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Außerdem sind Kontoauszüge für mindestens die letzten sechs Monate vorzulegen. Falls sich Zahlungen nicht aus den Kontoauszügen ergeben, müssen diese durch Quittungen nachgewiesen werden. Dies betrifft vor allem Mietzahlungen, aber auch Schuldentilgung und Nachweis über die Restschulden sowie Beiträge für Versicherungen. Darüber hinaus wird eine Aufstellung des Vermögens verlangt. Dazu gehören Sparbücher, Festgeldkonten, Lebensversicherungspolicen mit Angabe des Leistungszeitpunkts und des aktuellen Rückkaufwerts sowie sonstige Geldanlagen. Falls Grundstücke und Wohneigentum vorhanden sind, muss der jeweilige Verkehrswert nachgewiesen werden, zum Beispiel durch die Kaufvertragsurkunde. Foto: © ayphoto -
Übersteigt das einzusetzende Einkommen 15 Euro, kann das Gericht eine monatliche Ratenzahlung anordnen oder die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnen. Neben dem Einkommen ist das eigene Vermögen zur Deckung der Prozesskosten einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Die Prozesskostenhilfe deckt die Gerichtskosten. Die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes deckt sie nur, wenn das Gericht einen Rechtsanwalt beigeordnet hat. Diese Beiordnung muss allerdings besonders beantragt werden (Beiordnungsantrag). Fragen hierzu beantwortet Ihnen der Rechtspfleger der Rechtsantragstelle. Nicht von der Prozesskostenhilfe umfasst sind die Kosten des Gegners (z. B. dessen Rechtsanwaltskosten). Sollten Sie den Rechtsstreit verlieren, müssen Sie daher dem Gegner dessen Kosten erstatten, auch wenn Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt worden war. Eine Ausnahme gilt lediglich in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten. Die Beratungshilfe kann bei außergerichtlichen Angelegenheiten, die Prozesskostenhilfe bei gerichtlichen Verfahren beantragt werden.
Die Prozesskostenhilfe (PKH) – auch als Gerichtskostenbeihilfe bekannt – unterstützt Menschen, die sich einen Anwalt und einen Prozess vor Gericht nicht leisten können. Diese Leistung stellt sicher, dass jeder Bürger vor Gericht für sein Recht einstehen kann – unabhängig von seinem Einkommen oder Vermögen. Seit einer Reform, die im Januar 2014 in Kraft trat, wird diese Leistung in vielen Fällen nur noch als Darlehen gewährt. Doch wann genau wird bei der Prozesskostenhilfe eine Rückzahlung in Raten gefordert? Und gibt es auch Fälle, in denen Sie den vollen Betrag der PKH zurückzahlen müssen? Das Wichtigste zur Rückzahlung der Prozesskostenhilfe in Kürze Wann ist eine ratenweise Rückzahlung der PKH möglich? Liegt Ihr einzusetzendes Einkommen bei mindestens 20 Euro, muss bei der Prozesskostenhilfe eine Rückzahlung in Raten erfolgen. Wie lange muss ich Prozesskostenhilfe zurückzahlen? Maximal vier Jahre lang müssen Sie die Prozess- bzw. Gerichtskostenbeihilfe zurückzahlen. Danach wird die Restschuld erlassen.
