Wo Stehst Du
Gemäß § 2 Absatz 4 Satz 2 StVO besteht auf dem Radweg die Pflicht, diesen in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, sofern dies durch die Zeichen 237, 240 und 241 angeordnet wird. Fehlt es an einem derartigen Schild, ist eine Radwegebenutzungspflicht nicht gegeben. In solchen Situationen darf indes mit dem Fahrrad auch die Fahrbahn für Autos befahren werden. Grund dieser Regelung ist der, dass es bei baulich abgesetzten Radwegen oftmals vermehrt zu Unfällen im Straßenverkehr kommt. Im Vergleich dazu reduziert sich die Unfallgefahr bei der Führung des Radverkehrs auf der Straße. Die Regelung gilt seit der StVO-Novelle im Jahr 1998. Fehlt es an einer entsprechenden Beschilderung zur Radwegebenutzungspflicht, handelt es sich um sogenannte "andere Radwege". Hier steht es dem Fahrradfahrer frei, ob er den Radweg benutzen möchte oder nicht ( freiwillige Benutzung gemäß § 2 Absatz 4 Satz 3 StVO). Radwegebenutzungspflicht: Wegweisendes Urteil des BVerwG Radfahrer müssen den Radweg nur benutzen, wenn ein Schild dies vorgibt.
Ein Blick zur anderen Straßenseite offenbart, dass es auch einen für die Fahrradfahrer gibt, die in Gegenrichtung unterwegs sind. Damit es schön ist: Riemchen für die Rennrad-Reifen Trotzdem kommen uns erst einmal ein paar Fahrräder - es sind Rennräder, ich schäme mich - entgegen und wir quetschen uns unfallfrei aneinander vorbei, obwohl die anderen schätzungsweise 40 Sachen draufhaben. Als sie vorbei sind, merke ich, dass mein Rad die ganze Zeit seltsam hin und her schlingert. Ich inspiziere meine Reifen. Sie sind ok. Dann wird mir klar, was das Schlingern verursacht. Die Radwege-Planer wollten es besonders schön machen. Sie haben schmale Riemchen mit breiten Fugen verlegen lassen - prima geeignet für unsere 23er Rennrad-Reifen. Schließlich ist da noch der Ausdemgrundstückherausfahrer, der um ein Haar unser ganzes Grüppchen vom Rennrad geschmissen hätte, weil er nicht um den städtischen Verkehrsberuhigungs-Strauch und den grauen Telekommunikations- Kasten herumgucken konnte. Endlich wieder mit dem Rennrad auf der Straße Irgendwann ist es so weit, dem Himmel sei Dank.
Rennradfahren wird in der StVO als Spezialfall behandelt. Wer mit einem Rennrad auf Trainingsfahrt unterwegs ist, für den gelten andere Bestimmungen: Radfahranlagen müssen nicht benutzt werden, es darf nebeneinander gefahren werden und die Ausstattung mit Reflektoren bzw. einer Klingel ist bei Tageslicht und guter Sicht nicht vorgeschrieben. Daher stellen sich die Fragen: Wann ist ein Rad ein Rennrad, um laut StVO von der Radwegbenutzungspflicht und anderen Bestimmungen ausgenommen zu sein? Und: Wann ist man im Training? Wann ist ein Rad ein Rennrad? Was in Österreich als "Rennrad" gilt, ist in der Fahrradverordnung festgeschrieben. Entscheidend dafür sind: das Gewicht (unter 12kg), der äußere Felgendurchmesser (mindestens 630 mm - zeitgemäß wären das 622er = 28zoll), die äußere Felgenbreite (von max. 23 mm) und ein Rennlenker (nicht näher ausgeführt) BMVIT: Jeder Lenker ist ein Rennlenker Bis vor kurzem wurde die Rechtsmeinung verteten, ein Rennlenker wäre nur der nach unten geschwungene Klassiker.
"Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer", sagt der Verkehrsminister des Bundes, Andreas Scheuer, zu den neuen Regelungen der Straßenverkehrsordnung, StVO. Insbesondere für Radfahrer sollte sich so ab dem 28. April ein besserer Schutz im Straßenverkehr einstellen. Autofahrer sollen sich auf strengere Regeln und höhere Bußgelder einstellen. Doch welche Regelungen haben sich geändert und inwiefern werden die Änderungen den Radfahrern im alltäglichen Straßenverkehr nutzen? Neue StVO: Halteverbot auf Radwegen Eine wichtige Neuerung ist das Halteverbot auf eingezeichneten Schutzstreifen und Fahrradwegen. Bei Missachtung drohen dem Autofahrer 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Außerdem erhalten Radschnellwege künftig eine eigene Beschilderung. Nebeneinanderfahren ist explizit gestattet In der alten StVO hieß es: "Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. "
Radwege reduzieren die Gefahr und machen den Verkehr flüssiger. Hallo? (Glücklicherweise verhält sich in der Praxis kein Rennradfahrer so... ) Ein Sonntags-Ausflugs-Fahrer hinter uns scheint es eilig zu haben. Er hupt uns wütend an. Irgendwann sind wir dann auf dem Radweg. Die Autos setzen sich wieder in Bewegung. Ich sehe, dass einer von uns unten auf der Straße geblieben ist. Er hat sich für den Regelverstoß entschieden, weil er das in diesem Fall für sicherer hält. Er wird dafür von genau dem Autofahrer angehupt und in Richtung Radweg gedrängt, der sich vorher mit uns angelegt hatte, weil wir den Radweg benutzen wollten. Liebevoll geflickter Radweg. So macht Rennradfahren richtig Spaß. Auf dem grob asphaltierten, an zahlreichen Stellen liebevoll geflickten Radweg geht es relativ entspannt zu. Man muss ja nicht schnell fahren, nur weil man ein Rennrad hat. Die Autoschlange zieht - kaum schneller als wir - träge an uns vorbei. Die Grundstücks-Ausfahrten alle 10 Meter nerven etwas - auf und ab geht die Fahrt auf harten Reifen.
Wo Stehst Du, 2024