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Die Änderungen durch dieses "Zweite Pflegestärkungsgesetz" (PSG II) sollte insbesondere demenzkranke Ältere und Menschen, die unter Depressionen leiden, mit körperlich Pflegebedürftigen gleichstellen. Von Stufe zu Grad: So wurde umgestuft Alle Menschen mit einer Pflegestufe erhielten automatisch den nächsthöheren Pflegegrad. Sprich, wer zuvor Pflegestufe 1 hatte, erhielt nun Pflegegrad 2. Diejenigen, bei denen eine "Beeinträchtigung der Alltagskompetenz" vorlag, wurden in den übernächsten Pflegegrad eingestuft. Das heißt, wer zuvor Pflegestufe "null" hatte, bekam nun Pflegegrad 2. Wer neben einer körperlichen Beeinträchtigung zuvor ebenfalls in seiner Bewertung zusätzlich eine erhebliche Beeinträchtigung der Alltagskompetenz aufgeführt hatte, bei dem schlug sich diese nun auch wieder. Hatte derjenige bislang Pflegestufe 2 – alleine aufgrund der körperlichen Einschränkungen – so erhielt derjenige bei der Umstufung aufgrund der eingeschränkten Alltagskompetenz nicht nur Pflegegrad 3, sondern dann Pflegegrad 4.
Stellen wir uns vor, eine Witwe, nennen wir sie Renate, wohnt im eigenen Haus und wird plötzlich zum Pflegefall. Renates Rente und die Zuschüsse der Pflegeversicherung reichen schnell nicht aus, um die Heimkosten zu decken. Ein Pflegeheimplatz in Deutschland kostet schließlich im Monat durchschnittlich 3000 Euro, die regionalen Unterschiede sind allerdings groß. Für die Pflegekosten gibt es einen Zuschuss der Pflegekasse, die anderen Kosten werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übernommen. Anfang 2018 mussten Pflegebedürftige für die Unterbringung in Pflegeheimen im Durchschnitt selbst 1751 Euro je Monat zahlen, wie Daten der Pflegedatenbank des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen zeigen. Nehmen wir an, dass unsere im Rheinland beheimatete Renate satte 2500 Euro zu ihrem Pflegeheimplatz beisteuern muss. Außerdem muss Renate natürlich Essen und Trinken, und ab und zu braucht sie neue Kleidung. Da kommen schnell 3000 Euro im Monat, also 36. 000 Euro im Jahr zusammen.
Der Leistungsträger wird sich dann im Falle der Übernahme von Kosten an die Unterhaltsverpflichteten, in Ihrem Fall die Kinder, wenden. Dann werden erst einmal alle Kinder Auskunft über ihr Einkommen erteilen müssen. Wer danach tatsächlich Zahlungen erbringen kann, muss dann erst entschieden werden. Sie müssen daher Ihre mögliche Verpflichtung anhand aller Zahlungen prüfen lassen. Sollten Sie zahlungspflichtig sein, werden Sie dieses später nicht gegenüber den Geschwistern geltend machen können, denn Sie haben keinen Anspruch auf Ausgleich gegenüber den Geschwistern. Wenn die Mutter verstirbt, wird der Erlös aus dem Verkauf den Hauses gemäß dem Testament unter den Kindern verteilt; ein Ausgleich für mögliche Unterhaltszahlungen ist rückwirkend aber eben nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Thomas Bohle, Oldenburg Nachfrage vom Fragesteller 06. 2018 | 16:15 Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Bohle, vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Rückfrage habe ich noch. Wenn meine Mutter dann doch so pflegebedürftig ist, dass sie in eine Pflegeheim muss, kann dann das Haus verkauft werden um die weiteren Kosten zu bezahlen oder muss ich dann weiterhin für die Pflegekosten zahlen.
