Wo Stehst Du
Diese Personen müssen aber an der Grenze glaubhaft machen, dass sie in den letzten 14 Tagen in keinem anderen Staat als Österreich oder Slowenien (Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Tschechien, der Slowakei oder Ungarn) aufhältig waren. Für alle anderen gilt nach wie vor die Test- bzw. Quarantänepflicht, also auch für Reisende, die über Slowenien z. B. aus Kroatien, Italien, Bosnien und Herzegowina oder Serbien nach Österreich einreisen! Ab dem 17. August gilt eine Reisewarnung für Kroatien. Ab diesem Datum müssen Personen, die sich in Kroatien aufhalten, bei der Rückkehr nach Österreich einen negativen Test auf SARS-CoV2 bei der Einreise vorlegen. Der Test darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter wie 72 Stunden sein. Wenn ein solcher Nachweis nicht erbracht werden kann, muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben und innerhalb von 48 Stunden einen Test veranlassen. Zu beachten ist, dass Reisende jedenfalls einen gültigen Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt benötigen, auch die bereits vor der Coronakrise bestehenden Grenzkontrollen bei der Einreise aus Slowenien nach Österreich bleiben in Kraft.
Das hat aber für die Durchfahrt durch Slowenien nach Österreich keine Auswirkungen. Der Transit muss innerhalb von 12 Stunden erfolgen. Die Durchreise von Personen, von denen angenommen wird, dass sie das Hoheitsgebiet der Republik Slowenien aufgrund von Maßnahmen der Nachbarländer nicht verlassen können, ist nicht gestattet. Quellen: Mehr zum Thema: Einreisebestimmungen in Kroatien Aktuelle Coronavirus Situation in Kroatien im Überblick Wartezeiten und Stauinfos an den Grenzen Sommerurlaub in Kroatien trotz Corona? – Deine Meinung ist gefragt! Aktualisierung vom 20. August 2020, Quelle: Polizei, Außenministerium
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