Da ja eins schon Unterhalt von ihrem Vater erhält? 4. )Muss ich Auskunft über das Einkommen meines Ehemannes geben? Laut OLG Koblenz AZ: 13 WF 566/00 Beschluss vom 27. 09. 2000 (Vorinstanz: AG Neuwied -AZ: 16 F 277/97 I: hulden sich Eheleute grundsätzlich kein Bargeld, sondern der Unterhaltsanspruch der Eheleute richtet sich vielmehr auf Wohnung, Verpflegung, Bekleidung und Versicherung etc. 5. )Werden Schulden anerkannt? Ich schulde meine Eltern noch 5. 000 Euro (Umzugskosten vom Februar) Mein Dispokredit ist überzogen. Mein Mann und ich zahlen monatlich 300, 00 Euro Kredit ab. 6. )Falls die Prozesskostenhilfe aufgehoben werden sollte: Zahle ich dann anteilig für die verbleibenden 2 Jahre? Oder zahle ich rückwirkend? Bitte geben Sie mir bei Ihren Antworten auch Argumentationshilfen, Urteile etc. mit an! Ich bedanke mich für Ihre Mühe und hoffe auf baldige Antwort, mit freundlichem Gruß Claudia Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 20. 2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Was ist Prozesskostenhilfe? Die Prozesskostenhilfe übernimmt die Gutachter- und Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts. Dabei werden immer nur die gesetzlich geregelten Kostensätze bezahlt. Dennoch bleibt ein Risiko: Wer das Verfahren verliert, muss die Anwalts- und Gutachterkosten der Gegenseite mindestens teilweise übernehmen. Die Kosten können vollständig von der Staatskasse übernommen werden. Oder es wird eine Ratenzahlung vereinbart. Raten erhalten Antragsteller, die zwar über Einkommen verfügen, das über die Höchstgrenze von 15 Euro hinausgeht ("Beispielrechnung"). Ihr Einkommen reicht dennoch nicht, um die gesamten Kosten sofort zu bezahlen. Wer bekommt Prozesskostenhilfe? Wer Prozesskostenhilfe bekommt, regelt der § 114 der Zivilprozessordnung (ZPO). Dort heißt es: "Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. "
Prozesse zu führen, kostet Geld - auf Kläger- und Beklagtenseite. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, hat ggf. Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe erteilt? Prozesskostenhilfe wird auf Antrag erteilt. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss außerdem hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen. Um die finanzielle Belastbarkeit des Antragstellers festzustellen, ist das sog. einzusetzende Einkommen zu ermitteln. Dies ist das Nettoeinkommen abzüglich bestimmter Beträge, die dem Antragsteller und seiner Familie für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen müssen, der Kosten der Unterkunft und Heizung sowie ggf. außergewöhnlicher Belastungen. Von dem verbleibenden Betrag des monatlichen Einkommens sind bis zu 48 Monatsraten in der Höhe der Hälfte des einzusetzenden Einkommens anzusetzen.
Kann ich später noch zu einer sofortigen Rückzahlung verpflichtet werden? Ja, verbessert sich Ihre finanzielle Lage stark, z. B. durch eine Erbschaft, müssen Sie die komplette Summe sofort zurückzahlen. Gleiches gilt, wenn die Bewilligung für die PKH nachträglich aufgehoben wird, weil Sie Ihren Pflichten nicht nachgekommen sind. Wann muss man die Prozesskostenhilfe zurückzahlen? Sie müssen die PKH zurückzahlen, wenn Ihr einzusetzendes Einkommen 20 Euro übersteigt. Damit Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, dürfen Ihre finanziellen Verhältnisse es Ihnen nicht erlauben, die Kosten für einen Anwalt und einen Prozess selbst zu zahlen. Um dies zu überprüfen, ermittelt das zuständige Gericht Ihr einzusetzendes Einkommen. Bei der Berechnung werden vom Bruttoeinkommen Steuern, Freibeträge und andere Kosten abgezogen. Ergibt sich ein einzusetzendes Einkommen von weniger als 20 Euro, werden die Prozesskosten komplett übernommen. Bei einem höheren Einkommen wird die Leistung jedoch nur als Darlehen gewährt.
Lebensjahres – 381 Euro Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres – 358 Euro Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres – 289 Euro (Stand 08. 01. 2020, Prozesskostenhilfebekanntmachung 2019) Titelbild: RomanR/ Prozesskostenhilfe: Einkommensgrenze und Freibeträge: 3, 44 von 5 Punkten, basierend auf 18 abgegebenen Stimmen.
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