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Sie suchen einen neuen Vertragspartner? Rechtsanwalt Hannes Hörber ist in der Kanzlei Förster & Blob PartnerschaftsG mbB in den Bereichen AGB-Recht, Vertragserstellung/-prüfung und allgemeinem Wirtschaftsrecht tätig. Für entwickelt er Musterverträge und informiert die User über die rechtlichen Rahmenbedingungen als Freelancer. Die Kanzlei Förster & Blob ist eine breit aufgestellte, mittelständische Kanzlei mit 12 Anwältinnen und Anwälten an den drei Standorten Schwabach, Heßdorf und Hilpoltstein.
Mit dieser Vorlage kann man ein Schreiben im Falle des Ablebens eines Angehörigen erstellen um betroffene Stellen von dem Todesfall zu informieren und Verträge zu kündigen oder abzuändern. Dies sollten Angehörige alsbald nach dem Tod tun, um sich Ärger und zusätzliche Kosten zu ersparen. WELCHE VERTRÄGE MUSS MAN NACH EINEM TODESFALL KÜNDIGEN bzw. ABÄNDERN? Nachfolgende Verträge müssen nach einem Todesfall gekündigt bzw. geändert werden: Mitgliedschaft in Vereinen Die Mitgliedschaft in einem Verein ist nicht vererblich und endet mit dem Tode, weshalb diese nicht gekündigt werden muss. Man kann den Verein jedoch vom Ableben informieren um bspw. sicherzugehen, dass man keine weitere Post erhält. Kündigung einer Versicherung Privathaftpflichtversicherung: eine private Haftpflichtversicherung endet, sofern es sich um eine Einzelversicherung handelt, automatisch mit dem Tode. Daher muss die Haftpflichtversicherung lediglich von dem Todesfall informiert werden. Eine Kündigung ist jedoch nicht erforderlich.
Kündigung sonstiger laufender Verträge Weiterhin enden auch sonstige Verträge wie beispielsweise Mitgliedschaften (z. B. in Fitnessstudios), Abonnements über Zeitschriften oder Telefon- und Internetverträge nicht automatisch mit dem Tod, sodass auch diese gekündigt werden müssen. Anderenfalls treten die Hinterbliebenen an die Stelle des Erblassers als Vertragspartner. Sofern ein Mitgliedschaftsvertrag gekündigt werden soll, kann die Vorlage zur Kündigung eines Mitgliedschaftsvertrages verwendet werden. WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET? Nachdem die Vorlage ausgefüllt wurde, sollte sie ausgedruckt und vom Absender unterschrieben werden und sodann dem Adressaten per Post zugesandt werden. Aus Sicherheitsgründen sollten die Unterlagen per Einschreiben versendet werden. Gegebenenfalls sollte man aus Beweisgründen eine Kopie des Schreibens behalten. In der Regel sollte der Absender verschiedene Anhänge hinzufügen, wie etwa eine Kopie der Sterbeurkunde. ANWENDBARES RECHT Anwendbar sind die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere die §§ 580 BGB.
Hier kann und sollte auch eine gewisse Zeit der Ruhe eingekehrt sein. Das gilt vor allem dann, wenn eine Immobilie übertragen werden muss oder gar verkauft werden soll. Ist dies nicht der Fall, sollte bald nach der Beisetzung das Mietverhältnis mit dem Vermieter gekündigt werden. Sowohl die Erben als auch der Vermieter können innerhalb von einem Monat nach Kenntnisnahme vom Tod des Mieters den Vertrag im Rahmen des Sonderkündigungsrechtes kündigen. Geschieht dies nicht so gilt für den Erben, der dann als neuer Mieter auftritt, eine Kündigungsfrist von drei Monaten, egal wie lange das Mietverhältnis bestanden hat. In dem Zusammenhang müssen die Erben auch daran denken, den Telefonvertrag - auch Handy - sowie die GEZ zu kündigen. Ob der Energieversorger ebenfalls von den Erben benachrichtigt werden muss, ist nach Absprache mit dem Vermieter zu klären. Eventuell übernimmt dieser auch die Abmeldung im Zusammenhang mit der Wohnungsübergabe. Zeitungsabos und andere Abonnements sollten außerordentlich mit Hinweis auf den Todesfall gekündigt werden.
Ein Arbeitnehmer hat unterschiedliche Kündigungsfristen einzuhalten, wenn er das Arbeitsverhältnis kündigen möchte. So sind die Kündigungsfristen beim Arbeitsvertrag gekoppelt an die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Die Kündigung von Arbeitsvertrag während der Probezeit Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen das Arbeitsverhältnis auflösen. Die Kündigung vom Arbeitsvertrag nach der Probezeit Nach der Probezeit sieht der Gesetzgeber üblicherweise eine 4 Wochen Frist zum Monatsende oder dem 15. des Monats vor. Das Kündigungsschutzgesetz Ein weiteres Kriterium betrifft die sogenannten kleinen Unternehmen bis 10 Angestellte. Da das Kündigungsschutzgesetz seit 2004 erst bei 10 Mitarbeitern greift, gilt bei diesen kleinen Unternehmen das Kündigungsschutzgesetz nicht. Somit gilt auch hier die 4 Wochen Kündigungsfrist. Detaillierte Informationen erhalten Sie in im § 621 und § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Kündigung bei bestehendem Tarifvertrag Darüber hinaus kann das Beschäftigungsverhältnis durch tarifliche Regelungen geschützter sein, als vom Gesetzgeber.
Letzteres könnte nämlich dazu führen, dass Kündigungsfristen nicht mehr eingehalten werden können und eine nicht fristgerecht ausgesprochene Kündigung ist generell unwirksam. Den Nachweis über den Zugang der Kündigung hat der Arbeitnehmer zu erbringen. Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten? In erster Linie gelten die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegten Fristen. Formulierungen hierfür können sein: Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen bis zum 15. des Monats oder bis zum Monatsende. Der Arbeitsvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigungsfristen haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleicher Weise und Umfang einzuhalten. Sollte für Sie eine Formulierung nicht eindeutig oder schwer verständlich sein, so wenden Sie sich an die Rechtsberatung oder einen Spezialisten für Arbeitsrecht. Ist die Kündigungsfrist nicht im Arbeitsvertrag geregelt, so gelten gesetzliche Fristen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind im § 622 BGB geregelt.
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