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§ 224 StGB strafbar macht. Er muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren rechnen. Das gilt erst Recht dann, wenn Pfefferspray missbräuchlich verwendet wird. Ein Waffenschein ist hier übrigens kein Freibrief. Er erlaubt nur, dass man das Pfefferspray bei sich führen darf. Fazit: Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie sich aufgrund der Schlagzeilen in den Medien wirklich Pfefferspray anschaffen. Zum einen besteht der Gefahr, dass der Angreifer das Pfefferspray bemerkt und es gegen Sie richtet. Darüber hinaus ist in der jeweiligen Situation oft schwer zu entscheiden, ob es wirklich benötigt wird. Von daher spricht viel für Alternativen wie ein Schrill Alarm. Außerdem sollte immer die Polizei gerufen werden. Weitere Infos erhalten Sie in der Internetpräsenz der Polizei. Als Opfer einer Straftat sollten Sie sich übrigens ebenfalls einen Rechtsanwalt nehmen, damit dieser im Strafverfahren Ihre rechtlichen Interessen vertritt im Rahmen der sogenannten Nebenklage. Des Weiteren kann er prüfen, inwieweit Sie den Täter auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch nehmen können.
Es muß nicht erst der Schlag erfolgen, der Wille dies zu tun reicht bereits aus. Wenn eine Gruppe einen Einzelnen bedroht oder dieser sich in einer Notlage befindet darf man ebenfalls das Spray einsetzen. Dies ist dann die Nothilfe. Merke: Der Einsatz von Pfefferspray ist immer eine Körperverletzung. Als Notwehr oder Nothilfe darf man Pfefferspray legal einsetzen. In diesen Situationen ist Pfefferspray illegal Wer zu einer Demonstration geht sollte das Pfefferspray zu Hause lassen. Die Mitnahme von Pfefferspray zu einer Demonstration ist immer illegal. Auch wenn man sich damit zur Wehr setzen möchte. Ein Veranstalter kann ebenfalls das Mitführen untersagen. Typische Veranstaltungen sind Fußballspiele im Stadion. Hier ist das Mitführen von Pfefferspray illegal. Sonderfall Polizei Die Polizisten dürfen in ihrer Ausübung jedes Pfefferspray legal einsetzen, sei es mit der Kennzeichnung "gegen Menschen" oder "Tierabwehrspray". Das Pfefferspray der Polizei wird in RSG Klassen eingestuft. Wer bei Gelegenheit ein Polizist von hinten betrachtet stellt fest: Am Gürtel gibt es neben Pistole, Handschellen und Taschenlampe auch ein griffbereites Pfefferspray.
Allerdings ist später schwer festzustellen, ob man aus Notwehr gehandelt hat oder nicht. Selbstverteidigung oder Nothilfe für jemand anderen ist erlaubt. Alles andere gilt als gefährliche Körperverletzung. Abstufungen der "Notwehr" Es gibt allerdings auch verschiedene Formen von Gefahrenabwehr. Wenn jemand zu lange oder intensiv Pfefferspray einsetzt, etwa jemanden, der schon am Boden liegt, weiter attackiert, dann sprechen Juristen von einem "Notwehrexzess". Diese Unterscheidung ist für ein mögliches späteres Strafverfahren wichtig. Wie sinnvoll ist die Verteidigung mit Pfefferspray? Die Meinungen darüber gehen auseinander. Nach Ansicht von Experten ist der positive Effekt des Pfeffersprays, dass man sich mit der Dose in der Tasche sicherer fühlt und damit auch selbstbewusster auftritt. Mögliche Angreifer würden dadurch eher abgeschreckt. Der Einsatz selbst, vor allem, wenn er unnötig ist, wird allerdings eher kritisch betrachtet. So warnt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor dem Hantieren mit Reizgas und anderen frei erhältlichen Waffen.
Wenn Pfefferspray in die Augen gelangt, schwellen die Schleimhäute an, und die Augenlider schließen sich für fünf bis zehn Minuten, es kann zu kurzfristigem Erblinden kommen. Beim Einatmen entsteht Atemnot und starker Husten, im schlimmsten Fall kann man ersticken. Auf der Haut brennt der Wirkstoff und löst einen starken Juckreiz aus. Für Asthmatiker und Menschen unter Drogeneinfluss kann der Kontakt mit Pfefferspray tödlich enden. Erst Mitte Oktober starb in Bielefeld ein Mann nach einer Auseinandersetzung mit der Polizei, die den Stoff eingesetzt hatte. Er hatte Kokain konsumiert. Gegen den Reizstoff hilft am besten kaltes Wasser. Man sollte das Spray zehn bis 15 Minuten eiskalt abspülen, damit sich die Poren schließen, empfehlen Hersteller, und auf keinen Fall andere Mittel anwenden. Bei Augenkontakt gilt dasselbe – danach ist ein Besuch beim Augenarzt nötig. So wendet man es an Die Behälter stehen unter Druck und müssen vor Hitze und Sonne geschützt werden. Experten empfehlen naheliegenderweise, es immer in derselben Tasche aufzubewahren, und zwar so, dass man im Notfall nicht lange danach suchen muss.
