Wo Stehst Du
Verschnupft, Dauerhusten, dröhnender Kopf, aber auch ein eingegipster Arm oder gar ein Krankenhausaufenthalt können Gründe für eine Krankschreibung sein. Doch viele Arbeitnehmer fragen sich in einer solchen Situation, was es bezüglich der Arbeitsstelle zu beachten gibt. Nicht selten sind sie verunsichert. Eine Krankmeldung bei dem Arbeitgeber sollte immer unverzüglich erfolgen. Nutzen Sie den Entgeltfortzahlungsrechner Wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber sein? Gibt es gesetzliche Vorschriften, die dabei beachtet werden sollten? Außerdem fragen sich Arbeitnehmer häufig: Wie melde ich mich eigentlich krank beim Arbeitgeber? Kurz & knapp: Krankmeldung beim Arbeitgeber Wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgen? Die Meldung der Krankheit beim Arbeitgeber ist unverzüglich vorzunehmen. Sie müssen ihn dabei sowohl über die Arbeitsunfähigkeit als auch über deren voraussichtliche Dauer informieren. Wie sieht es mit der Krankschreibung aus? Dauert die Krankheit länger als drei Tage, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am vierten Tag dem Arbeitgeber vorliegen.
Abgabefrist für Krankschreibung: Wochenende und Feiertage zählen mit Leider unterliegen jedoch viele Arbeitnehmer dem Irrglauben, dass bei der Abgabefrist für die Krankschreibung nur Arbeitstage zählen. Tatsächlich gelten bei der Fristberechnung aber die Kalendertage. Wer also vor einem Wochenende erkrankt, muss Samstag und Sonntag bei der Abgabefrist miteinberechnen. Auch Feiertage zählen übrigens mit dazu. Auch interessant: Arbeiten trotz Krankschreibung: Brauche ich dafür eine Gesundschreibung? Was tun, wenn Abgabetag auf Wochenende fällt? Doch was tun, wenn der Abgabetag der Krankschreibung auf das Wochenende fällt? Wer am Mittwoch, Donnerstag und Freitag erkrankt ist, der müsste sein Attest theoretisch am Samstag beim Arbeitgeber vorlegen. In diesem Fall reicht es jedoch, seine Krankschreibung am darauffolgenden Montag einzureichen, denn AUs müssen nur an Arbeitstagen vorgelegt werden. Lesen Sie auch: Krankschreibung: In diesem Fall darf Ihr Chef das Attest zurückweisen. Wollen Sie über aktuelle Karriere-News auf dem Laufenden bleiben?
Mit der Krankmeldung per WhatsApp über ein Hamburger Startup ist die Vereinbarung zwischen den Verbänden übrigens nicht zu vergleichen. Bei dem Unternehmen, das mit einer statistischen Krankschreibungsquote von "nahezu 100 Prozent" wirbt, erfolgt die Untersuchung zwar ebenfalls per Online-Befragung. "Die Bescheinigung einer AU nach einer vermutlich wohnortnahen, tatsächlich erfolgten Beratung per fernmündlicher oder digitaler Kommunikation mit dem Hausarzt dürfte insofern aber durchaus anders wiegen", so Vossen. Nur eines ist gleich: Die AU erreicht den Patienten auch noch per Post und er muss sei sie selbst an den Arbeitgeber und die Krankenkasse weiterleiten. "Das wird sich zum 1. Januar 2022 übrigens ändern", erklärt Vossen. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III sei unter anderem beschlossen worden, die Vorlage des gelben Scheins im Krankheitsfall durch den Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber zukünftig grundsätzlich entfallen zu lassen. "Der Arbeitgeber soll dann bei der zuständigen Krankenkasse eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung abrufen können", sagt die Anwältin.
Sie können dies formfrei erledigen. Die meisten ziehen wohl ein Telefonat vor. Dabei kann ein Zeuge ebenso hilfreich sein wie eine kurze Notiz, mit wem Sie sich unterhalten haben. Dies ist besonders bei größeren Unternehmen zu empfehlen. Eine Krankmeldung beim Arbeitgeber per E-Mail ist auch zulässig. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit, machen Sie gegebenenfalls einen Screenshot. Der Arbeitgeber zweifelt die Krankmeldung an Gehen Sie mit einer Krankmeldung zum Arbeitgeber, kann es vorkommen, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit infrage gestellt wird. Sollte dies der Fall sein, muss der Arbeitgeber Tatsachen vortragen, die diese ernsthaften Zweifel begründen. Es müssen demnach Gegenbeweise erbracht werden. Derartige Nachforschungen dürfen jedoch nicht in die Privatrechte des Arbeitnehmers eingreifen. Zweifel können sich aus der Bescheinigung selbst ergeben oder auf die Umstände des Zustandekommens der Krankschreibung sowie die Verhaltensweise des Arbeitnehmers zurückzuführen sein. Ist die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich vorgetäuscht, kann Sie der Arbeitgeber außerordentlich kündigen und sogar die Entgeltfortzahlung für den entsprechenden Zeitraum zurückfordern.
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