Wo Stehst Du
Unmittelbar nach dem Ableben eines Menschen ruft man einen Arzt, der die Leichenschau durchführt. Dieser soll den Tod, den Todeszeitpunkt und die Todesursache feststellen. Kann der Arzt nach der regulären Leichenschau natürliche Todesursache eindeutig feststellen, so darf ein Bestatter den Verstorbenen abholen und in eine Kühlzelle oder ins ein Krematorium überführen. Gibt es Anzeichen auf eine nicht-natürliche Todesursache, so ordnet die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht eine gerichtsmedizinische Obduktion an. © Stasique – Die Leichenschau Die Leichenschau ist in Deutschland durch die Bestattungsgesetze der Bundesländer geregelt. Neben der Todesfeststellung lassen sich durch die Leichenschau auch strafbare Handlungen aufdecken. Je nachdem, wo ein Sterbefall eingetreten ist, kann man den Hausarzt, ein Notarzt oder ein Arzt des kassenärztlichen Notdienstes rufen. Im Krankenhaus übernimmt der diensthabende Arzt die Leichenschau. Jeder Arzt ist dazu verpflichtet, eine Leichenschau durchzuführen, wenn er zu einem Sterbefall gerufen wird.
Das Formular ist dem Sächsische Bestattungsgesetz entnommen. Obduktionsschein - Seite 1 Obduktionsschein - Seite 2 Obduktionsschein - Seite 3 Quelle: Anlage 3 zu § 15 Abs. 5 Sächsisches Bestattungsgesetz (konsolidierte Landesrecht in REVOSax) Autor: Anja Rohde - Bildquellen: Headerbild © C. Sollmann /, Obduktionsschein © konsolidiertes Landesrecht in REVOSax – Sächsische Bestattungsgesetz:
Wo Stehst Du, 2024