Wo Stehst Du
Hallo! Zitat (TychoGold @ 23. 02. 2007, 00:02) Genauso hilft der R�ckw�rtsgang nicht (wie bei uns in der Fahrschule erz�hlt wird), wenn man den Berg runter parkt, dann dreht der Motor sich halt r�ckw�rts, wenns mal anf�ngt. Doch doch, der R�ckw�rtsgang hilft schon. Allerdings nur bis zu einer gewissen Grenze. Ein bisschen Physik dazu: Stellt man ein Auto auf absch�ssiger Stra�e ab, so teilt sich die Gewichtskraft in zwei Komponenten auf. Eine Komponente wirkt senkrecht zur Fahrbahn, die spielt hier keine Rolle. Die andere Komponente wirkt parallel zur Fahrbahn, und sie ist es, die die Fuhre ins Rollen bringen k�nnte. Sichert man das Auto nun nur durch Gangeinlegen, nicht durch die Handbremse, so wird diese Kraft �ber das Getriebe auf den Motor �bertragen. Ein abgestellter Motor hat eine bestimmte Haftreibung, und so lange die �ber das Getriebe kommende Kraft diese Reibungskraft nicht �bersteigt, bleibt die Karre stehen. F�r die Haftreibung des Motors ist es zun�chst mal egal, in welcher Richtung die Gewichtskraft wirkt.
Hallo Blauy, zunächst mal ist zu differenzieren in private Haftpflicht-Versicherung (pHV) und Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung (Kfz-HV). Diese beiden Verträge sind ineinander verzahnt bzw. derart aufeinander abgestimmt oder auch abgegrenzt, dass es im Grunde keine Doppelversicherung geben kann. So ist Dein Schaden entweder Deiner pHv oder Deiner Kfz-HV zuzuordnen. Da Du keine hinreichende Schadenschilderung gegeben hast, beschränke ich mich auf die sog. Betriebsgefahr, da hier offensichtlich der Kern der Frage liegt. Die Betriebsgefahr realisiert sich stets beim Gebrauch des Kfz. Gebrauch wiederum genügt nicht nur das Bedienen des Anlassern in der Absicht zu fahren, sondern er gilt, sofern das Auto für die schadenstiftende Verrichtung unmittelbar sowie in zeitlicher und örtlicher Nähe eingesetzt worden ist. Da hierfür auch ein verkehrswidriges Abstellen eines Autos genügt, ist der Gebrauch des Autos durch Vergessen der Handbremse ganz sicher Gebrauch. Betriebsschaden ist begrifflich nicht ganz passend, Betriebsgefahr trifft es genauer.
Jetzt stellt sich die Frage wie das Auto plötzlich ins Rollen gekommen ist und meine Schwiegermutter sagt, vielleicht habe sie den Knopf fuer die Handbremse nicht erneut gedrückt und sie somit nicht aktiviert... Übernimmt so einen Schaden dann ihre Haftpflicht Versicherung??? Ich meine es sind nur ein paar Schrammen, Die aber lackiert werden müssten und da wir das Auto erst wenige Wochen haben ist es wirklich sehr ärgerlich.. Vielleicht weiß ja jemand Rat, denn mein Mann meint, Das würde keine Versicherung übernehmen, da es fahrlässige Handlung war und wir beweisen müssten, dass es nicht uns passiert ist 😨 bin grade schon ziemlich am verzweifeln, weil mich das tierisch aufregt. Danke schonmal für eure Antworten 5 Antworten Wenn ihr eine Vollkasko habt, dann müsst ihr nur das bezahlen, was über den Eigenanteil hinausgeht. Aber das muss man sich gut überlegen. Sowie man diese Versicherung in Anspruch nimmt, erhöht sich der Beitrag - ob das in Relation zu den entstehenden Reparaturkosten steht, müsst ihr wissen.
