Wo Stehst Du
Von Ostern bis Oktober 2017 wurde Mayr zufolge rund 21 000 "Boofer" gezählt. 2018 sei noch nicht ausgewertet. Während das Wildcampen in Deutschland allgemein verboten und auch das Übernachten im Freien auch nicht überall erlaubt ist, gibt es für die Sächsische Schweiz eine Sonderregelung: Das "Boofen" entwickelte sich vor mehr 100 Jahren mit dem Klettersport im Elbsandsteingebirge, galt damals als kostenlose Quartieralternative für die Bergsteiger gleich am Felsen - auch wegen der damals kürzeren Wochenenden, der geringeren Freizeit und den längeren Anreisezeiten. "Das Boofen ist ein Zugeständnis an diese Tradition und auch eine besondere Möglichkeit des Naturerlebens", sagte Mayr. Es sei aber längst nicht mehr nur Privileg der Kletterer. "Deren Anteil an den Boofern ist auf unter zehn Prozent gesunken. Manche Gruppenreiseveranstalter wollen für Schulklassen, Pfadfinder oder Outdoor- und Event-Gruppen Boofen buchen. " Dafür gebe es jedoch gar keine Infrastruktur. Als Kompromiss seien an 58 Stellen außerhalb der Kernzone im Nationalpark Plätze fürs "Boofen" ausgewiesen worden, die aber zum Teil gar nicht immer genutzt würden.
Darf ich in Sachsen in der freien Landschaft zelten? Nein. Nach dem sächsischen Naturschutzgesetz Paragraph 28 fällt das Zelten nicht unter das Betretungsrecht und es ist demnach in der freien Landschaft nicht gestattet. In Naturschutzgebieten und in Nationalparks ist das Wildcampen streng verboten. Das Betretungsrecht umfasst nicht das Befahren mit Kraftfahrzeugen, das Zelten sowie das Aufstellen und Abstellen von Fahrzeugen. Kann ich in Sachsens Wäldern wildcampen? Einfach so im Wald zelten, ist ebenfalls verboten. In Paragraph 11 des Landeswaldgesetzes ist klar geregelt, dass man fürs Zelten, Abstellen von Wohnwagen und Fahrzeugen die besondere Erlaubnis des Waldbesitzer benötigt. Was ist, wenn ich nur im Schlafsack übernachte oder mit einer Plane ein Biwak baue? Das Übernachten unter freiem Himmel ohne Zelt, beispielsweie nur mit Schlafsack, Isomatte oder in der Hängematte gilt als Biwakieren, erklärt Burkhard Beyer vom sächsischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium. "Das Biwakieren fällt unter das Betreten der freien Landschaft zum Zwecke der Erholung (§ 27 SächsNatSchG) und ist damit erlaubt.
Alle offiziellen Boofen sind als solche gekennzeichnet. Sie liegen außerhalb der Kernzone. An anderen Stellen ist das Übernachten streng untersagt. Die Zahl der Naturliebhaber, die das Gebiet zum Boofen aufsuchen, steigt immer weiter. Mit der Anzahl steigt auch die Belastung für das Gebiet an. Es kommt deshalb auf das Verhalten jedes Einzelnen an, ob diese Ausnahme in einem Nationalpark auch weiterhin in dieser Weise bestehen kann. Es ist verboten, Feuer zu entzünden. Verlassen Sie den Platz so, wie Sie ihn vorgefunden haben, möglichst sogar in einem besseren Zustand (z. B. auch fremden Müll mitnehmen). Eine Liste der zugelassenen Boofen wurde am 12. August 2002 mit der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Pflege- und Entwicklungsplan für den Nationalpark Sächsische Schweiz/Teil Bergsportkonzeption, Abschnitt Freiübernachtung, veröffentlicht. Zum Download finden Sie diese hier: BS-Konz Boofen _Karte (Übersichtskarte) BS-Konz Boofen _Bekanntmachung (zugehörige Bestimmungen) Im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz: Im Landschaftsschutzgebiet ist Übernachten im Freien grundsätzlich gestattet, zelten jedoch verboten.
7. Aufräumen Hinterlasst auf keinen Fall Müll an eurem Lagerplatz. Das ist nicht nur respektlos, sondern einer der Gründe, warum Wildcampen verboten ist. Euren Biomüll könnt ihr vergraben, allerdings muss das Loch circa 50 Zentimeter tief sein, sodass Tiere nicht rankommen. Außerdem solltet ihr einige Plastiktüten dabei haben, um den Rest wieder mitzunehmen. Oberste Regel: Den Lagerplatz so verlassen, wie ihr ihn angetroffen habt. 8. Gesetzeslücke: Lagern oder Biwakieren Lagern bedeutet so viel wie pausieren und ist erlaubt. Man darf sich also zu einer Pause hinsetzen, hinlegen und sich dabei auch vor dem Wetter schützen. Der Übergang zwischen Lagern und Campieren ist natürlich schwer festzumachen: Lagerst Du noch oder campierst Du schon? Auch Biwakieren, das Übernachten im Freien ohne Zelt, ist nicht gesetzlich geregelt: Wenn ihr ein Tarp, sprich eine wasserdichte Plane aufspannt, oder euch mit Isomatte und Schlafsack niederlasst, kann euch nichts passieren. " Das Biwakieren ist also durchaus eine Alternative, da es im Gegensatz zum Zelten nicht ausdrücklich verboten ist.
Aber: Feuermachen ist streng verboten. Jeder muss seinen Müll wieder mitnehmen, Lärm und Verunreinigungen sind untersagt. Oberste Priorität soll für jeden die Rücksicht auf Tiere und Pflanzen haben. Unvernünftige Boofer bereiten dem Nationalpark immer größere Probleme:
Wo Stehst Du, 2024