Was das genau bedeutet, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab (welches Rechtsgut etwa konkret gefährdet ist, ob der Täter körperlich überlegen ist ob es sich sogar um mehrere Täter handelt). Hierfür reicht eine bloße verbale Belästigung oder auch eine Beleidigung normalerweise noch nicht aus. Zu bedenken ist, dass durch den Einsatz von Pfefferspray erhebliche Verletzungen zugefügt werden. Vielmehr sollte es darum gehen, dass Sie oder ein Dritter ein Opfer von schwerer Kriminalität werden. Hiervon ist etwa bei einer drohenden Vergewaltigung, einem sexuellen Missbrauch oder einem Raub auszugehen. Hier muss der Täter damit rechnen, dass man nicht zimperlich ist. Dies ist aber nur so lange erlaubt, so lange der Angriff noch stattfindet. Im Anschluss daran darf Pfefferspray nicht mehr eingesetzt werden. Bei Missbrauch von Pfefferspray drohen hohe Strafen Wenn Pfefferspray ohne Vorliegen einer solchen Notwehrsituation gegenüber Menschen verwendet wird, muss der Täter damit rechnen, dass er sich wegen gefährlicher Körperverletzung gem.
Pfeffersprays die im deutschen Handel verkauft, oder nach Deutschland versendet werden sind grundsätzlich als Tierabwehrspray gekennzeichnet und dürfen, da sie damit nicht unter das Waffengesetz fallen, verkauft, von jedem erworben, besessen und natürlich auch geführt werden. Zu beachten ist, dass die entsprechende Kennzeichnung jedenfalls erkennbar sein muss – wenn dies etwa durch verkratzen, übermalen oder entfernen der Kennzeichnung nicht mehr gegeben ist, fällt, der zwar ursprünglich legale Pfefferspray, automatisch unter das Waffengesetz und ist damit in Deutschland prinzipiell nicht mehr erlaubt! Eine Ausnahme hiervon betrifft die vierschüssige Pfefferspraypistole JPX4 – diese ist zwar als Tierabwehrgerät gekennzeichnet, wurde vom BKA jedoch als Waffe eingestuft – trotz Kennzeichnung als Tierabwehrgerät bleibt dieses Modell demnach verboten. Bereithaltegrund für das Führen von Pfefferspray Ein weiteres entscheidendes Kriterium ist der sogenannte "Bereithaltegrund". Darunter versteht man den Grund oder Zweck, weshalb eine Person den Pfefferspray besitzt bzw. mit sich führt.
"Wir haben eine sehr skeptische Haltung zur Selbstbewaffnung. Diese Dinge vermitteln nur scheinbar Sicherheit", sagte GdP-Sprecher Rüdiger Holecek. "Das kann sogar dazu führen, dass man sich Situationen stellt, denen man lieber ausweichen sollte", sagte er. Ausweichen oder Fliehen sei keine Feigheit. Nach seiner Ansicht nützen das Reizgas oder die Schreckschusswaffe in der Tasche wenig, wenn der Umgang damit nicht trainiert wurde. Alternative Hilfsmittel Polizeiexperten raten eher zum selbstbewussten Auftreten. Übelkeit oder Telefonate vortäuschen sei häufig der bessere Weg. Der Einsatz von Waffen könnte den Angreifer noch mehr provozieren – oder er kann das Spray entreißen und gegen das Opfer verwenden. Ein anderes, sinnvolles Hilfsmittel ist der Schrillalarm, der in jede Handtasche passt. Spezielle Taschenlampen blenden den Angreifer und machen ihn orientierungslos. Wer unbedingt sprühen will, der kann zu Farbsprays greifen, die den Täter markieren und abschrecken.
Die Bestimmungen innerhalb Europas sind äußerst unterschiedlich – so ist in einigen Ländern der Besitz von Pfefferspray generell verboten! Die entsprechenden Bestimmungen sind insbesondere auch auf Reisen zu beachten, die Konsequenzen können je nach Gesetzeslage sehr unangenehm werden. Es sollen daher folend die Bestimmungen einiger europäischer Staaten kurz erläutert werden: Österreich In Österreich fällt Pfefferspray im Gegensatz zu Deutschland unter das Waffengesetz, darf jedoch ebenfalls legal erworben, besessen und geführt werden. Eine Kennzeichnung als Tierabwehrspray ist hier nicht notwendig, die meisten Modelle enthalten jedoch trotzdem diese Kennzeichnung. Im Gegensatz zu Deutschand ist in Österreich jedoch ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen. Kunden aus Österreich können jedoch in der Regel ohne Einschränkungen in deutschen Onlineshops Bestellungen durchführen. Im Gegensatz dazu dürfen beispielsweise verschiedene Pfefferspraypistolen welche in Österreich legal sind (z. B. Jet Protector JPX mit Laser) nicht nach Deutschland versendet werden.
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