MfG Gerhard
Home Freising Landkreis Freising Hohenkammer Freisinger Bank SZ Auktion - Kaufdown 1. August 2018, 22:02 Uhr Handbremse vergessen: Lastwagen rammt Container Unsanft geweckt worden ist am Dienstag ein 21-jähriger Afghane, der in seinem Wohncontainer schlief. Grund dafür war ein Sattelschlepper, der gegen die Seitenwand der Behausung krachte. Der junge Mann blieb unverletzt und kam mit dem Schrecken davon. Verantwortlich dafür, dass sich der Sattelschlepper selbständig gemacht hatte, ist nach Angaben der Polizei dessen 59-jähriger Fahrer. Der belieferte eine Firma unweit der Asylbewerberunterkunft am Königholz. Beim Verlassen seines Lastwagens vergaß er, die Handbremse anzuziehen. Der rollte bergab in Richtung der Wohncontainer. Es entstand ein Schaden von etwa 8000 Euro. © SZ vom 02. 08. 2018 / beb
Zwar wurde mal bei einer vergessenen Handbremse durch einen Minderjährigen beim Aussteigen die pHV in der Pflicht gesehen, aber eine Analogie zu diesem besonderen Einzelfall könnte kniffelig werden. Du bist wohl nicht der Erste, der denkt, man könne einen Schaden, der nicht direkt mit dem Auto während der Fahrt verursacht wurde, über die pHV abwickeln und so eine Sanktionierung in der Kfz-HV durch steigende Versicherungsbeiträge vermeiden. Dies ist leider eine falsche Annahme. Ich empfehle Dir im Sinne einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auszurechnen, ob eine Selbsttragung des Schadens gegenüber der Abwicklung über Kfz-HV durch Vermeidung der Rückstufung günstiger ist. Gute Fahrt! Gruß vom Experten
Ger�t ein abgestellter Pkw bei leichtem Gef�lle unerwartet ins Rollen, so muss die Vollkasko-Versicherung f�r entstehende Sch�den aufkommen, es sei denn, der Autofahrer hat sie grob fahrl�ssig verursacht, weil weder der 1. Gang eingelegt noch die Handbremse angezogen war. Dies muss die Assekuranz auch beweisen, entschied das Landgericht Karlsruhe. Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein Autofahrer an einer Br�ckenauffahrt einen Mautschalter �bersehen und deshalb kurz am rechten Rand geparkt, um ein Ticket l�sen zu gehen. Die Fahrbahn war in diesem Bereich leicht absch�ssig. Kurz nachdem der Mann ausgestiegen war und sich von seinem Fahrzeug entfernt hatte, setzte sich dieses in Bewegung und geriet auf die Gegenfahrbahn. Dort kollidierte es mit einem Bus und wurde schwer besch�digt. Die �ber 13. 000 Euro Schaden wollte der Pechvogel sp�ter von seiner Vollkaskoversicherung ersetzt haben, doch die verweigerte wegen grober Fahrl�ssigkeit die Zahlung. Der Fall ging vor Gericht, und das LG Karlsruhe entschied zugunsten des Autofahrers.
#1 hallo, ich habe folgende frage. eine bekannt hat heute morgen ihr auto zu ihrem händler gebracht um eine inspektion durchführen zu lassen. sie ist ausgestiegt und hat den wagen verschlossen. der wagen hat sich dann in bewegung gesetzt und hat eine wagen der ebenfalls dort abgestellt war beschädigt. es handelt sich um ein privatgrundstück des autohändlers, der auch eigentümer des beschädigten autos ist (schadenhöhe ca. 600 euro) könnte man so einen schaden auch der privathaftpflich melden oder greift auch in so einem falle die benzinklausel?? vielen dank schon mal im vorraus für eure antworten. #2 Ich befürchte, die "Benzinklausel" greift hier und die Privathaftpflichtversicherung muss nicht leisten. Sieh doch mal nach dem Urteil 19 U 33/05 vom OLG Karlsruhe. (Heizlüfterbrand im KfZ, die Fachleute werden das kennen). Gruß Ibanez #3 hallo, der schaden ist durch das kfz verursacht worden, also ist auch die kfz-haftpflichtversicherung zuständig, die private haftpflichtversicherung hat damit nichts zu tun.
Wo Stehst Du, 2024