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Es kommt hier weiterhin darauf an, wie gut die Beschäftigten verhandeln. Da die Abdeckung mit Tarifverträgen jedoch relativ gut ist, betrifft dies nur einige wenige Arbeitnehmer. Wie häufig wird das Mindestgehalt in Österreich erhöht? In welchem Turnus der Mindestlohn pro Stunde in Österreich angehoben wird, ist abhängig davon, welche Vorgaben der jeweilige Kollektivvertrag macht. Oftmals sieht er eine jährliche Anhebung vor. Darüber hinaus profitieren Sie häufig ebenfalls von einem höheren Mindestverdienst in Österreich mit zunehmender Länge Ihrer Berufstätigkeit. Je länger Sie also bereits mit beiden Beinen im Berufsleben stehen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Sie besser bezahlt werden als junge Kollegen. Der Minimallohn in Österreich erhöht sich häufig nicht nur mit einer größeren Berufserfahrung, sondern auch, wenn Sie andere Aufgaben zugewiesen bekommen. Bevor Sie einer solchen Veränderung zustimmen, sollten Sie sich deshalb mit den tariflichen Bestimmungen vertraut machen.
Ab einem Alter von 18 Jahren dürfen Arbeitnehmer den Betriebsrat wählen. Die jeweilige Amtszeit vom Betriebsrat beträgt gemäß § 21 BetrVG vier Jahre, demzufolge wird alle vier Jahre ein neuer Betriebsrat gewählt. Die Wahlen müssen dabei jeweils zwischen dem 1. März und dem 31. Mai stattfinden. Personen, die sich zur Wahl stellen, müssen mindestens ein halbes Jahr im Betrieb tätig gewesen sein. Wählen dürfen alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch die Größe von einem Betriebsrat ist gesetzlich in § 9 BetrVG definiert. Je nachdem, wie viele Arbeitnehmer im Betrieb wählen dürfen, beeinflusst dies die erlaubten Mitglieder im Betriebsrat: 5 bis 20 Wahlberechtigte: 1 Mitglied 21 bis 50 Wahlberechtigte: 3 Mitglieder 51 bis 100 Wahlberechtigte: 5 Mitglieder 101 bis 200 Wahlberechtigte: 7 Mitglieder 201 bis 400 Wahlberechtigte: 9 Mitglieder 401 bis 700 Wahlberechtigte: 11 Mitglieder 701 bis 1000 Wahlberechtigte: 13 Mitglieder Sind über 100 Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt, muss laut Gesetz ein Wirtschaftsausschuss zusammengestellt werden, der eine beratende Funktion beim Arbeitgeber einnimmt.
Daraus folgt, dass ein Betriebsratsmitglied hinsichtlich des Entgelts und des betrieblichen Aufstiegs so wie andere vergleichbare Arbeitnehmer behandelt werden muss. 1 Dem Betriebsratsmitglied ist der mutmaßliche Verdienst zu ersetzen, also jenes Entgelt, welches es mit überwiegender Wahrscheinlichkeit weiterhin bezogen hätte. 2 Es ist daher die Schmälerung der Entlohnung oder der Stellung im Betrieb untersagt. 3 Dieser Grundsatz gilt auch für gemäß § 117 ArbVG gänzlich vom Dienst freigestellte Betriebsratsmitglieder. So darf eine bisher gewährte freiwillige Zulage nicht entzogen werden. 4 Durchschnittskarriere als Maßstab für Entgeltentwicklung Dauernd freigestellte Betriebsratsmitglieder dürfen aber auch keine Nachteile in ihrer künftigen Karriereentwicklung erleiden. 5 Dieser Aspekt des Benachteiligungsverbots bedeutet allerdings nicht, dass das Betriebsratsmitglied das Entgelt eines Angestellten mit Bestkarriere erhalten muss. Der Belegschaftsvertreter muss aber an allen Vorrückungen im Gehaltsschema in dem Maße teilnehmen, an denen er ohne Inanspruchnahme von Freizeit für betriebsrätliche Aufgaben aufgrund seiner Dienstjahre und seiner Qualifikation teilgenommen hätte.
