Wo Stehst Du
Allein das ist eine kniffelige Frage. Im Gesetz heißt es dazu lediglich, dass man eine "angemessene herabgesetzte Miete zu entrichten" hat. Es gibt keine allgemeingültige Tabelle, in der Schaden und Höhe der Mietminderung abzulesen sind. Sie müssen sich daher an Gerichtsurteilen orientieren, denn Mietminderungen sind immer Einzelfallentscheidungen. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Mieterverbänden nach und verlassen Sie sich nicht blind auf Angaben aus dem Internet. Gekürzt wird grundsätzlich von der Bruttomiete, also Miete inklusive Nebenkosten.
Deswegen gilt: "Der Mieter muss den Mangel dem Vermieter zunächst schriftlich anzeigen", sagt Mietexperte Becher, "solange der Vermieter nichts davon weiß, kann er ja auch nichts dagegen unternehmen. " Ein Mangel kann fast alles sein: eine defekte Heizung, feuchte Wände, undichte Rohre. Auch Störungen, für die der Vermieter nichts kann – Kneipenlärm, laute Nachbarn, Staub von einer benachbarten Baustelle – können Gründe für Mietkürzungen sein. Eröffnet zum Beispiel nach Einzug des Mieters im Haus eine Diskothek, darf er deswegen mindern. Wichtig ist aber, dass der Mieter das Problem beim Einzug noch nicht kannte. Andernfalls kann er die Miete später nicht mehr kürzen. Das gilt auch für Mängel, die der Mieter bei der ersten Wohnungsbesichtigung hätte erkennen müssen – etwa Feuchtigkeitsflecken an den Wänden. Mieterschützer Becher rät deshalb zum Übergabeprotokoll, in dem der Zustand der Wohnung beim Einzug dokumentiert wird. Darin sollten auch jene Mängel aufgeführt werden, die der Vermieter beheben will.
Doch ab wann sind Mieter berechtigt, die vereinbarte Miete zu mindern? Die Rechtsprechung erkennt folgende Voraussetzungen an: Das Mietobjekt ist dann mit einem Mangel behaftet, wenn Schimmel den Nutzwert der Wohnung einschränkt. Mieter können gegenüber ihrem Vermieter Ansprüche geltend machen wenn: eine Gesundheitsgefährdung vorliegt die optische Anmutung der Wohnung durch ausgeprägte Schimmelflecken in Mitleidenschaft gezogen ist oder intensiver Schimmelgeruch die Wohnqualität einschränkt Wann ist die Kürzung nicht erlaubt? Kleine Wasserflecken oder geringfügige Schimmelbildung werden in der Regel nicht als Minderung der Wohnqualität bewertet, da sie die gesamte Wohntauglichkeit nicht oder nur minimal einschränken. Was steht im Gesetz? Das Bürgerliche Gesetzbuch spricht in dieser Frage Klartext. Die Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln ist in § 536 BGB verankert: § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit.
Der Mieter kann verlangen, dass die Wohnung in einen vertragsmäßigen Zustand versetzt wird. Kommt der Vermieter seiner Verpflichtung nicht nach, ist eine Kürzung der Miete berechtigt und geraten. Keine Mietminderung bei Eigenverschulden des Mieters Kann der Vermieter jedoch nachweisen, dass der Mieter die gemieteten Räume zu wenig lüftet oder er unzureichend heizt, wird von Eigenverschuldung oder zumindest Mitschuld des Mieters gesprochen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn ein fachliches Gutachten eventuelle Belüftungs- und Heizfehler bestätigt. Auch bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit fällt der Schimmelbefall in der Verantwortlichkeit des Mieters, etwa wenn dieser im gemieteten Objekt einem ausgefallenen Hobby nachgeht. Fisch-Aquarien und Terrarien können z. zu vermehrter Feuchtigkeitsbildung beitragen. Höhe der Mietminderung bei Schimmel (Tabelle) Die Höhe einer Mietminderung hängt nicht zuletzt davon ab, wie groß der Mangelanteil im Verhältnis zur gesamten Wohnungsfläche ausfällt. Allgemein verbindliche Richtwerte gibt es nicht.
Ob derartige Klauseln für den Mieter benachteiligend und damit unwirksam sind, ist bislang gerichtlich nicht abschließend geklärt. wir empfehlen Frank Kemter
Wo Stehst Du, 2024