Wo Stehst Du
Der Übertritt erfolgt nach Vorliegen der bei vorher genannten Bedingungen. Anforderungen im Probeunterricht der Realschule Sowohl das Unterrichtsgespräch als auch der schriftliche Teil des Probeunterrichts dienen der genauen Schülerbeobachtung. Weitere Hinweise und Musteraufgaben zum Probeunterricht finden Sie auf der entsprechenden Seite des ISB Aufnahme für Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse Mittelschule Für die Realschule benötigt der Schüler im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer öffentlichen Haupt- /Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik einen Notendurchschnitt von 2, 5 oder besser. Eine Voranmeldung an der Realschule mit dem Zwischenzeugnis ist erforderlich. Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach den Bestimmungen der Schulordnung für Realschulen (RSO). Weitere Informationen zum Übertritt oder Schulartwechsel auf den Seiten des Kultusministeriums
Dabei wünschen wir von Herzen alles Gute! Es interessiert uns übrigens sehr, wie es unseren "Ehemaligen" ergeht. Oft kommen uns welche besuchen.
Grundsätzlich möglich ist es, nach der 5. Klasse Gymnasium in die 6. Klasse Realschule zu wechseln. Das muss aber im Einzelfall besprochen werden. In der 7. bzw. 8. ist zusätzlich ein Wechsel von der Mittelschule in die Wirtschaftsschule möglich. Das empfiehlt sich vor allem für diejenigen, die an einem kaufmännischen Zweig interessiert sind. Am Ende steht die Mittlere Reife. Die Mittelschule bietet verschiedene Zweige an: Technik / Wirtschaft / Soziales. Sie wird mit dem Qualifizierenden Mittelschulabschluss nach der 9. beendet. In den meisten Mittelschulen wird darüber hinaus der M-Zug angeboten, der mit der Mittleren Reife abgeschlossen wird. Ein anderes Angebot, sich nach dem Quali weiter zu bilden, ist die BOS (Berufliche Oberschule) Nach der Mittleren Reife ist es möglich, ein Jahr lang eine Übergangsklasse zu besuchen und dann, bei entsprechenden Ergebnissen, in die 11. Gymnasium zu wechseln. Auch die FOS (Fachoberschule) schließt an die Mittlere Reife an, dort kann man die Fachhochschulreife erwerben.
im Januar eine ausführliche Broschüre, in der die örtlichen weiterführenden Schulen aufgelistet sind; dort finden Sie auch die Termine der Informationsveranstaltungen und der Anmeldung in diesen Schulen. Wenn Ihr Kind eine Mittelschule besuchen wird, gilt weiterhin das Sprengel-Prinzip. Je nach Ihrem Wohnort ist die Mittelschule an der Implerstraße oder Ridlerstraße o. a. zuständig. Realschule und Gymnasium können frei gewählt werden, man hat allerdings keinen Anspruch auf eine bestimmte Schule; diese entscheidet über die Aufnahme. Da manche Realschulen und Gymnasien großen Zulauf haben, kommt es vor, dass Schüler/innen abgelehnt werden müssen. Viele unserer ehemaligen Schüler/innen besuchen die staatliche Marieluise-Fleißer-Realschule, mit der wir uns das Gebäude teilen. Die Anmeldung findet Anfang Mai 2020 statt. Dafür wird das Übertrittszeugnis gebraucht. Rechtliche Grundlagen Siehe: Grundschulordnung (GrSO), Notenschnitt Für den Übertritt nach der 4. Jgst. wird im Übertrittszeugnis (2. Mai 2019) der Durchschnitt berechnet aus den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU.
Deutschklasse Nach der Deutschklasse 2 besuchen die Kinder, je nach Alter, eine Klasse der Grundschule oder Mittelschule. Ein Übertritt von der Deutschklasse in die Realschule oder ins Gymnasium ist nicht möglich. Geeignete Schüler/innen müssen spätestens ein halbes Jahr vorher in die vierte Regelklasse wechseln. Andere Möglichkeiten für Übertritt und Weiterbildung Für den Übertritt nach der 5. Mittelschule wird der Schnitt berechnet aus den Noten in Deutsch und Mathe. Für den Übertritt in die Realschule ist der Schnitt 2, 5 erforderlich, für das Gymnasium 2, 0. Die Schüler/innen besuchen dann noch einmal die fünfte Klasse, die also bei diesem Modell wiederholt wird. Das ist nicht erlaubt für Kinder, die, z. B. nach einer Zurückstellung, eine Altersgrenze überschreiten würden. Ein Übertritt von der Mittelschule in die 6. Klasse Realschule ist möglich mit einem Schnitt von 2, 0 in den Fächern Deutsch, Mathe, Englisch. Wer in die 6. Klasse Gymnasium übertreten will, muss eine Aufnahmeprüfung bestehen und eine Probezeit absolvieren.