Die Zahl der Mitglieder hängt von der Zahl der beschäftigten, wahlberechtigten Mitglieder ab. Dabei haben die Arbeitnehmer eines Betriebes mit mindestens fünf ständigen Arbeitnehmern die Möglichkeit, einen Betriebsrat zu wählen. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebes (auch Auszubildende), die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Leiharbeiter dürfen bei Betriebszugehörigkeit von 3 Monaten mit wählen. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die dem Betrieb sechs Monate angehören. Aufgaben des Betriebsrates Beschäftigung im Betrieb fördern und sichern Überwachung der Einhaltung geltender Normen zugunsten der Arbeitnehmer Fördern benachteiligter Arbeitnehmer Eingliederung schwerbehinderter, ausländischer und älterer Arbeitnehmer Gleichberechtigung der Geschlechter und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Vorbereitung und Durchführung der Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung Ansprüche des Betriebsrates Der Betriebsrat hat einen Informationsanspruch durch den Arbeitgeber zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben.
Auf Grundlage dieser Ermittlungen wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz leitete die Staatsanwaltschaft ein gesondertes Verfahren gegen Osterloh ein. Bisher hatte der Betriebsratschef lediglich als Zeuge gegolten. Mit einem Abschluss der Ermittlungen sei nicht vor Ende August zu rechnen, teilte die Behörde mit. Da die Ermittlungen auch mögliche steuerstrafrechtliche Fragen betreffen, waren bereits vor eineinhalb Jahren Büros von mehreren Vorständen sowie von Osterloh durchsucht worden. Volkswagen sah sich damals zu Unrecht am Pranger und verwies darauf, dass die Entgeltfindung für Betriebsräte durch einen externen Gutachter überprüft und für rechtmäßig befunden worden sei. Ermittlungen gegen Porsche-Chef wegen hoher Gehälter Bei der VW-Tochter Porsche laufen seit kurzem ebenfalls Ermittlungen wegen möglicherweise überhöhter Zahlungen gegen den ehemaligen Betriebsratschef Uwe Hück. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Zusammenhang auch gegen Porsche-Chef Oliver Blume wegen des Verdachts der Untreue.
Ein Nachteil: Der Betriebsrat hat nur ein Einsichtsrecht und kein Recht auf Aushändigung der Listen. Das kann der Arbeitgeber aber freiwillig tun. Der Betriebsrat darf sich während der Einsicht Notizen machen, so dass die nötigen Informationen eben aufgeschrieben werden müssen. Praxistipp: Einsicht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten Das Einsichtsrecht umfasst die vollständige Bruttolohn- und –gehaltslisten. Ausgeschlossen sind die leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG. Bei den Lohnlisten handelt es sich um Bruttolohn- und Gehaltslisten. Die Liste muss sich auf alle Lohn- und Gehaltsbestandteile beziehen, also auch Zuschläge für Überstunden und Sonderzahlungen aus bestimmten Anlässen. Die Arbeitnehmer müssen vor der Einsichtnahme nicht alle zustimmen. Datenschutzrechtlich ist die Einsichtnahme auch unproblematisch: Der Betriebsrat gilt nicht als »Dritter« im Sinne der Datenschutzgesetze. Unternehmensweiter Vergleich ist wichtig Grundsätzlich gilt, dass der arbeitsvertragliche Gleichbehandlungsgrundsatz den Arbeitgeber verpflichtet seine Arbeitnehmer gleich zu behandeln.
Der Betriebsrat wird vom Gesetzgeber besonders geschützt, damit er seine Aufgaben und Pflichten bestmöglich erfüllen kann, ohne Nachteile befürchten zu müssen. So genießt der Betriebsrat das Recht auf Freistellung, wenn seine Tätigkeit nicht außerhalb der Arbeitszeiten erfolgen kann. Außerdem hat er einen besonderen Kündigungsschutz, zumindest was die ordentliche Kündigung anbelangt. Er hat ein Recht auf Kostenübernahme für beispielsweise benötigte Arbeitsmaterialien und Gesetzestexte. Zudem hat er ein Recht auf Fort- und Weiterbildung, denn er kann die Interessen der Arbeitnehmerschaft nur dann bestmöglich vertreten, wenn er über arbeitsrechtliche Entwicklungen informiert ist. Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat? Um die Meinungen der Mitarbeiter vertreten und seine Aufgaben im Sinne der Beschäftigten durchführen zu können, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. So kann er beispielsweise bei Entscheidungen über Arbeitszeiten, Planzeiten und Lohngestaltung mitreden. Auf diese Weise sind die Mitglieder des Betriebsrates an vielen Prozessen im Unternehmen beteiligt.
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