Grundsätzlich stellt es nach §118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) eine "Belästigung der Allgemeinheit" dar, sich nackt in der Öffentlichkeit zu zeigen. Sobald man also die Privatsphäre des eigenen Wagens nackt verlässt, kann es zu einer Anzeige kommen. Das Bußgeld dafür kann fünf bis 1. 000 Euro betragen. Zusätzlich besteht beim Nacktfahren die Gefahr, andere Verkehrsteilnehmer abzulenken.
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Einfach nur provisorisch mit einem Seil festbinden, reicht also nicht. (mar/fab/dpa)
Vom Blumengießen am Morgen über kühle Basilikum-Gurken-Limo am Mittag bis zum gemütlichen Zusammensein am Abend: Mit diesen Tipps kommen Sie gut durch einen Hitzetag. Anmerkung: Dies ist eine Bildergalerie aus unserem Archiv.
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Dennoch hält sich der Flip-Flop-Irrtum standhaft. Vielleicht auch nur als Ausprägung des schlechten Gewissens, das bei jeder Badelatschenfahrt mitfährt. Denn ungefährlich ist Fahren mit Flip-Flops nicht, wie die Statistik von Cosmos Direkt zeigt: "Jeder vierte Autofahrer hat sich beim Tragen von Schuhen wie Flip-Flops oder Schlappen schon einmal in der Fußmatte verhakt", heißt es in der Mitteilung zu der Befragung. Jeder Fünfte (21 Prozent) sei sogar schon mal vom Gaspedal abgerutscht. Versicherung kann Probleme machen Und weshalb hat eine Versicherung diese Umfrage gemacht? Cosmos-Direkt-Experte Frank Bärnhof erklärt: "Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt den Schaden des Unfallopfers grundsätzlich. " Das ist wichtig, denn es bewahrt den Autofahrer vor möglicherweise hohen Ansprüchen eines Unfallgegners. Etwas anderes jedoch gilt in Bezug auf eigene Schäden, erklärt Bärnhof: "Anders sieht es in der Vollkaskoversicherung aus: Ob Schäden am eigenen Auto übernommen werden, wird stets individuell überprüft.
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