Wo Stehst Du
In den Ringen A bis F können Sie mit einer Ergänzungskarte Bus und Bahn über den örtlichen Geltungsbereich Ihrer Zeitkarte hinaus nutzen. Sie gilt für eine Fahrt in eine Richtung und wird bereits beim Antritt der Fahrt benötigt. Sie erhalten die Ergänzungskarte am Fahrkartenautomaten, im Bus, per HVV-App oder im Onlineshop. Für die richtige Ergänzungskarte zählen Sie die Ringe auf unserem Tarifplan (374, 18 KB), die Sie außerhalb der Tarifzonen Ihrer Zeitkarte befahren. Beispiel: Sie möchten vom Hauptbahnhof nach Bargteheide fahren. Mit einer Abo- oder Monatskarte für die zwei Zonen 000 und 105 benötigen Sie eine Ergänzungskarte für 3 Ringe (A, B, C). Im Gegensatz dazu benötigen Sie mit einer Monatskarte für die drei Zonen 000, 105 und 205 lediglich eine Ergänzungskarte für 2 Ringe (B, C), da alle im Ring A befahrenen Zonen durch Ihre Zeitkarte abgedeckt sind. Geltungsbereich Ringe A-F Preis 1-2 Ringe 2, 30 € 3 Ringe 4, 60 € 5 Ringe 6, 90 € Ringe A-F 9, 20 € Kind 6-14 Jahre bis zu 5 Ringe 1, 30 € Kind 6-14 Jahre 6 Ringe 2, 60 €
Im Binnenverkehr der naldo-Kooperationszonen 804 (Altshausen), 805 (Aulendorf) und 891 (Königseggwald/Hoßkirch) gilt der Tarif des bodo. Bei Fahrten zwischen diesen Kooperationszonen und den in 6. Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (DING) Für die Kooperationszone 209 (Aulendorf) des DING-Verbundes gilt folgende Regelung: Im Binnenverkehr dieser Kooperationszone gilt der Tarif des bodo. Bei Fahrten zwischen dieser Kooperationszone und den DING-Zonen gilt der Tarif des DING auf den gemäß dem DING-Tarif einbezogenen Linien. Für Inhaber des Semestertickets des naldo-Verbundes gilt das DING – Anschluss-Semesterticket (siehe Teil B., Ziff. 4. 7. 2) auch auf dem bodo-Streckenabschnitt Bad Saulgau - Aulendorf (Schienenstrecke 766). Für Inhaber des StudiTickets des bodo-Verbundes gilt das DING – Anschluss- Semesterticket (siehe Teil B., Ziff. 2) auch auf dem naldo-Streckenabschnitt Bad Saulgau - Riedlingen (Schienenstrecken 755/766 und RAB-Omnibuslinie 7573). Für die Kooperationszone 260 (Bad Wurzach) des DING-Verbundes giltfolgende Regelung: Im Binnenverkehr dieser Kooperationszone gilt der Tarif des bodo.
Für die Kooperationszone 801 (Überlingen) des naldo-Verbundes gelten folgende Regelungen: Die Kooperationszone 801 (Überlingen) entspricht den bodo-Zonen Nr. 24 (Überlingen) & 25 (Owingen), sowie der bodo-Zonengrenze 123 (Frickingen). Im Binnenverkehr dieser Kooperationszone gilt der Tarif des bodo. Bei Fahrten zwischen dieser Kooperationszone und den in 6. 1. 1 genannten bodo-Zonen gilt ebenfalls der Tarif des bodo. Bei Fahrten in die übrigen naldo-Waben gilt der Tarif des naldo. Für die Kooperationszonen 804 (Altshausen), 805 (Aulendorf) und 891 (Königseggwald/Hoßkirch) des naldo-Verbundes gelten folgende Regelungen: Die Kooperationszone 804 (Altshausen) entspricht den bodo-Zonen 48 (Altshausen) [ausgenommen: Oberweiler und Irrenberg], 248 (Eichstegen) [ausgenommen: Ratzenreute und Reute Abzw. ], 348 (Boms), 249 (Blönried) und dem Ort Steinenbach (Zone 49). Die Kooperationszone 805 (Aulendorf) entspricht dem Stadtgebiet Aulendorf. Die Kooperationszone 891 (Königseggwald/Hoßkirch) entspricht der bodo-Zone 47 (Hoßkirch) [ausgenommen: Ebenweiler, Egg, Guggenhausen, Oberwaldhausen, Riedhausen, Unterwaldhausen und Wendenreute], und dem Ort Ratzenreute (Zone 248).
