminderung: Was ist ein Mangel? Ein Mangel liegt dann vor, wenn der Mieter die Mietsache nicht so nutzen kann, wie er es dem Vertrag nach erwarten darf. Dementsprechend müssen nicht nur sämtliche Räume der Wohnung einschließlich aller technischen Anlagen, wie Heizung, Durchlauferhitzer oder Lüftungsanlagen in vertragsgemäßem Zustand sein. Ebenso müssen die zur Mietfläche gehörenden Nebenflächen wie Keller, Dachboden oder Garage dem vertraglich vereinbarten Zustand entsprechen. Auch die Gemeinschaftsflächen wie Flur, Treppenhaus, Garten oder Innenhof müssen so erhalten werden, wie dies bei Vertragsschluss der Fall war.
Ihr erster Schritt sollte sein, dass Sie den Vermieter schriftlich davon in Kenntnis setzen, dass es allein seine Aufgabe ist, die Mängel zu beseitigen. Es handelt sich hier auch nicht um Schönheitsreparaturen, sondern um Schäden, die ihre Ursache in der Bausubstanz haben. Gleichzeitig sollten Sie den Vermieter unter Fristsetzung (konkretes Datum angeben) auffordern, die Mängel zu beseitigen. Die hier anzusetzenden Frist richtet sich natürlich nach dem Umfang der Mängel. Eine Frist bis zum 15. 02. 2017 könnte ich mir als angemessen vorstellen. Gleichzeitig könnten Sie ankündigen, dass dann, wenn die Mängel nicht fristgerecht beseitigt würden, ein gerichtliches selbstständiges Beweisverfahren Ihrerseits in die Wege geleitet würde. Das so genannte selbstständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, in dem das Gericht einen Sachverständigen beauftragt, der die Mängel feststellt, und in einem Gutachten auflistet, welche Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel notwendig sind. Der Sachverständige wird auch zu dem Kostenaufwand Stellung nehmen.
Ehrlich gesagt fühle ich mich mittlerweile auch nicht mehr ganz wohl hier bei dem Gedanken, dass eventuell sogar vielleicht irgendwas einstürzen können; ist wahrscheinlich aber wohl ein wenig übertrieben. Es wäre nett wenn mir jemand mitteilen könnte, wie ich in so einem Fall vorgehen kann. Meinem Laienverständnis nach gibt es nur zwei Möglichkeiten, entweder die Risse sind vom Vermieter zu beseitigen oder die Miete entsprechend nach unten zu korrigieren. Bei letzterer Möglíchkeit stellt sich natürlich die Frage, in welchem Maß die Miete gesenkt werden kann. Viele Grüße Thorsten Post by Thorsten Kleinweber Hallo zusammen, ich wohne seit 8 Jahren in einem knapp 10 Jahre alten Haus. Das ist immer so kurz vor dem Einsturz der Gebäude! Post by Thorsten Kleinweber Mittlerweile sind es knapp 20 schmale Risse in allen Zimmern, von 10cm bis 3m Länge ist alles dabei. Die Risse sehen echt dramatisch aus! Gut, das Du Sie gekennzeichnet hast - sonst hätte ich einige nicht erkannt. Post by Thorsten Kleinweber Meinen Vermieter habe ich bereits informiert, doch der stellt sich eher dumm mit der lapidaren Antwort: "Das ist normal, haben wir auch.
Wenn etwa die Miete dem im Mietspiegel festgelegten höchsten Quadratmeterpreis entspricht oder gar darüber liegt, so darf der Mieter durchaus sehr kleinlich sein. Hinweis: Sie können im Übrigen nicht davon ausgehen, ein Mangel sei unerheblich, weil der Mieter die Wohnung oder den von dem Mangel befallenen Teil der Wohnung nur selten nutzt und diesen demzufolge nur gelegentlich spürt. Die Häufigkeit der Nutzung spielt für die Erheblichkeit des Mangels keine Rolle! Auch gilt: In einer Neubauwohnung kann das Vorliegen einer Vielzahl von Bagatellschäden, von denen jeder für sich nicht zur Minderung berechtigen würde, insbesondere bei schleppender Beseitigung, zur Mietminderung berechtigen. Daher sollten Sie hier im Zweifel schnellstens die Mängelbeseitigung veranlassen. Ein Beispiel: Uriniergeräusche können ein Grund sein Während Stehpinkler im eigenen Haushalt aus durchaus verständlichen Gründen dafür sorgen können, dass auf die Barrikaden gegangen wird, sollte es eigentlich ein Geheimnis bleiben, ob das kleine Geschäft in der Nachbarwohnung im Sitzen oder im Stehen erledigt wird.
M. Null%, aber das siehst du sicher anders. Kannst ja mal das Gerichtsurteil posten. Walter
Wo Stehst Du, 2024