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Erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100. 000 Euro Seit 1. Januar 2020 gilt eine zweite wesentliche Einschränkung: Erst ab einem Jahres-Bruttoeinkommen von 100. 000 Euro müssen sich Kinder an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligen. Zu dem Betrag zählen neben dem Arbeitslohn auch Einnahmen aus Vermietung und Wertpapiergewinne. Vorhandenes Vermögen wie etwa eine Immobilie spielt keine Rolle. Das alles regelt das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Alles, was Sie über Ihre Rente wissen müssen Unser PDF-Ratgeber erklärt auf 100 Seiten die Antworten auf alle wichtigen Fragen rund ums Thema Rente. Plus 58 Seiten Formulare. Zum PDF-Ratgeber Vorher galt: Alleinstehende mit mehr als 21. 600 Euro Nettoeinkommen pro Jahr (monatlich 1800 Euro) wurden bei der Mitfinanzierung herangezogen. Bei Paaren lag die Grenze bei 38. 800 Euro Jahresnetto – also monatlich gut 3230 Euro. Die Neuregelung ist also großzügiger, sie zwingt weniger Kinder, für ihre Eltern Unterhalt zu zahlen. Dazu kommt: Angehörige mit einem höheren Haushaltseinkommen als 100.
Ordnung halten und Putzen schafft sie nur an wirklich guten Tagen. Die werden aber seltener. "Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz" heißt das im Fachjargon. Darauf setzt Marion Grümpels Tochter als sie den Antrag auf Bewilligung einer Pflegestufe bei der Pflegeversicherung stellt. Etwas mehr Geld für die Mutter und die Tochter, Unterstützung durch einen Pflegedienst – darauf hoffen die Grümpels. Als die Gutachterin schließlich um 16:02 Uhr klingelt, liegen die Nerven bei Mutter und Tochter blank. Bei der Mutter, weil sie sich Sorgen macht, worüber sie so alles sprechen muss. Ihre Tochter hat sie vorgewarnt – es könnte intim und peinlich werden, aber sie müsse ehrlich auf alles antworten, Schwächen zugeben. Bei der Tochter, weil sie Angst hat, dass die Mutter die Situation beschönigt und nicht deutlich wird, wie schwierig es teilweise ist. Was sich in der Pflege mit 2017 geändert hat Pflegereform Mit dem 1. Januar 2017 ist eine Pflegereform eingeführt worden, die einen Wechsel von Pflegestufen auf Pflegegrade mit sich brachte.
795 Personen – auch das eine Prognose – sollen Darlehen vom Staat entgegennehmen. Auch die Summe an Ausgaben klingt relativ gering: 1, 33 Millionen Euro sind avisiert. Allerdings sollen diese Ausgaben rasch steigen: Bereits 2016 wird mit 8, 2 Millionen Euro alleine für Pflege-Darlehen gerechnet. 2018 soll bereits die 20-Millionen-Euro-Marke übersprungen sein.
Muss ich als "Schwiegersohn" für "Schwiegermutter" auch alles offenlegen wegen Pflegeheim? Hallo, hier mein Fall, vielleicht weiss jemand von Euch besser bescheid, ich bin in Bayern: Eine Frau, über 90, muss wahrscheinlich nun doch ins Pflegeheim. Versicherung und Rente reicht nicht, also Bezirk übernimmt den Rest. Diese hat 4 Kinder, davon die ersten 3 selbst in Rente bzw. Harz4, haben also nicht genug, brauchen also nichts zuzahlen. Das 4. Kind, ein Sohn selbst über 55 und in Rente ( 1. 700 Eur). Mit diesem habe ich eine eingetragene Lebenspartnerschaft, wir haben getrennte Konten, jeder für sich 1 Giro und jeder für sich noch 1 Konto mit etwas Erspartes für eigene Altersvorsorge. Der Bezirk wird sich sehr wahrscheinlich bei ihm ( uns) melden wegen Offenlegung der Einkünfte oder Vermögen zwecks ev. Zuzahlungen. Die Mutter hat nichts. Muss ich als Lebenspartner, selbst in Rente ( 630 Eur) und über 55, ebenso alles offen legen? Verpflichtet sind doch Kinder/Eltern in erster Linie, das weiss ich, doch MUSS ich auch alles zeigen?
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