Wo Stehst Du
Man kann sich lange und ausführlich darüber streiten, wie man zum Thema #EheFürAlle steht. Es gibt aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln Gründe dafür und dagegen. Man kann z. B. aus konservativer Sicht argumentieren, daß die Verheiratung unter Homosexuellen die Monogamie fördert. Oder aus liberaler Warte, daß Eheleute im Zweifel füreinander einstehen – und die Versorgung durch den Ehepartner vorrangig ist vor der Versorgung durch den Sozialstaat. Dafür gewährt der Staat steuerliche Vorteile. Es ist jedoch auch durchaus legitim, sich dagegen auszusprechen. Niemand ist automatisch rassistisch oder rechtsradikal, weil er die Ehe für alle ablehnt – auch wenn deren Einführung allein an den Unionsparteien im Bundestag scheitert. Doch von dieser Frage unabhängig finden wir es völlig inakzeptabel, wenn Eltern auf die Barrikaden gehen, weil es im Kindergarten einen homosexuellen Erzieher gibt. Und oh Wunder, oh Wunder! Diese häßlichen Bilder stammen nicht aus einem erzkonservativ-rechtskatholischen Dorf in Oberbayern mit CSU-Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat.
Dieser Text ist Teil der September-Folge meines monatlichen Newsletters "Digitale Notizen", den man hier kostenlos abonnieren kann! "Noch sind wir geschockt, aber wir werden unsere Werte nicht aufgeben. Unsere Antwort lautet: mehr Demokratie, mehr Offenheit, mehr Menschlichkeit. " Diese Worte stammen von Jens Stoltenberg aus dem Jahr 2011. Damals war der heutige Nato-Generalsekretär Ministerpräsident von Norwegen. Er sagte diese Worte als Reaktion auf den terroristischen Angriff in Oslo und auf der Insel Utøya. Die Zeit schrieb damals: "Er verteidigte genau jene offene und freie Gesellschaft Norwegens, die der Attentäter mit seinen Waffen und Bomben bekämpfen wollte. Dessen Hass und Destruktivität setzte Stoltenberg eine fast trotzige Zuversicht entgegen. " Ich glaube, es ist auch in Deutschland Zeit für mehr Demokratie, mehr Offenheit und mehr Menschlichkeit. Der Angriff, den wir hierzuland auf die freie und offene Gesellschaft erlebten, ist zwar in keinerweise vergleichbar mit den Ereignissen in Norwegen – die Reaktion darauf ist es aber schon.
Unabhängig wie man zu Pegida steht, blieb am Ende der Fakt: Der Rechtsstaat sah sich nicht mehr in der Lage, eine rechtmäßig angemeldete Demonstration seiner Bürger zu schützen. In Braunschweig wiederholt es sich nun. Dort ging es nicht um die Bedrohung vermeintlicher "Nazis in Nadelstreifen", sondern um Bedrohung gegen uns alle. Karnevalszüge, das sind ganz normale Leute, Bürger unseres Landes, die ein Anrecht haben, ihr Brauchtum zu feiern. Niemand sollte sich also der Illusion hingeben, durch wohlfeiles Verhalten wäre er geschützt oder vom Risiko ausgeklammert. Es sind Kinder im Risiko, Familien, Leute wie du und ich. Und wir sind alle gemeint. Eine Terrordrohung gegen einen Karnevalszug sagt klar und deutlich: Es ist völlig egal, wen es erwischt. Es würde unschuldige Bürger treffen. Menschen aller Religionen, auch Muslime, die teilnehmen. Auch das ist den Attentätern egal. Bloß niemandem auf die Füße treten Seit Monaten wird reflexhaft nach jeder einzelnen Terrorwarnung, Drohung und nach jedem Attentat eiligst betont, das alles habe nichts mit dem Islam zu tun.
Corona-Regeln In Niedersachsen Privatfeiern bald ohne Obergrenze? Könnten bei uns bald Hochzeitsfeiern und Geburtstagspartys mit mehr als 50 Personen stattfinden? Das Land Niedersachsen muss nach einer Verwaltungsgerichts-Entscheidung nachbessern. Hannover / Oldenburg Das Land Niedersachsen muss seine Corona-Verordnung nachbessern. Der Grund: Das Oberverwaltungsgericht ( OVG) Lüneburg bemängelt die in Paragraf 1, Absatz 5. 1, des Regelwerks festgelegten Einschränkungen bei Zusammenkünften. Dies könnte zum Ergebnis haben, dass Hochzeiten, standesamtliche Trauungen oder Jubiläen mit fester Gästeliste nicht auf eine Teilnehmerzahl von 50 Personen begrenzt wären (Az. : 13 MN 280/20). Geklagt hatte eine Gesellschaft, die einen Gutshof im Oldenburger Land für Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Firmenfeiern vermietet. Das Gericht stellte klar, dass Veranstaltungen in privaten Räumen aktuell unbegrenzt gestattet sind, teilte die Rechtsvertreterin der Klägerin, die Hamburger Kanzlei Lindenthal & Schmidt, mit.
Wo Stehst Du, 2024