Wo Stehst Du
Für die folgenden, auf meiner Homepage verwendeten Begriffe, scheint eine Klärung / Definition sinnvoll: " Arzt " ist jemand, der nach abgeschlossenem Medizinstudium seine Zulassung (Approbation) als Arzt (die Approbation ist eine staatliche Anerkennung) erhalten hat; damit darf er als Arzt tätig werden. (Die Bezeichnung "Arzt" ist ein geschützter Begriff. ) " Facharzt für... " ist jemand, der als Arzt eine mehrjährige (meist zwischen 5 und 7 Jahren) Spezialisierung in einem Fachgebiet gemacht und mit einer Prüfung abgeschlossen hat (die Facharztbezeichnung wird auch Gebietsbezeichnung genannt); Beispiele: "Facharzt für Psychotherapeutische Medizin", "Facharzt für Innere Medizin", "Facharzt für Allgemeinmedizin"; "Facharzt für Chirurgie". (Die Bezeichnung "Facharzt.... " ist ein geschützter Begriff. ) Zusatzbezeichnungen sind Hinweise darauf, dass sich ein Arzt - zumeist in mehrjähriger Zusatzausbildung - in einem bestimmten Bereich der Medizin, der meist nicht nur einem einzelnen Fachgebiet zugeordnet ist, spezielle Kenntnisse erworben hat; Beispiele: " Psychotherapie "; " Psychoanalyse ", "Kardiologie"; etc. (Die Zusatzbezeichnungen sind im Zusammenhang mit dem Begriff "Arzt" oder "Facharzt" geschützte Begriffe. )
Wiki sagt folgendes: In Deutschland ist die Bezeichnung Therapeut allein oder ergänzt mit bestimmten Begriffen gesetzlich nicht geschützt und daher kein Hinweis auf ein erfolgreich abgeschlossenes Studium oder auch nur fachliche Kompetenz. Im Gegensatz dazu stehen etwa die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen der Heilberufe Arzt, Heilpraktiker, Psychotherapeut, Musiktherapeut und Kunsttherapeut sowie die Heilhilfsberufe Logopäde, Ergotherapeut und Physiotherapeut, die erst nach bestandener staatlicher Prüfung geführt werden dürfen. Jeder (einschließlich Arzt und Psychologe und Heilpraktiker), der tatsächlich Psychotherapie durchführen will, muss eine Zusatzausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung absolvieren. der Arzt ist dann Facharzt für Psychotherapie, der Psychologe Psychologischer Psychotherapeut (mit Zusatz der Richtung), der Heilpraktiker ist Therapeut. Die beiden ersten Begriffe sind gesetzlich geschützt, der Begriff "Therapeut" (ohne Zusatz) ist es nicht. Insofern darf sich jeder so nennen, was dahinter steckt, ist eine andere Sache.
Unsere Empfehlung Prüfen Sie Ihre Artikelangebote dahingehend, nicht gegen Markenrechte zu verstoßen, sonst drohen kostenintensive markenrechtliche Abmahnungen. Hier können aufgrund hoher Streitwerte schnell Kosten im vierstelligen Bereich zustande kommen. Werden bekannte Begriffe wie Apple, Adidas & Co. verwendet, dürfte jedem der Markenschutz klar sein. Aber bei unbekannteren Wörtern und Slogans sollte sehr kritisch nach der zulässigen Verwendung gefragt werden. Stets lohnt ein Blick auf die Seiten des deutschen Patent- und Markenamtes. Dort kann jeder über die Recherchefunktion nach eingetragenen Marken suchen.
Der Behandlungssuchende wird � wenn er den Unterschied �berhaupt bemerkt � das eine f�r das andere halten. Dasselbe gilt auch f�r sprachlich weiter entfernte Bezeichnungen wie zum Beispiel �Psychotherapeutische Praxis� oder �Praxis f�r Psychotherapie�, da auch diese geeignet sind, dem Patienten die Zugeh�rigkeit des Praxisinhabers zur Gruppe der Psychotherapeuten zu suggerieren. Rechtswidrige Empfehlungen Um die Verwechslungsgefahr zu vermeiden, reicht es nicht aus, eine gesch�tzte Berufsbezeichnung mit einem Hinweis auf die Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz (�Psychotherapeut [nach HPG]�, �Praxis f�r Psychotherapie [nach dem HPG]�) zu verbinden. Keinem Patienten kann zugemutet werden, sich mit den unterschiedlichen Zulassungen und den damit verbundenen Qualifikationen des Therapeuten vertraut zu machen. Zudem w�rde die gesetzgeberische Absicht, ein spezielles Ausbildungs- und Pr�fungsordnungen entsprechendes Berufsbild zu schaffen, konterkariert und die dem Patientenschutz dienenden reglementierten Berufsbezeichnungen verw�ssert.
Wo Stehst Du, 2024