Anmeldung in die Bläserklasse (weitere Infos vgl. Flyer hier) Die Bläserklasse hat dieselben Fächer und Unterrichtsinhalte wie die anderen Klassen mit einer Ausnahme: Im Musikunterricht steht das Erlernen eines Instruments im Vordergrund. Zusätzlich zum zweistündigen Musikunterricht gibt es außerdem eine weitere Stunde, in der in Kleingruppen Instrumentalunterricht von Fachlehrern erteilt wird. Nach zwei Schuljahren endet das Projekt Bläserklasse, wer aber sein Instrument in der 7. bis 10. Klasse weiter spielen willl, erhält auch weiterhin Instrumentalunterricht. Termine Anmeldung für die 5. Klasse ist von Montag, 18. 05. 2020 bis Mittwoch, 20. 2020, jeweils von 13. 30 bis 16. 00 Uhr im Sekretariat der Staatlichen Realschule Schrobenhausen. Bitte bringen sie folgende Unterlagen mit: Übertrittszeugnis, Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, evtl. auch Sorgerechtsbeschluss sowie Gutachten zur Legasthenie,... Um die Zeit bei der Anmeldung zu verkürzen, können Sie hier bereits den ausfüllen, d. den Anmeldebogen für die FvLS sowie den Antrag für die Busfahrkarte (= Erfassungsbogen für die Kostenfreiheit des Schulweges).
Eintritt in die Franz-von-Lenbach-Schule Staatliche Realschule für Knaben Schrobenhausen Der Wechsel an die Franz-von-Lenbach-Schule ist frühestens nach der 4. Jahrgangsstufe (Grundschule) möglich. Im Regelfall wechseln Schülerinnen und Schüler nach der 4. Jahrgangsstufe der Grund- bzw. 5. Jahrgangsstufe der Hauptschule an eine Realschule. Auch ein späterer Wechsel (z. B. nach der 5., 6., 7., 8. oder 9. Jahrgangsstufe Mittelschule/Wirtschaftsschule/Gymnasium) ist prinzipiell möglich. Bitte beachten Sie aber bitte, dass es sehr unterschiedliche Konstellationen gibt, für die auch unterschiedliche Aufnahmebedingungen und -voraussetzungen gelten. Bitte vereinbaren Sie deshalb unbedingt einen Beratungstermin. Aufnahmebedingungen für Schüler aus der 4. Kl. Grundschule In die 5. Klasse der Realschule werden Schüler aufgenommen, deren Übertrittszeugnis das Merkmal "geeignet für den Besuch der Realschule" aufweist (d. h. Durchschnittsnote aus Deutsch/Mathematik/HSU ist 2, 66 oder besser) und die zum Stichtag das 12.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ältere Schüler bedürfen einer Sondererlaubnis. für Schüler aus der 5. Hauptschule- /Mittelschule Für die Realschule benötigt der Schüler im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer öffentlichen Haupt- /Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik einen Notendurchschnitt von 2, 5 oder besser. Eine Voranmeldung an der Realschule mit dem Zwischenzeugnis ist erforderlich. Die endgültige Anmeldung erfolgt jedoch erst mit dem Jahreszeugnis am Ende des Schuljahres. Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach den Bestimmungen der Schulordnung für Realschulen (RSO). Aufnahme von Mädchen Mädchen können an der Franz-von-Lenbach-Schule direkt nur in die Wahlpflichtfächergruppe I und IIIb ab der 7. Jahrgangsstufe aufgenommen werden, wenn diese Gruppen an der Maria-Ward-Schule nicht unterrichtet werden. Eine darüber hinausgehende Aufnahme von Mädchen kann nur erfolgen, wenn an der Maria-Ward-Schule nachweislich (bitte schriftlich) keine Aufnahme mehr möglich ist.
Wo Stehst Du, 2024