Wo Stehst Du
Fazit Der Quereinstieg als Lehrer/in gelingt also je nach Bundesland ganz unterschiedlich. Grundsätzlich ist er aber abhängig vom aktuellen Bedarf eines Bundeslandes. Die Fächer und Schulformen, in denen Quereinsteiger gesucht werden, können stark variieren. Nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Jahr zu Jahr. Deshalb sollte man sich genau informieren, in welchen Fächern und Schulformen gerade ein Bedarf im jeweiligen Bundesland besteht und was die momentanen Voraussetzungen für einen Quereinstieg sind. Oft wird ein Diplom- oder Masterabschluss in einem entsprechenden Fach bzw. einer entsprechenden Fachrichtung vorausgesetzt. Die Bundesländer unterscheiden sich darüber hinaus auch in der Form der Ausbildung und Unterstützung von Quereinsteigern. Auch hier sollte sich über die jeweiligen Gegebenheiten informiert werden, bevor man einen Quereinstieg als Lehrer/in in Betracht zieht. Für nähere Informationen zum Quereinstieg als Lehrer/in, besuchen Sie die oben jeweils verlinkte Seite des Bundeslandes.
Für eine individuelle Beratung schicken Sie uns Ihr ausgefülltes Formular gern zu. Für das Lehramt für die Integrierte Sekundarschule (ISS) und Gymnasium können Sie an der Freien Universität diese Fächer studieren. Hier finden Sie die Kombinationsmöglichkeiten an der FU für die Grundschulpädagogik. Informationen rund um die Bewerbung und Zulassung erhalten Sie auf der Seite des Studierenden Service Centers, das Ihnen Fragen hierzu beantwortet. Dort finden Sie immer aktuelle Informationen zu Bewerbungsfristen, die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester sowie die Bewerbung mit ausländischer Hochschulzulassung. Hochschulwechsel im Lehramtsstudium Die Ausbildung von Lehrkräften ist Ländersache, sodass sich das Studium von Bundesland zu Bundesland unterscheiden kann. Der Hochschulwechsel ist auch im Lehramtsstudium möglich, jedoch sind hier ggf. Ausbildungsunterschiede auszugleichen. Für einen Überblick können Sie unser Erstberatungsformular nutzen. Schicken Sie uns Ihr ausgefülltes Formular gern zu, dann können wir Sie individuell beraten.
Was versteht man unter Quereinstieg ins Lehramtsstudium? Allgemein ist ein Quereinstieg ins Lehramtsstudium die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule erbracht wurden. Anrechnungen können für die Fächer/Fachrichtungen und für den Bereich der Bildungswissenschaften bzw. Berufs- und Betriebspädagogik im Rahmen unserer bestehenden Studiengänge und Fächerkombinationen erfolgen. Um in Erfahrung zu bringen, ob und welche Ihrer bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen für einen lehramtsbezogenen Studiengang angerechnet werden können, setzen Sie sich bitte zunächst mit den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulhandbüchern auseinander. Bei Fragen können Sie sich an die entsprechenden Studienfachberater*innen wenden. Im besten Fall können Sie mit einem fachwissenschaftlichen Studienabschluss direkt ein lehramtsspezifisches Masterstudium aufnehmen und danach den Vorbereitungsdienst (Referendariat) antreten. Möchten Sie ohne ein lehramtsbezogenes Studium direkt in den Schuldienst eintreten, ist das Landesschulamt Sachsen-Anhalt Ihr Ansprechpartner.
Hier finden Sie den Artikel zum Quereinstieg als Lehrer/in in Baden-Württemberg, Bayern und Brandenburg. Berlin In Berlin ist der Quereinstieg als Lehrer/in momentan an allgemeinbildenden Schulen (auch an Grundschulen) und an beruflichen Schulen. In welchen Fächern der Bedarf besteht, wird dabei jedes Schulhalbjahr neu entschieden und dementsprechend ausgeschrieben. Die Informationen hierzu finden sie auf der Internetseite Berlins. Der Seiteneinstieg erfolgt in den Vorbereitungsdienst. Dieser läuft berufsbegleitend ab und dauert 18 Monate. Momentan müssen in dieser Zeit 17 Unterrichtsstunden pro Woche absolviert werden. Außerdem nimmt man an Veranstaltungen der schulpraktischen Seminare teil. Nun zu den Voraussetzungen für den Quereinstieg als Lehrer/in in Berlin. Grundsätzlich ist ein Quereinstieg nur dann möglich, wenn es einen Bedarf für das Unterrichtsfach gibt, das dem eigenen Studienabschluss entspricht. Allgemein muss man entweder einen lehramtsbezogenen Master of Education besitzen oder die erste Staatsprüfung für das Lehramt absolviert haben oder einen Diplom-, Magister- oder Masterabschluss an einer Universität oder Fachhochschule erworben haben, dem man mindestens einem Fach der Berliner Schule zuordnen kann.
[6] Das Land NRW regelt den Seiteneinstieg durch OBAS. [7] [8] Eine Form des Quereinstiegs nimmt die Bewerber zu gleichen Bedingungen wie Laufbahnbewerber ins Referendariat auf. Die jeweils vorhandene Hochschulprüfung (Diplom oder Master) wird damit dem Staatsexamen/Master im Lehramt gleichgestellt. Das zweite Staatsexamen wird unter gleichen Bedingungen abgelegt und befähigt auch in gleichem Maße wie bei Laufbahnbewerbern. Es stehen die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten und Wechselmöglichkeiten in andere Länder offen, da die Laufbahnbefähigung erworben wurde. In der zweiten Form arbeitet man zunächst als angestellter Lehrer für zwei bis drei Jahre mit berufsbegleitender pädagogischer Qualifizierung bei reduzierter Stundenzahl und oft vollem Gehalt. Eine Verbeamtung ist teils nicht, teils nach einer weiteren Bewährungszeit im Angestelltenverhältnis möglich. Die Aufstiegsmöglichkeiten sind teilweise eingeschränkt. Ein Wechsel in andere Bundesländer ist auf Grund der fehlenden Laufbahnbefähigung schwieriger.
Der Quereinstieg (oder ohne einheitlichen Gebrauch) Seiteneinstieg bezeichnet in Deutschland den beruflichen Einstieg in das schulische Lehramt ohne Lehramtsbefähigung durch die Lehrerausbildung. Hintergrund dafür ist, dass in etlichen Schulformen ( Grundschule, Berufsschule, Förderschule) und Fächern, insbesondere Mathematik, Naturwissenschaften, Kunst und Musik, nicht genügend ausgebildete Lehrer zur Verfügung stehen. Z. B. können im Unterrichtsfach Informatik Hochschulabsolventen mit mehrjähriger Praxiserfahrung im IT-Bereich ohne Lehramtsstudium direkt in den Vorbereitungsdienst oder ohne Referendariat direkt in den Lehrerberuf einsteigen. Die Besoldungseinstufung stellt dabei ein wichtiges arbeitsrechtliches Problem dar. Bedarfslage [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Inzwischen sind aufgrund von vorherigen Ausbildungsverengungen in manchen Ländern ein Großteil der Neueinstellungen Quereinsteiger. [1] In Deutschland wurden im Schuljahr 2017/18 insgesamt 4. 367 Seiten- und Quereinsteiger_innen eingestellt: Das waren 12, 7% der Neueinstellungen.
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