Wo Stehst Du
Ab der Steuererklärung für das Jahr 2017 brauchst du grundsätzlich keine Belege und Quittungen an dein Finanzamt zu versenden. Es genügt, wenn du diese für eventuelle Rückfragen aufbewahrst. Sind dir beispielsweise erstmals Aufwendungen entstanden, kann die Vorlage von Belegen erforderlich sein. In diesem Fall meldet sich das Finanzamt dann bei dir und fordert diese an. Diese Belege solltest du zusätzlich mitschicken Für Steuererklärungen vor 2017 ist es ratsam, bestimmte Nachweise mitzuschicken. Das können z. sein: Nachweis von außergewöhnlichen Belastungen Belege zum beruflich veranlassten Umzug Nachweis zur doppelten Haushaltsführung Belege zur Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers Diese Belege nach Aufforderung nachreichen Nicht alle Quittungen, Rechnungen und Vertragsunterlagen musst du mit deiner Steuererklärung abschicken. Erst auf Nachfrage musst du folgende Nachweise nachreichen: Kontoführungsgebühren Arbeitsmittel Kinderbetreuung Haushaltsnahe Dienstleistungen Um dir und den Beamten Arbeit zu ersparen, haben die Finanzbehörden eigens ein Merkblatt zum Thema Belege veröffentlicht.
Hier die wichtigsten Fälle, in denen man als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgegeben muss: Lohnsteuerfreibetrag Wer einen Lohnsteuerfreibetrag hat, ist abgabepflichtig. Beispiel: Sie haben sich wegen der hohen Fahrtkosten oder einer doppelten Haushaltsführung einen Freibetrag eintragen lassen. Davon ausgenommen sind eingetragene Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene oder Kinderfreibeträge – oder wenn der insgesamt erzielte Lohn 2019 höchstens 11. 600 Euro bei einem Single bzw. 22. 050 Euro bei einem Paar betrug. Nebeneinkünfte Sie hatten Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr, dazu zählen beispielsweise Mieteinnahmen. Lohnersatzleistungen Sie haben steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld über 410 Euro im Jahr erhalten. Einzelveranlagung bei Ehe-/Lebenspartnern Hat in einer Ehe-/Lebenspartnerschaft einer der Partner eine einzeln veranlagte Steuererklärung abgegeben, dann muss auch der andere Partner eine Steuererklärung einreichen.
Wie die Formulare verschickt werden dürfen, Einschreiben oder nicht, Erforderlichkeit einer elektronischen Unterschrift, mehrere Finanzämter in einem Gebäude Im Video Die ersten Schritte bei der Steuererklärung erklären wir Dir, was die Steuer-Identifikationsnummer ist, wann Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, wann sich eine freiwillige Abgabe lohnt, welche Fristen Du kennen musst, bei welchem Finanzamt Du Deine Unterlagen abgibst, welche Unterlagen Du für die Steuererklärung brauchst und wer Dir helfen darf. Die Finanzverwaltung besteht zwar auf den amtlichen Formularen, das Aussehen ist aber nicht mehr so wichtig. Man muss also nicht mehr die grünen Formulare verwenden, die das Finanzamt herausgibt und die man sich dort abholen kann. Inzwischen darfst Du auch selbst ausgedruckte, einseitig bedruckte und einzelne Blätter abgeben (diese letzten beiden Punkte waren früher auch verboten). Leider kann man nicht einfach die Angaben zu mehreren Jahren in das gleiche Formular schreiben – da sich im Steuerrecht häufig etwas ändert, gibt es jedes Jahr neue Formulare.
Irgendwie müssen die Angaben, die Du in Deiner Steuererklärung machst, zum Finanzamt kommen. Früher hat man von Hand in grüne Formulare geschrieben. Heute geht es einfacher: Du gibst die Daten am Computer mithilfe einer Software ein und druckst dann alles auf ganz normalem Papier aus – die Formulare werden mitgedruckt; dass sie dabei meist grau herauskommen, ist dem Finanzamt egal. Es geht aber auch ganz ohne Papier. Das ist dann der elektronische Versand per Elster. Für die Steuererklärung ist eine besondere Form vorgeschrieben: Du musst dafür die amtlichen Formulare nutzen und ausfüllen. In der Vergangenheit gab es immer wieder Streit, ob eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abgegeben wurde. Heute sieht die Finanzverwaltung das zum Glück sehr viel entspannter. Formulare und Formalitäten Abgabe auf Originalformularen, auf kopierten Formularen, ausgedruckt auch in schwarzweiß, Formulare aus anderen Bundesländern Post, Elster oder doch selbst zum Finanzamt gehen?
Dann müssen Sie bestimmte Fristen im Auge behalten. Wer diese versäumt, riskiert einen Verspätungszuschlag und muss vielleicht zusätzlich Zinsen ans Finanzamt zahlen. Für das Jahr 2019 endet die Abgabefrist am 31. Juli 2020. Wer absieht, dass er es nicht rechtzeitig schafft, kann eine Verlängerung beantragen. Eine längere Krankheit oder Abwesenheit sind Gründe, die beim Finanzamt häufig auf Verständnis stoßen. Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine haben spätere Abgabefristen: Lassen Sie Ihre Steuererklärung zum Beispiel vom Steuerring erledigen, dann gilt der 29. Februar 2021 als Abgabetermin für die Erklärung 2019. Steuererklärung: Abgabepflicht für "Nicht-Arbeitnehmer" Für "Nicht-Arbeitnehmer" – wie beispielsweise Selbstständige, Gewerbetreibende oder Landwirte – gibt es eine Abgabepflicht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags liegt. Für 2019 beträgt dieser 9. 408 Euro für einen einzeln veranlagten Steuerpflichtigen; 18. 816 Euro für ein zusammen veranlagtes Ehepaar.
