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08. Ist eine Online-Scheidung günstiger? Viele Rechtsanwälte bieten heute ihre Dienstleistungen im Internet an. Eine reine Online-Scheidung ist allerdings nicht möglich. Das Verfahren wird beim örtlich zuständigen Gericht durchgeführt. Lesen Sie alle Details zur Online-Scheidung in unserem Ratgeber-Artikel. 09. Versorgungsausgleich – was ist das? Zwischen den Eheleuten sollen unterschiedliche Versorgungsansprüche bei der Rentenversicherung, die während der Ehe entstanden sind, ausgeglichen werden. Dazu werden bei den Versicherungsträgern die Rentenübersichten angefordert und die Entgeltpunkte, die während der Ehe dazugekommen sind, ermittelt. Der Rentenausgleich der Ansprüche erfolgt dann durch Übertragung auf das Rentenkonto des Ex-Partners. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Artikel zum Versorgungsausgleich. 10. Wann muss ich Unterhalt bezahlen? Verpflichtungen auf Barunterhalt entstehen gegenüber minderjährigen Kindern oder Volljährigen, die wirtschaftlich noch abhängig sind.
07. Was kostet eine Scheidung? Die gerichtliche Scheidung kostet Gebühren. Neben den Gerichtkosten muss der Rechtsanwalt bezahlt werden. Berechnet wird auf der Grundlage des Streit- oder Verfahrenswertes – und der ist umso höher, je mehr Vermögen aufgeteilt werden muss. Das Gericht legt bei jedem Scheidungsverfahren einen Streitwert von mindestens 2. 000 Euro fest. Alle Gebühren werden gestaffelt ermittelt, dafür gibt es ausführliche Tabellen. Rechtsanwälte berechnen Verfahrensgebühren (1, 3fache des Gebührensatzes laut Tabelle) sowie Terminsgebühren (1, 2fache des Gebührensatzes). Hinzu kommen Pauschalen für Post und Telefon und die Mehrwertsteuer. So wird der Verfahrenswert ermittelt Dreifaches Nettoeinkommen des ersten Partners + Dreifaches Nettogeinkommen des zweiten Partners − Freibetrag in Höhe von monatlich 250 Euro für jedes Kind + 5 Prozent des Vermögens (vermindert um einen je nach Familiengericht festgesetzten Freibetrag von rund 60. 000 Euro) = Streit- oder Verfahrenswert Scheidungen können also richtig teuer werden, mit Kosten im vierstelligen Bereich sollten Sie rechnen.
Wir können Ihnen natürlich viel erzählen. Dabei geht es uns nicht darum, einen Scheidungskostenrechner schlecht zu reden. Aber: Ein Scheidungskostenrechner kann nur den Output leisten, der dem Input entspricht. Wenn Sie im Internet googeln, finden Sie bei den angebotenen Scheidungskostenrechnern eigentlich immer das gleiche Schema. So werden anfangs die monatlichen Nettoeinkommen der Ehefrau und des Ehemannes abgefragt. Um die Gebühren Ihrer Scheidung zu berechnen, müssen Sie zunächst Ihr bereinigtes monatliches Nettoeinkommen ermitteln. Das monatliche Nettoeinkommen ist nämlich Grundlage, um die Gebühren für die Scheidung als solcher zu berechnen. Zur Erläuterung wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass er das monatliche Nettoeinkommen nach dem Bruttoeinkommen abzüglich Abzüge oder nach seinem bereinigten Nettoeinkommen beziffern soll. Bereits damit fangen die Probleme an. Sie müssen nämlich wissen, welche Abzüge Sie von Ihrem Bruttoeinkommen machen dürfen, welche Abzüge nicht in Betracht kommen und wie Sie Ihr bereinigtes Nettoeinkommen erfassen.
