Wo Stehst Du
Insofern ergibt sich in der Praxis eigentlich keine Änderung. Besser gesagt: Es ergibt sich eventuell sogar eine Änderung zulasten der Steuerzahler, denn die Finanzverwaltung wird möglicherweise für nach dem 31. Juli abgegebene Steuererklärungen von "Beratungslosen" intensiver Verspätungszuschläge festsetzen. Das wiederum führt dazu, dass diejenigen, die die Sommerpause für ihre Steuererklärung genutzt haben, um diese dann bis zum 30. September zu erstellen, sogar zwei Monate früher "loslegen" müssen. Nach meinem Dafürhalten gibt es daher nicht weniger, sondern mehr Stress. Doch wie gesagt: Das ist meine bescheidene Meinung. Was denken Sie? Wie sind Ihre Erfahrungen?
Lohnersatzleistungen bezogen haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld. Selbstständige, Vermieter und Rentner müssen übrigens immer dann eine Steuererklärung machen, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag von 9. 168 Euro (2019 für Ledige, 2018: 9. 000 Euro) bzw. 18. 336 Euro (2019 für Verheiratete, 2018: 18. 000 Euro) übersteigt. Detaillierte Informationen, wer eine Steuererklärung erstellen muss, finden Sie in unserem Artikel Abgabepflicht für die Steuererklärung. Steuerzahler sollten sich dieses Jahr den Freitag, den 31. Juli 2020 dick ankreuzen. Seit 2018 wurde die Abgabefrist um zwei Monate verlängert und endet nun immer im Juli des nachfolgenden Jahres. Steuerbürger, die die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, bekommen ebenfalls mehr Zeit. Für sie verlängert sich die Frist vom 31. Dezember des Folgejahres auf den 28. beziehungsweise 29. Februar des übernächsten Jahres (siehe Tabelle). Für 2018 gilt hier aufgrund des Schaltjahres folglich der 29. Februar 2020; für das Steuerjahr 2019 dann der 28. Februar 2021.
Geschrieben von am in Allgemein, Blogposts Aktuell Blog, DIY-Kurs | Step 4 | Kommunikation, Startseite Fristen Wenn du nicht steuerlich beraten bist, musst du deine Einkommensteuererklärung bis zum 31. 7. 2020 beim Finanzamt einreichen. Sofern du steuerlich beraten bist, verlängert sich diese Frist auf den 28. 2. des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Jahres (die Steuererklärung 2019 muss also spätestens am 28. 2021) eingereicht werden. Was droht dir, wenn du die Frist versäumt hast? Reichst du die Einkommensteuererklärung zu spät ein, dann kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Dieser beträgt 0, 25% der festgesetzten Steuer, mindestens 25 € pro angefangenem Monat!!! Wie kannst du eine Fristverlängerung erhalten? Wenn du also absehen kannst, dass das mit der Frist am 31. 2020 nicht klappen wird, würde ich dir empfehlen, schon vor Ablauf der Frist eine Fristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen. Das kannst du mit einem formlosen Schreiben an das Finanzamt machen, in dem du deinen Namen und deine Steuernummer angibst und einen Grund, warum du die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben kannst.
Machen Sie die Steuererklärung für 2019 hingegen selbst, müssen Sie diese bis spätestens 31. Juli 2020 beim zuständigen Finanzamt eingereicht haben. Dieser Termin gilt auch, wenn Sie sich von Familienmitgliedern helfen lassen oder ein Steuerprogramm nutzen. Da in diesem Jahr der letzte Tag für die Abgabe auf einen Mittwoch und somit auf einen Wochentag fällt, gibt es auch keine Gnadenfrist wie in anderen Jahren. Haben Sie die Abgabefrist (31. Juli) versäumt, dürfte das noch kein größeres Problem sein. In den ersten Tagen und Wochen haben die Finanzbeamten ohnehin alle Hände voll zu tun, um die bereits eingelaufenen Erklärungen zu bearbeiten. Hinzukommt, dass auch die Finanzämter in den Sommermonaten aufgrund der Ferienzeit ebenfalls eher dünn besetzt sind. Wie sich die neue Abgabefrist in der Hauptferienzeit auf die Bearbeitungsdauer auswirkt, wird sich ebenfalls noch zeigen. Die Abgabefristen der säumigen Steuerzahler werden daher sicherlich erst einmal kulanterweise nicht geprüft. Wenn Sie Ihre Formulare jetzt schnell nachreichen, werden Sie wohl keine Probleme bekommen.
Verspätungszuschlag: Ab 2020 wird es teuer In § 152 AO wurde für die Steuerjahre ab 2018 genau geregelt, wann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag zwingend erheben muss. Der Sachbearbeiter hat dabei keinen Entscheidungsspielraum mehr, wie dies bisher der Fall war. Der neue Mindestverspätungszuschlag beträgt 25, 00 Euro für jeden angefangenen Verspätungsmonat. Ist ein Steuerzahler zur Abgabe verpflichtet, kann der Verspätungszuschlag erstmals 14 Monate nach dem Pflichtabgabetermin erhoben werden. Der Zuschlag wird dann automatisch festgesetzt, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres eingereicht wird. Hierbei wird auf die Frist für die Abgabe der Steuererklärung unter Hinzuziehung eines Steuerberaters abgestellt. Beispiel: Herr Maier und seine Frau müssen eine Steuererklärung für 2019 (Abgabetermin: 31. 2020) abgeben. Wie jedes Jahr sind sie spät dran und reichen Ihre Unterlagen erst im Juni 2021 bei Ihrem Finanzamt ein. Ab März 2021 muss das Finanzamt automatisch den Verspätungszuschlag erheben.
In vielen Artikeln zur verlängerten Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung heißt es: "Ab 2019 haben Sie für die Erstellung Ihrer Steuererklärung zwei Monate mehr Zeit, denn der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung verschiebt sich für die Pflichtveranlagten bzw. Steuerzahler ohne Berater um zwei Monate nach hinten. Statt bis Ende Mai muss die Steuererklärung nun erst bis 31. Juli abgegeben werden. Dadurch haben Sie weniger Stress. " Doch ist das richtig? Ich meine nicht die Frist an sich, sondern die Sache mit dem Stress. Meiner bescheidenen Erfahrung nach ist der 31. Mai in den letzten Jahren ohnehin mehr als Richtwert wahrgenommen worden. Zwar gab es immer wieder Versuche der Finanzämter, die Steuerzahler zu einer frühzeitigeren Abgabe ihrer Erklärung zu bewegen, beispielsweise indem bereits im Juni oder Juli gemahnt worden ist. Allerdings habe ich den Eindruck gewonnen, dass viele dieser Versuche wenig gefruchtet haben und die Finanzverwaltung letztlich doch immer den 30. September oder gar den 31. Dezember als Abgabetermin akzeptiert hat, und zwar auch bei Steuerzahlern ohne Berater.
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