Wo Stehst Du
Der Nachteil ist das Risiko, denn wo hohe Erträge erzielt werden können, kann es ebenso gegenteilig enden. Bei einem Auszahlplan mit Kapitalverzehr wird eine Vertragslaufzeit vereinbart, z. 15 Jahre, in der jeden Monatsanfang (vorschüssig) die Entnahme eines Betrages erfolgt. Dieser Betrag als monatliche Rente wird vorher so berechnet, dass nach Vertragsablauf das Kapital aufgebraucht ist. In diesem Fall bliebe vom ehemaligen Vermögen nichts mehr übrig. Auszahlplan mit Kapitalerhalt Im Gegensatz zum Auszahlplan mit Kapitalverzehr, bleibt das ursprüngliche Kapital unangetastet. Der Grund dafür, die Zinsen werden sofort entnommen, wenn sie gutgeschrieben werden. Daher muss das Kapital sehr hoch sein, um dann aus den Zinsen bzw. für eine monatliche Rente Nutzen zu ziehen. Um einen genauen Überblick zu bekommen, ob sich die Anlagesumme für eine monatliche Zusatzrente überhaupt rentiert, kann ein Auszahl-Rechner zur Berechnung genutzt werden. Was muss beachtet werden? Bei einem Auszahlplan mit Kapitalverzehr oder Kapitalerhalt, muss bedacht werden, dass gegebenenfalls Steuern anfallen.
Etwaige in dieser Veröffentlichung enthaltene Ausführung zur Besteuerung von Investoren auf Fonds- und Anlegerebene können nicht als Garantie für ein bestimmtes steuerliches Ergebnis verstanden werden. Die Finanzbehörden und Finanzgerichte sind bei Ihrer Rechtsanwendung autonom. Die Rechtslage einschließlich der Auffassung von Finanzbehörden und Finanzgerichten kann sich ändern. Dies gilt ggf. mit Wirkung der Vergangenheit. Investoren wird daher empfohlen durch steuerberatende Berufe über die steuerlichen Auswirkungen eines Investments in Fondsanteile beraten zu lassen. Online Depoteröffnung Depoteröffnung Einfach online eröffnen! Jetzt Depot bei eröffnen und 100% Sofortrabatt auf den Ausgabeaufschlag sichern!
Ein Auszahlplan gerät bei digitalen Vermögensverwaltern neben der Geldanlage und Sparplanangeboten vermehrt in den Fokus der Kunden. Auf was müssen Sie dabei achten? Welcher Anbieter bieten einen Auszahlplan an? Die Mehrheit der Anleger weiß wohl, was ein Sparplan ist. Von seinem Pendant – dem Auszahlungsplan – haben aber wohl die wenigsten schon etwas gehört. Sicher, dem langfristigen Vermögensaufbau sollte mehr Beachtung geschenkt werden als dem Umgang mit dem zusammengesparten Vermögen nach Ablauf des Sparplans. Eine wohlüberlegte Entnahmestrategie erhöht jedoch deutlich die finanzielle Sicherheit des Anlegers bis ins hohe Alter. Unterschieden wird dabei grundsätzlich zwischen zwei Strategien, dem Kapitalverzehr zum einen und dem Kapitalerhalt zum anderen. Auszahlplan – Kapitalverzehr oder ewige Rente Bei einer Strategie ohne Kapitalverzehr bleibt das angelegte Kapital unberührt. Die Rendite erhält der Anleger ausschließlich aus den Zinsen, die sein Vermögen erwirtschaftet. Die regelmäßigen Zahlungen fallen damit geringer aus, stehen dem Anleger dafür jedoch prinzipiell unbegrenzt zur Verfügung – in der Wissenschaft wird dieses Konzept auch ewige Rente genannt.
Ihre Wünsche und Pläne Sie haben ein kleines Vermögen angespart, eine Lebensversicherung ausgezahlt bekommen, geerbt oder eine Abfindung erhalten? Mit einem Postbank Fondsauszahlplan haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kapital renditeorientiert anzulegen und dennoch regelmäßig einen Teil entnehmen zu können. Zur Aufbesserung Ihrer Rente, zur Ausbildungsförderung des Kindes oder Enkelkindes oder einfach nur, um sich selbst ab und zu etwas zu gönnen? Dann ist der Postbank Auszahlplan genau das Richtige für Sie! Ihre Vorteile Ausgesuchte Fonds in der Auswahl Einfach: Einstieg bereits ab 4. 000 Euro, Auszahlungen ab 150 Euro pro Monat Komfort: Sparplan anlegen und zurück lehnen Jetzt informieren Per Telefon: 0228 5500 2203 Mo. –Fr. 8:00 – 18:00 Uhr Was ist ein Auszahlplan Bei einem Auszahlplan (Entnahmeplan) erhalten Sie monatlich eine bestimmte Summe Ihres angelegten Kapitals ausgezahlt. Diese Beträge können Sie ab mindestens 150 € in der Höhe festlegen. Die Auszahlung erfolgt auf Ihr Referenzkonto.
Neben dem eigentlichen Vermögensaufbau kommt ab dem Ruhestand der geregelten Auszahlung des ersparten Geldes durch einen Entnahmeplan bzw. Auszahlungsplan die größte Bedeutung zu. In der Regel werden dabei die mittels Fondssparen oder in Lebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen investierten Gelder entnommen und per Einmalanlage – also in einem Betrag – in einen neuen Fonds investiert, der eine monatliche oder jährliche Auszahlung wie nachfolgend beschrieben vorsieht. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entnahmeplan ohne Kapitalverzehr Bei einem Entnahmeplan ohne Kapitalverzehr werden nur die im jeweiligen Anlagezeitraum erwirtschafteten Zinsen und Kursgewinne ausgezahlt, während der in den Auszahlungsplan investierte Betrag unverändert bleibt. Im Grunde kann bei gleich bleibender Verzinsung des angelegten Geldes in diesem Fall eine endlos lange Auszahlung erfolgen. Entnahmeplan mit Kapitalverzehr In diesem Fall wird das eingezahlte Kapital über einen im Voraus festgelegten Zeitraum samt den erwirtschafteten Zinsen und Kursgewinnen ausgezahlt.
Doch wird dabei nicht die monatliche Rentenzahlung besteuert, sondern nur die Erträge mit einer sogenannten Abgeltungssteuer. Die Besteuerung erfolgt prozentual, wobei das Renteneintrittsalter zugrunde liegt. Da steuerliche Freibeträge berücksichtigt werden, fällt die Besteuerung in der Regel eher gering aus. Liegt die gesamte monatliche Rente bestehend aus der gesetzlichen und der Zusatzrente unter dem Existenzminimum, müssen gar keine Steuern gezahlt werden.
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