Dafür müssen vorab alle wichtigen Dinge geregelt worden sein, wie die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, der Kindes- und der Ehegattenunterhalt. Auch eine Einigung über das Sorgerecht gemeinsamer Kinder und über den Versorgungsausgleich sollte bereits vorliegen. Eine anwaltliche Beratung hierzu stellt sicher, dass alle Rechtsfolgen beachtet werden. All dies Rechtsfolgen können in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Für einige Details ist auch der Gang zum Notar notwendig. Die einvernehmliche Scheidung spart viel Zeit, oft ist nur ein Gerichtstermin notwendig. Benötigt wird auch nur der Rechtsanwalt des Antragstellers. Seine Kosten werden dann geteilt. 06. Muss man einen Anwalt nehmen? Bei der Scheidung der Ehe ist nur der Antragsteller verpflichtet, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht der andere Partner keinen eigenen Rechtsanwalt. Sobald es jedoch Streit um Details gibt, ist fachlicher Beistand zu empfehlen. Keine Angst vor den Kosten dafür – Geringverdiener können Prozesskostenhilfe beantragen.
Aktualisiert am 21. 06. 20 von Stefan Banse Wie teuer ist eine gerichtliche Scheidung? Benötige ich einen Anwalt? Was kostet die Scheidung mindestens? All diese Fragen werden Ihnen hier in der Themenwelt "Scheidungskosten" beantwortet. Berechnen Sie die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten mit unserem Scheidungskosten-Rechner. Scheidungskosten-Rechner starten Die wichtigsten Fragen zum Thema Scheidungskosten 01. Wann kann eine Ehe geschieden werden? Die Hälfte aller Ehen in Deutschland werden heute wieder geschieden, die meisten halten nur etwa 14 Jahre (). Der Standesbeamte beurkundet die Heirat – für die Scheidung sind dagegen die Familiengerichte zuständig. Voraussetzung dafür: Die Lebensgemeinschaft der Partner besteht nicht mehr. Die Ehe muss so zerrüttet sein, dass auch keine Besserung mehr zu erwarten ist. Die rechtliche Grundlage findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraph 1565. Ehepaare müssen mit einem Trennungsjahr nachweisen, dass die Ehe keinen Bestand mehr haben wird.
Im Scheidungsrecht gibt es dafür mehr oder weniger klare Vorgaben. Sie finden diese Vorgaben teils im Gesetz, teils in Entscheidungen der Gerichte. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, können Sie Ihr Bruttoeinkommen anhand Ihrer Gehaltsabrechnung feststellen. Zum Arbeitslohn gehören darüber hinaus auch Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung sowie einmalige Sonderleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Sie müssen auch Steuerrückerstattungen berücksichtigen. Kinder- und Elterngeld sind hinzuzurechnen. Umgekehrt werden Sozialleistungen nicht berücksichtigt. Beziehen Sie Hartz IV-Leistungen, haben Sie kein berücksichtigungsfähiges Nettoeinkommen. Sie müssen also bereits Kenntnis haben, welche Einnahmen zu Ihrem Einkommen hinzuzurechnen sind und welche nicht. Ein Scheidungskostenrechner gibt hierzu kaum Auskunft. Steuern: Fragen und Antworten Praxisbeispiel: Von Ihrem in der Gehaltsabrechnung ausgewiesenen Bruttoeinkommen dürfen Sie Steuern, Sozialversicherungsabgaben, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, berufsbedingte Aufwendungen (meist als Pauschale von 5% des Nettoeinkommen, maximal jedoch 150 EUR sowie höhere Aufwendungen gegen Nachweis), Fortbildungskosten, angemessene Altersvorsorgeleistungen, den ehelichen Lebensstandard prägende Darlehensleistungen, Unterhaltspflichten gegenüber vorrangig berechtigten Personen oder Abschreibungen bei Selbstständigen und Freiberuflern geltend machen.
Wenn Sie diese Fakten nicht kennen, geben Sie zwangsläufig ein höheres Nettoeinkommen in den Scheidungskostenrechner ein und erhalten logischerweise ein falsches Ergebnis. Die Scheidungskosten sind dann nämlich viel zu hoch.
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