Wo Stehst Du
Freie Sachverständige können aber einem der Sachverständigenberufsverbände beitreten. Die Verbände ernennen Gutachter zur Immobilienbewertung nach unterschiedlichen Kriterien. Von Gerichten werden freie Sachverständige in der Regel nicht ernannt. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter für die Immobilienbewertung werden durch eine Industrie- und Handelskammer, eine Ingenieurkammer oder durch das Regierungspräsidium eines Landes bestellt. Die Kammern haben ähnliche Satzungen und der Begriff ist gesetzlich geschützt. Ein Immobiliengutachter wird vereidigt, wenn er seine besondere Sachkunde, Rechtskenntnisse sowie die Fähigkeit Gutachten zu erstatten nachweisen kann. Die Vereidigung erfolgt nach verschiedenen Prüfungen und stellt sicher, dass der Sachverständige Immobiliengutachten unparteiisch, unabhängig, weisungsfrei und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Besondere Sachkunde, persönliche Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Neutralität werden meist erst bescheinigt, wenn er bereits einige Jahre gutachterlich als freier Sachverständiger tätig war.
Die Anfertigung dauerte nur wenige Tage. Eine Nachfrage zum Gutachten wurde sofort und kompetent beantwortet. Jürgen D., Heidenheim vom 16. 08. 2019 Sachverständiger mit Kompetenz und Erfahrung Das Sachverständigenbüro hat mich in einer schwierigen Grundstücksangelegenheit beraten und verschiedene Gutachten in Heidenheim für mich erstellt. Es ging um Nießbrauchrechte und Ansprüche von Miterben. Ich fühlte mich von Anfang an gut beraten und kann mich einfach nur für die kompetente Wertermittlung meiner Immobilien in Heidenheim bedanken. Durch die Hilfe des Büros konnte ich eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden.
Wo Stehst Du, 2024