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Bundesregierung wirft russischen Medien Propaganda vor Die staatlichen russischen Auslandsmedien "RT Deutsch" und "Sputnik" verbreiten nach Ansicht der Bundesregierung Propaganda in Deutschland. liegen die Aussagen exklusiv vor. Die Bundesregierung wirft den staatlichen Medien Russlands Propaganda in Deutschland... mehr Vorwürfe aus Russland – jetzt reagiert die Bundesregierung Russlands Außenministerium wirft und anderen deutschen Medien eine russlandfeindliche Kampagne vor. Nun meldet sich auch die Politik zu Wort. Die Bundesregierung hat Anschuldigungen des russischen Außenministeriums zurückgewiesen, wonach angeblich deutsche... mehr Tagesanbruch: Wie der BND mit Terrorpaten zusammenarbeitet Guten Morgen, liebe Leserinnen und Leser, hier ist der kommentierte Überblick über die Themen des Tages: WAS WAR? Wie jeden Geheimdienst umweht auch den Bundesnachrichtendienst der Hauch des Nebulösen. Hauchte es etwas stärker, wirbelte zu Pullacher Zeiten... mehr Macron will Putin an Europa binden Emmanuel Macron besucht Wladimir Putin in St. Petersburg.
12. 2013 um 20:30 Bongs sind eindeutig schädlicher für Hals und Lunge, da kann man noch so viele Vorkühler und Eis drin haben. Tüten ohne Tabak sind das einzig wahre imho melden Bong oder Joint, was ist schädlicher? 12. 2013 um 20:43 Bong und Eimer sind definitiv die schädlichste Konsumform. Iboxx schrieb am 11. 2013: Der Rauch wird durch das Wasser gefiltert(? ). Nein, das Wasser filtert nur unzureichend. Das meiste an Teer wird schön bis zum Anschlag in die Lunge gesaugt und dadurch, dass das Wasser den Rauch kühlt, kann mehr Rauch auf einmal inhaliert werden. Beim Joint nimmt man kleinere Züge und zieht den Rauch erst in den Mund und dann in die Lunge. Bong-Raucher ziehen aber mit einem tiefen Zug ein riesiges Rauchvolumen direkt in sich rein. Die Belastung für die Atemwege ist damit wesentlich größer und der stärkere Unterdruck kann im Extremfall zu Pneumothorax führen (bei entsprechender Vorschädigung). 2013: - In den Meisten Fällen ist in nem Kopf weniger Tabak als in einem Joint.
Das konnten die Richter in diesem Fall nicht erkennen und wiesen die Klage des Unternehmens ab. Zudem stünden Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug grundsätzlich unter dem Schutz von Artikel 5 des Grundgesetzes (Urteil vom 21. Februar 2013, Aktenzeichen 2 Sa 386/12). Das rät Ina Koplin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Auch wenn Vertragsfreiheit gilt und Arbeitgeber bei Inhalt wie Form eines Arbeitsvertrags nicht an strikte Regeln gebunden sind, rate ich Mitarbeitern generell, auf einem schriftlichen Arbeitsvertrag zu bestehen. Denn so liegen im Ernstfall, etwa bei einer Auseinandersetzung vor Gericht, eventuelle Vereinbarungen schriftlich vor. Beide Seiten können sich dann nicht hinter angeblichen mündlichen Absprachen verstecken. Icon: Der Spiegel
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Prunk ist in der Zarenstadt garantiert. Macron strebt trotz diverser Konflikte eine engere Zusammenarbeit mit Russland an. Wenn der russische Staatschef Wladimir Putin seinen Kollegen Emmanuel Macron... mehr Alles fake: Falsche Angelina Jolie hat alles nur vorgetäuscht 50 Operationen soll die Iranerin Sahar Tabar vorgenommen haben, um auszusehen wie Angelina Jolie. Jetzt kommt raus: Alles war ein großer Fake! Die 19-Jährige hat sich nicht unters Messer gelegt, sondern all die Veränderungen in ihrem Gesicht nur mit Hilfe von Photoshop... mehr Frohnmaier (AfD) zur Russland-Affäre: Verein ist "rein privat" Nachdem die Verstrickungen eines mutmaßlichen russischen Spions mit einem verzweigten Netzwerk pro-russischer Vereine in Europa aufgedeckt hat, äußert sich jetzt erstmals der AfD-Bundestagskandidat Markus Frohnmaier – gegenüber dem staatsnahen russischen... mehr
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