Wo Stehst Du
Die Familien werden vom Abo-Service postalisch über die Änderungen informiert. Neu: Kostenloses Schülerticket berlinpass-BuT Berliner Schülerinnen und Schüler aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen und deren Entfernung zur Schule eine festgelegte Länge überschreitet, erhalten den berlinpass-BuT mit einem speziellen Hologrammaufkleber. Hologramm für den berlinpass-BuT Der berlinpass-BuT mit Hologrammaufkleber dient gleichzeitig als Fahrausweis und berechtigt ab 1. August 2018 zur kostenlosen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Tarifbereich Berlin AB. Den berlinpass-BuT und den erforderlichen Hologrammaufkleber erhalten die Schülerinnen und Schüler ab sofort im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (Asylbewerberleistungsgesetz) seit 14. Mai 2018 in den Jobcentern (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) und den bezirklichen Sozialämtern (Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz) ab 1. Juni 2018 in den Wohngeldstellen oder dem Bürgeramt (Wohngeld und Kinderzuschlag) Text: VBB Meldung aus dem Archiv vom 15.
Fahrräder mit mehr als zwei Rädern, Fahrräder zum Lastentransport und Anhänger sowie motorisierte Fortbewegungsmittel sind von der Beförderung ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind E-Tretroller mit einer Nenndauerleistung von unter 500 Watt gem. Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom 06. 06. 19 sowie Fahrräder mit Elektro-Hilfsmotor. Die eingebauten Akkus dürfen während der Beförderung weder entnommen, geladen noch anderweitig (z. B. als Powerbank) genutzt werden. Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad (dazu zählen auch fahrradähnliche Roller) oder ein Tandem (nur in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs und der S-Bahn Berlin) mitnehmen. Die Mitnahme von Fahrrädern in Omnibussen, Obussen und Straßenbahnen ist nicht gestattet, es sei denn, dass diese Verkehrsmittel dafür hergerichtet und entsprechend gekennzeichnet sind. Dies gilt auch für den Bahn-Ersatzverkehr. Die Entscheidung über die Mitnahme von Fahrrädern obliegt bei allen Verkehrsmitteln letztlich dem Betriebspersonal.
Die beantragten Firmentickets werden dann entweder in die Firma (Rechnungsvertrag) oder direkt an deine Mitarbeiter nach Hause (Lastschriftvertrag) geschickt. Meine Mitarbeiter haben bereits ein anderes Abo, möchten aber zum BVG-Firmenticket wechseln, wie funktioniert das? Die Mitarbeiter, die bereits eine VBB-Umweltkarte im Abonnement haben und zum Firmenticket wechseln möchten, können uns ihren Kündigungswunsch ganz einfach über unser Bestellportal. So funktioniert's: - deine Mitarbeiter loggen sich in unserem Bestellportal ein - sie starten den Bestellprozess für ihr Firmenticket - sie geben dabei unter "Persönliche Angaben" an, dass sie ihr Abonnement kündigen möchten - nach Eingabe der weiteren Daten, schicken sie den Antrag für ihr Firmenticket inkl. Kündigung des bestehenden Abonnements ab Bitte beachte dabei, dass die Bestellungen/ Kündigungen bis zum 10. des Vormonats zum jeweiligen Start des BVG-Firmentickets bei uns vorliegen müssen. Du hast noch mehr Fragen? Wir haben die Antworten
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