Abostartkarte Mit der Abostartkarte können Neu-Abonnenten die Zeit von der Antragstellung bis zum Abo-Beginn überbrücken, ohne auf andere Fahrkarten oder eine komplette Monatskarte zurückgreifen zu müssen. Die Abostartkarte wird für folgende Abonnements angeboten: Monatskarte Abo Monatskarte Abo Regionaltarif Monatskarte Abo 1. Klasse Monatskarte Abo 1. Klasse Regionaltarif Monatskarte Ausbildung Abo Monatskarte Ausbildung Abo Regionaltarif Monatskarte 63plus Abo Monatskarte 63plus Abo Regionaltarif Die Abostartkarte wird zurzeit ausschließlich im GVH Kundenzentrum ausgegeben und gilt im aufgedruckten Gültigkeitszeitraum von 00:00 Uhr des ersten Gültigkeitstages bis 05:00 Uhr des auf den letzten Gültigkeitstag folgenden Tag. Der erste Gültigkeitstag ist frei wählbar. Die Preise für die Abostartkarte hängen davon ab, wie viele Tage bis zum Beginn des Abonnements überbrückt werden müssen. Dafür teilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenzentrum den Monatspreis der Fahrkarte durch 30 und multiplizieren den Wert mit der Anzahl der zu überbrückenden Tage.
Bei Fahrten zwischen bodo-Zonen 49 (Aulendorf), 48 (Altshausen), 82 (Haid) und 83 (Bad Saulgau) gilt der bodo-Tarif. Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH (VHB) Für die Kooperationszonen 3 (Stockach) und 33 (Überlingen) des VHB-Verbunds geltenfolgende Regelungen: VHB-Fahrscheine (einschl. VHB-Gästekarte) für die Zonen 3 / 33 berechtigen zur Fahrt auf allen Strecken- und Linienabschnitten in den bodo-Zonen 24, 25, 26 und 123 bis zur jeweils letzten Haltestelle vor der Zonengrenze. Im Binnenverkehr der bodo-Zonen 24, 25, 26 und 123 gilt der Tarif des bodo. Bei Fahrten zwischen dem VHB und den bodo-Zonen 24, 25, 26 und 123 gilt der Tarif des VHB. Für das Kombinieren von Zeitkarten zwischen weiteren bodo-Zonen und VHB gelten die bodo-Zonen 24 und 123 zwingend als gemeinsame Tarifpunkte VHB/bodo. Anschlussfahrscheinregelungen des bodo-Tarifs sind auf VHB-Zeitkarten nicht anwendbar. Verkehrsgemeinschaft Oberallgäu (VGOA) Für die Kooperationszonen 560 (Oberstaufen) und 570 (Steibis) im Landkreis Oberallgäu gelten folgende Regelungen: Im Binnenverkehr gelten die Tarife der VGOA, RBI bzw. RBA.
Viele Schülerinnen und Schüler in Hannover und der Region erhalten eine kostenlose Schulfahrkarte, mit der sie im gesamten GVH Tarifgebiet zur Schule und jetzt auch in den Sommerferien ohne Zusatzkosten fahren können. Für alle anderen gibt es besonders günstige Angebote wie die Jugendnetzkarte oder die Monats- und Jahreskarte U21. Schulfahrkarte Jugendnetzkarte Monatskarte U21 Jahreskarte U21 Für Messen und Kongresse gibt es spezielle Fahrkarten zur Anreise mit Bus und Bahn im GVH. Falls Sie eine Tagung oder eine andere mehrtägige Veranstaltung ausrichten, sind Sie z. B. mit der Kongresskarte gut beraten. Für Aussteller und Dauergäste auf Großmessen in Hannover lohnen sich die jeweiligen Messefahrkarten. Kongresskarte Messefahrkarte
Wagenklasse bzw. die 1. Wagenklasse (Monatskarte Regionaltarif 1. Klasse) Die Monatskarte Regionaltarif kostet: 68, 00 € für eine Zone (E*) 91, 00 € für zwei Zonen (CD oder DE**) 111, 50 € für drei Zonen (BCD oder CDE) 141, 00 € für vier Zonen (A-D, B-E oder C-F) 170, 50 € für fünf Zonen (A-E oder B-F) 200, 00 € für sechs Zonen (A-F) E*: Nur gültig auf der Strecke Bückeburg – Kirchhorsten – Stadthagen. DE**: Nur gültig auf der Strecke Bückeburg – Kirchhorsten – Stadthagen – Lindhorst. Für die 1. Klasse im Regionaltarif fallen einheitliche Aufpreise in Höhe von 64, 00 € (eine bis drei Zonen) und in Höhe von 100, 00 € (vier bis sechs Zonen) an.
Ausnahmen: Bei Verbindungen mit Zwischenhalt bzw. außerhalb des VRN-Bereiches ist diese Funktion noch nicht möglich.
Wo Stehst Du, 2024