Wo Stehst Du
Die Beratung hat für Sie viele Vorteile, denn Ihr persönlicher Krankengeldberater betreut Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit individuell und steht Ihnen für Ihre Fragen gern zur Verfügung. So unterstützt Sie Ihr Berater unter anderem: Er erklärt Ihnen, worauf Sie bei der Beantragung von Krankengeld achten müssen. Er unterstützt Sie bei den Formalitäten. Er hilft Ihnen bei der Vereinbarung erforderlicher Behandlungstermine. Er berät Sie beim Ausfüllen notwendiger Anträge, beispielsweise für Reha-Maßnahmen. Er unterstützt Sie bei der stufenweisen Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag. Was muss ich tun, um Krankengeld zu erhalten? Um Ihnen Krankengeld zahlen zu können, brauchen wir von Ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Sie wird für die gesamte Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit ausgestellt, also auch während Sie von uns Krankengeld erhalten. Die Bescheinigung besteht aus vier Ausfertigungen: Eine zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber (ohne Diagnose) Eine zur Abgabe bei Ihrer AOK für die Auszahlung des Krankengeldes Eine für Sie selbst, mit Angaben zur Diagnose Eine zum Verbleib beim Arzt.
Sie haben aber drei verschiedene Möglichkeiten, um sich dennoch für den Krankheitsfall abzusichern: Sie geben eine Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse ab und zahlen einen höheren Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, der auch den Anspruch auf Zahlung von Krankengeld beinhaltet. Sie schließen einen Wahltarif Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Alternativ können Sie eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Wie viel Krankengeld wird gezahlt? Das Krankengeld wird für jeden Kalendertag bezahlt, an dem Sie krankgeschrieben sind. Es richtet sich nach der Höhe Ihres regelmäßigen Einkommens: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Bruttoeinkommen, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt. Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 105, 88 Euro pro Tag (Wert für das Jahr 2019) begrenzt. Vom Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.
Wo Stehst Du, 2024