Verlustvortrag – Minus aus den Vorjahren Die Steuerformulare musst du auch dann ausfüllen, wenn du einen steuerlichen Verlust aus den Vorjahren hast. Dieses Minus wird dann mit deinem zu versteuernden Einkommen verrechnet. Selbstständig oder Gewerbetreibender Ebenfalls keine Wahl hast du, wenn du ein Gewerbe betreibst, freiberuflich oder selbstständig tätig bist. Aufruf vom Finanzamt Wenn du Post vom Finanzamt erhältst und zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert wirst, musst du dieser Bitte natürlich nachkommen. Steuererklärung lohnt sich in den meisten Fällen In den genannten Fällen kommst du um die Pflichtabgabe nicht herum. In den meisten Fällen lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung aber: Die durchschnittliche Rückerstattung liegt nach Angaben des Statistischen Bundesamts bei 1. 027 Euro. Eine Summe auf die du nicht verzichten solltest. Ob es sich für dich lohnt, kannst du kostenlos mit der Taxfix-App prüfen. In einfach verständlichen Fragen führen wir dich durch deine Steuern.
B. wenn die Abgabefrist abläuft). Achte darauf, dass Du den richtigen Briefkasten erwischst! Oft sind Finanzamt, Finanzgericht und andere Behörden im gleichen Gebäude untergebracht. In größeren Städten sind manchmal auch zwei Finanzämter im gleichen Gebäude – in Mannheim zum Beispiel die Finanzämter Mannheim-Stadt und Mannheim-Neckarstadt. Droht die Abgabefrist abzulaufen, wäre ein Einwurf der Steuererklärung in den falschen Briefkasten fatal. Sie wird zwar weitergeleitet – bis sie beim richtigen Empfänger ist, kann die Frist aber schon abgelaufen sein. Bei vielen Finanzämtern kannst Du Deine Steuererklärung auch während der Öffnungszeiten bei Deinem Sachbearbeiter oder einem Mitarbeiter im Service-Center abgeben. Mit dem Sachbearbeiter kann man dann manchmal auch gleich die mitgebrachten Belege durchgehen und prüfen, ob alles da ist. Ganz fixe Sachbearbeiter geben Dir Deine Belege auch direkt wieder mit nach Hause.
Abfindung Sie haben eine Abfindung erhalten und der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer hierfür nach der "Fünftel-Regelung" einbehalten. Kapitalerträge Sie haben Kapitalerträge, für die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde. Verlustvortrag – Minus aus den Vorjahren Sie hatten einen steuerlichen Verlust aus den Vorjahren. Wenn beispielsweise im Steuerbescheid 2018 ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt worden ist, dann muss für 2019 eine Steuererklärung abgegeben werden. Auch wenn keiner dieser genannten Sachverhalte auf Sie zutrifft, kann das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung per Post auffordern. Dann müssen Sie ebenfalls reagieren – und eine Steuererklärung einreichen. Das Finanzamt schreibt den Steuerbürger immer dann aktiv an, wenn es eine "Kontrollmitteilung" über Einkünfte erhalten hat, die sich steuerlich auswirken könnten, zum Beispiel durch Erbschaft oder Schenkung. Pflichtveranlagung: Fristen beachten Sie sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Wenn Sie einen solchen Brief bekommen, sollten Sie das Schreiben nicht ignorieren. Will das Finanzamt eine Steuererklärung von Ihnen haben, müssen Sie reagieren. Hintergrund: Das Finanzamt meldet sich zum Beispiel immer dann, wenn es eine so genannte Kontrollmitteilung über Einkünfte erhalten hat, die sich steuerlich auswirken können - etwa durch Erbschaft, Schenkung oder Zinserträgen. Abgabefristen für die Steuererklärung in 2020 Der Abgabetermin für die Steuererklärung 2019 ist der 31. Juli 2020. Seit 2018 haben Sie für das Einreichen Ihrer Steuererklärung 2 Monate mehr Zeit, weshalb viele noch Ende Mai als Frist kennen. Wenn Sie sich bei der Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein vertreten lassen, gelten generell andere Fristen: Der letzte Termin für die Steuererklärung ist dann jeweils der 28. Februar (bzw. 29. Februar bei Schaltjahren) des übernächsten Jahres. Sprich: Ihre Steuererklärung für das Steuerjahr 2019 muss dann spätestens bis zum 28. Februar 2021 beim Finanzamt eingegangen sein.
Wer muss eine Steuerklärung abgeben? Häufige Konstellationen, bei denen Sie eine Einkommenssteuererklärung abgeben müssen: Bei Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer monatlich vom Arbeitslohn ab. In vielen Fällen sind die Steuern damit bereits gezahlt und Sie müssen sich nicht weiter mit dem Finanzamt auseinander setzen. Anders sieht das aus, wenn Sie weitere Einnahmen haben. Als Arbeitnehmer müssen Sie z. B. eine Steuererklärung machen, wenn … … Sie oder Ihr Ehepartner einen Arbeitslohn oder eine Pension erhalten haben und einer von Ihnen nach Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor besteuert wurde. … wenn das Finanzamt Ihnen einen Lohnsteuerfreibetrag gewährt hat. Ausgenommen davon sind Pauschbeträge für Behinderte. … Sie durch Lohnersatzleistungen wie etwa Arbeitslosen-; Kranken- oder Elterngeld mehr als 410 Euro im Jahr erhalten haben. Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II zählen nicht dazu. … Ihre unversteuerten Nebeneinkünfte 410 Euro im Jahr überstiegen haben. Dazu zählen zum Beispiel Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sowie gelegentliche Mieteinnahmen.
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