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Wenn Sie Familientarife vergleichen wollen, nutzen Sie dazu gern unseren Rechtsschutzrechner. Rechtsschutz für Familien & Rechtsschutz für Familienrecht: Der Unterschied Der Begriff "Familienrechtsschutzversicherung" kann zwei Dinge bedeuten. Den Unterschied zu kennen ist enorm wichtig, da zwei grundlegend verschiedene Dinge gemeint sind. Rechtsschutz für Familien Dies meint eine Rechtsschutzversicherung im Familientarif. Damit können mehrere Familienmitglieder mit nur einer Police versichert werden. Abgesichert werden können alle Bausteine der Rechtsschutzversicherung: Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen. Rechtsschutz für Familienrecht Dies meint die Absicherung von Kosten eines Rechtsstreits im Bereich Familienrecht. Üblich sind Scheidungsangelegenheiten oder Unterhaltsstreitigkeiten. In den folgenden Abschnitten werden beide Dinge erläutert. Je nachdem, was für eine Rechtsschutzversicherung Sie suchen, müssen Sie verschiedene Aspekte beachten. Rechtsschutz für Singles und Familien Der Versicherungsnehmer kann beim Vertragsabschluss wählen, ob er lediglich sich selbst absichern möchte oder ob weitere Familienangehörige mitversichert werden sollen.
Sowohl der Ehe-Rechtsschutz (Rechtsschutz bei Scheidung), als auch der Unterhaltsrechtsschutz sind Zusatzbausteine und können zur privaten Rechtsschutzversicherung hinzugewählt werden. Die Arag deckt in beiden Fällen die Anwalts- und Gerichtskosten bis zu einer Höhe von 30. 000 Euro. Hinzu kommen unterschiedlich lange Wartezeiten: Unterhaltsrechtsschutz: 1 Jahr Rechtsschutz bei Scheidung: 3 Jahre Eherechtsschutz Der Eherechtsschutz gilt für beide Partner und tritt bei familienrechtlichen Angelegenheiten, wie Getrenntleben, Scheidung oder Scheidungsfolgesachen ein. Er muss auch von beiden Partnern (quasi als Paar) abgeschlossen werden. Unterhaltsrechtsschutz Der Unterhaltsrechtsschutz leistet zum Beispiel bei bestimmten Unterhaltsforderungen, wie Geldansprüchen von Kindern gegenüber ihren Eltern, aber auch wenn Unterhalt von den Kindern für die Unterbringung ihrer Eltern gefordert wird. Familienrecht in Deutschland Das Familienrecht ist als Teilgebiet des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch – Buch 4 geregelt (Gesetzestext BGB Buch 4 Familienrecht).
Dafür brauchen Sie juristischen Beistand, und zwar von Anfang an, und auch, wenn Sie bei der Eheschließung einen Ehevertrag geschlossen haben. Kommt es zur Trennung, ist den Betroffenen nicht immer klar, welche Konsequenzen sich konkret aus dem Ehevertrag nun ergeben. Das gilt umso mehr, wenn die Heirat schon etliche Jahre zurückliegt und sich das Vermögen vergrößert hat. Auch wenn die Situation und die Auseinandersetzungen Sie im konkreten Fall sehr belasten, bedenken Sie, dass jedes Aufgeben von Rechten einen Nachteil für Sie bedeuten kann. Alles zum Ehevertrag Unterhalt Leben die Kinder nach einer Trennung oder Scheidung bei einem Elternteil, ist der andere Elternteil zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle. Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, kommt seiner Unterhaltspflicht durch den sogenannten Naturalunterhalt - also Unterkunft, Verpflegung etc. - nach. Der Unterhalt für die Kinder errechnet sich aus dem Einkommen des getrennt lebenden Elternteils und dem Alter der Kinder und erlischt für gewöhnlich mit dem Abschluss der ersten Ausbildung.
Ein Mediator hilft den Kontrahenten, eine Lösung zu finden, mit der alle Parteien zurechtkommen. Auch Ehestreitigkeiten müssen nicht vor dem Scheidungsrichter enden. Gibt es ernste Meinungsverschiedenheiten, sind die Ehepartner aber noch nicht sicher, ob sie die Trennung wollen, kann ein Paartherapeut oder ein Mediator bei der Klärung helfen. Beide unterstützen die Parteien bei der Suche nach einer selbst entwickelten Lösung. Dabei kann auch eine Trennung auf Zeit eine Lösung sein. Immer mehr Paare trennen sich, um auf die Distanz zu klären, ob die Ehe wirklich gescheitert ist. Ihr Rundum-Schutz für Familienrecht
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