Wo Stehst Du
Seit 2005 arbeitet sie als freie Journalistin und Buchautorin, so schreibt sie etwa seit 2014 Beiträge für die Kolumne Quergeschrieben für Die Presse [7] sowie für das Branchenmagazin Der Österreichische Journalist. [8] [3] 2017 folgte Walterskirchen (geb. Schrittwieser) als Herausgeberin der Niederösterreichischen Nachrichten und der Burgenländischen Volkszeitung dem verstorbenen Bischofsvikar Prälaten Franz Schrittwieser nach. [9] [10] Tätigkeit als Historikerin [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Walterskirchen ist auch die Autorin mehrerer historischer Bücher, mit Schwerpunkt auf der Zwischenkriegszeit bzw. dem Ständestaat. Sie kritisiert in Werken wie Engelbert Dollfuß: Arbeitermörder oder Heldenkanzler oder Die blinden Flecken der Geschichte: Österreich 1927–1938 die in der österreichischen Öffentlichkeit übliche Darstellung dieser Zeit, die ihrer Ansicht nach hauptsächlich der Geschichtsauffassung und dem Diskurs der SPÖ folge, etwa in der Beurteilung von historischen Gestalten wie Engelbert Dollfuß oder Ernst Rüdiger Starhemberg.
Die aktuellen berufsrechtlichen Regelungen sind auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar.
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1918 - Kriegsende und Neuanfang in Briefen, Tagebüchern und Erinnerungen, Residenz Verlag 2018, ISBN 978-3-7017-3420-7 Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Offizielle Website Kurzbiografie und Rezensionen zu Werken von Gudula Walterskirchen bei Werke von und über Gudula Walterskirchen im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑ a b NÖN: Adel verpflichtet, Folge 33: Gudula Walterskirchen in Purkersdorf ( Memento vom 5. April 2017 im Internet Archive). Artikel vom 9. Mai 2011, abgerufen am 5. April 2017. ↑ Residenzverlag: Gudula Walterskirchen. Abgerufen am 4. April 2017. ↑ a b Die Frau, die Hofdamen erzählen lässt. Artikel vom 30. Juni 2013, abgerufen am 5. April 2017. ↑ Buchbesprechung Audio 1/2 Jahr online ( Memento vom 12. März 2018 im Internet Archive) Günter Kaindlstorfer Deutschlandfunk " Andruck " 12. März 2018 ↑ Von bürgerlicher, aber stark katholischer Abstammung ( Memento vom 5. April 2017 im Internet Archive) im Archiv der NÖN vom 9. Mai 2011 abgerufen am 23. Mai 2018 ↑ Verbundkatalog: Adel in Österreich im 20.
Besonders ein Kommentar, [16] der dahingehend interpretiert werden konnte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche mit dem Sterben unschuldiger Kinder in Syrien verglich, sowie ihre Stellungnahme zur Abstimmung in Irland über die Abtreibung 2018, [17] sorgten für Kontroversen. [18] Ihre auf derselben Plattform im Frühjahr 2018 publizierte Kritik am "Sozialkonzern" Caritas kränkte nach Aussage des Caritasdirektors von St. Pölten, Hannes Ziselsberger, viele Mitarbeiter und Freiwillige. [19] Audio [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Buchbesprechung Audio 1/2 Jahr online Günter Kaindlstorfer Deutschlandfunk "Andruck" 12. März 2018 Publikationen (Auswahl) [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] 1999: Der verborgene Stand: Adel in Österreich heute, Neuauflage 2007 und 2010, Haymon-Taschenbuch, Innsbruck/Wien, ISBN 978-3-85002-428-0 / ISBN 978-3-85218-843-0 2000: Blaues Blut für Österreich.
Gemeinsam werden wir diese für uns alle neue Ausnahmesituation meistern. Bitte geben Sie auf sich und Ihre Mitmenschen Acht und bleiben Sie vor allem gesund. Viele Grüße Ihre Rechtsanwältin Gundula Böhme & Team
Voraussetzungen für einen Fachanwaltstitel Der Titel wird verliehen, wenn: besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Kenntnisse nachgewiesen werden. Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse wird nachgewiesen durch die Teilnahme an einem auf den Erwerb der jeweiligen Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst und in dem schriftliche Prüfungen erfolgreich absolviert werden. Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen wird nachgewiesen, wenn der Kollege innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung: im Erbrecht über 80 Fälle aus dem Fachgebiet Erbrecht selbständig bearbeitet hat im Familienrecht über 120 Fälle aus dem Fachgebiet des Familienrechts selbständig bearbeitet hat. Wer eine solche Fachanwaltsbezeichnung führt, muss darüber hinaus nachweisen, dass er auf diesem Rechtsgebiet jährlich an Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 15 Zeitstunden teilgenommen hat.
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